Erstellt am 09.02.2014 um 14:23 Uhr von Hartmut
Hallo PussyTerror, bitte gestatte eine Rückfrage. Wieso seid ihr der Meinung, dass die Standard-Tastaturen nicht mehr das sind, was die Kollegen möchten? Ist es die Anordnung der Tasten, die euch stört (qwertz), oder das Geräusch, oder das Material? Und wissen die Kollegen überhaupt, was ihr vorhabt bzw. worum es geht? Habt ihr sie gefragt, oder ist es allein eure Meinung im Gremium? Ich frage nur, um mir ein besseres Bild machen zu können.
Erstellt am 09.02.2014 um 14:28 Uhr von Tommyh
Na Vorschläge könnt ihr machen aber ein Mbr habt ihr auf gar keinen Fall was der Arbeitgeber an Arbeitsmittel zur Verfügung stelltgeht Euch nix an!
Erstellt am 09.02.2014 um 14:28 Uhr von PussyTerror
Lieber Hartmut,
sicherlich hatten die Altentastaturen Früher einen bestimmten Zweck. Aber heute zu tage wird um schneller und Schonender Arbeiten zu können eine andere Anordnung der Tasten bevorzugt. Das lernen unsre Azuben schon auf der Berufsschule. Das Qwertz System ist zu alt und nicht mehr zweckmäßig grade auf den kleineren Laptops bzw Lifebooks ist diese Anordnung zu schwer.
Erstellt am 09.02.2014 um 14:56 Uhr von PussyTerror
Tommyh
wie kommst du darauf ? Es geht um Arbeitsergonomie bei Technischer Ausstattung. Und da sind wir doch in der MBR ?!!
Erstellt am 09.02.2014 um 15:01 Uhr von Tommyh
Im Leben nicht der Arbeitgeber stellt die Mittel zur Verfügung die notwendig sind um die im Arbeitsvertrag festgehaltene Leistung verrichten zu können. Dies geht auf jeden Fall auch mit den alten Tastaturen. Also versuchen ihn mit vernünftigen Argumenten zu überzeugen aber wie gesagt kein MBR.
Erstellt am 09.02.2014 um 15:12 Uhr von PussyTerror
Tommyh
das alte Tastatur Layout geht auf die Handgelenke und fördert den Tennisarm. Er muss sowieso neue Kaufen.
Erstellt am 09.02.2014 um 15:16 Uhr von Tommyh
Ich sag ja sammelt gute Argumente aber Mitbestimmung habt ihr trotzdem nicht.
Erstellt am 09.02.2014 um 15:25 Uhr von Hartmut
Hallo nochmal PussyTerror, alles klar. Ja, ich habe schon von diesen ergonomisch geformten Tastaturen gehört, oder mit anderer Tasten-Anordnung (zB Dvorak) oder beidem. Ob die Vorteile bereits durch Studien hinterlegt sind, weiß ich nicht. Das wird aber notwendig sein, um mit §87 Abs. 1 Punkt 7 (Gesundheitsschutz) argumentieren zu können. Denn den Punkt 6 (technische Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung) kann man mit der Tastatur alleine vergessen. Mitbestimmung sehe ich nicht. Eventuell gibt das SGB etwas her, oder irgendein einschlägiges Urteil (das müsste aber _genau_ passen). Ich sehe keinen Ansatzpunkt, leider.
Erstellt am 09.02.2014 um 15:43 Uhr von PussyTerror
Danke Hartmut
ich dache schon ich bin völlig Verblödet. Gesundheitsschutz genau das was ich meinte habe mich von der Technik ablenken lasse.
Erstellt am 09.02.2014 um 15:52 Uhr von Tommyh
Ja Gesundheitsschutz im Rahmen der rechtlichen Regelungen und im Unfallschutz wo steht da was von Euren geliebten neuen Tastaturen?
Erstellt am 09.02.2014 um 16:00 Uhr von wischwasch
§ 91 BetrVG (heißt "Mitbestimmungsrecht)
Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Ob ihr da genug Argumente für andere Tastaturen zusammenbekommt - naja.
Erstellt am 09.02.2014 um 16:04 Uhr von Tommyh
Oh die Tastatur will ich sehen die gegen die Menschenrechte verstösst lach vergesst es es gibt in diesen Fall keine Mitbestimmung!
Erstellt am 09.02.2014 um 17:20 Uhr von schatznov
§ 91 ist auf jeden Fall ein Versuch Wert. Man muss nur bereit sein, den Weg bis zur Einigungsstelle zu beschreiten. Allein schon die drohenden kosten können den AG veranlassten, den BR wenigstens anhören. Viel Erfolg!
Erstellt am 09.02.2014 um 17:45 Uhr von Tommyh
Oh hackt es bei Euch dieserBetriebsrat hat sich ja schon einmal blamiert weil er mitbestimmung bei der Anschaffung von Arbeitsmittel gefordert hat jetzt bring ihn doch nicht noch auf Ideen sich noch mal zu blamieren ist ja peinlich auf was für Ideen hier einige kommen!
Erstellt am 09.02.2014 um 17:48 Uhr von ActionHero
@ all
Hier besteht nicht nur ein MBR, sondern auch ein Initiativrecht eines BR.
Hier geht es um den betrieblichen Arbeitsschutz. Gerade diesem wurde mit der Novellierung des BetrVG im Jahr 2001, ein besonderes Augenmerk zuteil.
Neben dem von Wischwasch bereits Angegebenem, gibt es hier noch einen Haufen weiterer Ansatzpunkte.
Die Beteiligungsrechte zum Arbeitsschutz sind an verschiedenen Stellen des BetrVG geregelt:
Der BR hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine grundsätzliche Überwachungspflicht.
Das generalklauselartige Initiativrecht des § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ermöglicht dem BR, sich mit allen Themen, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Arbeitssicherheit haben, zu befassen und dazu Anregungen zu geben.
§ 81 BetrVG verpflichtet den UN, die AN über die Gesundheitsgefahren aufzuklären, Schutzmaßnahmen zu erläutern und darüber zu belehren.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG regelt das MBR des BR im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütungsverordnungen.
§ 88 Nr. 1 BetrVG nennt ausdrücklich die Möglichkeit, zusätzliche freiwillige BV über Fragen der Arbeitssicherheit abzuschließen.
§ 89 BetrVG regelt die Zusammenarbeit des BR mit betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitsschutzinstitutionen.
Auch sollten die Einflussmöglichkeiten nach §§ 90 und 91 BetrVG auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsablauf bereits im Planungsstadium für die Arbeitssicherheit genutzt werden.
Der BR ist ausdrücklich verpflichtet, sich für die Durchführung der den Arbeitsschutz und die der Unfallverhütung betreffenden Vorschriften einzusetzen. Mit der Novellierung 2001 wurde dieser ausdrückliche Auftrag in § 89 Abs. 1 als Satz 1 untergebracht.
Die auf den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung bezogenen Vorschriften sind sehr vielfältig. Sie finden sich zum Teil in Gesetzen und einer Vielzahl von Verordnungen wieder.
Wegen der Vielzahl der hier möglichen beteiligungsrechte, bezieht sich diese Zusammenstellung auschließlich auf die Möglichkeiten aus dem BetrVG.
Dass hier aber überwiegend von einer fehlenden Beteiligungsmöglichkeit ausgegangen wird, halte ich jetzt doch für sehr bedenklich.
Erstellt am 09.02.2014 um 18:02 Uhr von Tommyh
Aktion hero wo bist. Du denn ausgebrochen was haben Pc tastaturen den mit Arbeitsschutz zu tun? Irgend einen Furz im Kopf und dann soviel schreiben das du selber meinst du hast Recht ...kopfschüttel
Erstellt am 09.02.2014 um 18:23 Uhr von Oblatixx
Naja, man kann auch um des redens reden ...
Überall Mitbestimmung, egal, worum es geht. Meist ist schon das optimale ausgesucht, aber die gesunde Opposition schlägt dann durch und man will mitbestimmen, egal warum.
Leute, es geht um eine ganz normale Computertastaturen, mit denen Millionen von Menschen arbeiten (sich querschuften, Hände verkrüppeln, Daddeln im Kopf kriegen etc.) ...
Erstellt am 09.02.2014 um 18:28 Uhr von gironimo
Mach mal langsam - so abwegig ist das Thema nicht - auch wenn man sich das als Nicht-Büromensch nicht so richtig vorstellen kann.
>PussyTerror
lies mal hier:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/hardware/tastatur.htm&qu=tastatur
http://www.dguv.de/ifa/index.jsp
odere gibt bei www.ergo-online.de das Suchwort "Tastatur" ein.
Erstellt am 09.02.2014 um 18:33 Uhr von Oblatixx
Ich mach ja langsam. Und ja, ich bin nun auch seit ein paar Jahren ein Büromensch und ich sitze den ganzen Tag vor dem Rechner. Und das Dümmste, auch in meiner Freizeit verbringe ich viel Zeit davor.
Ich kann mir aber vorstellen, dass, wenn ich nicht unbedingt 8 Stunden lang hintereinander irgendwelche Texte eintippen muss, ich ganz gut mit der hier vorliegenden Tastatur zurechtkomme. Und ich habe noch keine verkrüppelten Hände.
Ich kann mir aber NICHT vorstellen, dass eine andere Tastenanordnung soviel optimaler sein soll, dass es sich lohnt, darüber zu streiten. Irgendwie hätte ich ständig das Gefühl dabei, den Boden unter den Füßen zu verlieren ...
Erstellt am 09.02.2014 um 19:00 Uhr von Hartmut
@gironimo, ActionHero: Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass ein Richter (egal ob er einer Kammer vorsitzt oder einer Einigungsstelle) sich gegen die herkömmlichen Tastaturen aussprechen würde --- um seinen Spruch anschließend auf _genau_ so einer Tastatur zu tippen! Keiner macht sich gern zum Deppen, Richter schon gar nicht.
Ich gebe daher PussyTerror den Rat: Sprecht mit dem Arbeitgeber, überzeugt ihn, einigt euch _gütlich_! Einen anderen Weg gibt es hier nicht.
Erstellt am 09.02.2014 um 19:38 Uhr von ActionHero
@Tommyh
Auch die können durchaus etwas mit einem Arbeitsschutz zu tun haben.
Um jetzt bei deinem Slang zu bleiben…..das beste Beispiel stellst du gerade da. Augenscheinlich wurdest du mit solchen Teilen zu oft beworfen und der BR scheint dies geduldet zu haben…
Tipp: Wenn der Herrgott sich noch einmal dazu herablässt, Hirn zu verteilen, solltest du deine Kiste besser verlassen, andernfalls würdest du auch dann wieder leer ausgehen.
@Oblatixx
Es mag ja sein, dass du zufällig eine Tastatur erhalten hast, die dir zusagt. Ich kenne aber genug Fälle, in denen dies nicht so ist und dann auch über div. Beschwerden zu verhandeln war.
Auch habe ich selbst schon die eine oder andere Tastatur zum Fenster hinausgeworfen, weil sie einfach nur zum Kotz…. waren.
Auch ist es ein Unterschied, ob ich den Tag über gelegentlich die Tastatur quäle, oder versuchen muss hier Anschlagrekorde aufzustellen. Keinesfalls würde ich dieses aber als Lappalie abhandeln.
Die von mir hier aufgeführten Beispiele sollten aber eher belegen, dass entgegen der hier teilweise anderslautender Ansichten, durchaus Möglichkeiten für einen BR bestehen, hier aktiv zu werden.
@Hartmut
Wege gibt es viele. Unter anderen, auch deinen.
Erstellt am 09.02.2014 um 19:46 Uhr von Tommyh
Ach action hero hör doch mal auf hier rumzuleiern und such dir lieber einen guten Therapeuten dich nimmt hier eh keiner Ernst
Erstellt am 09.02.2014 um 19:53 Uhr von Oblatixx
> Auch habe ich selbst schon die eine oder andere Tastatur zum Fenster hinausgeworfen,
> weil sie einfach nur zum Kotz…. waren.
Richtig. Diese Situation kenne ich auch. ABER das hatte niemals etwas mit der Anordnung der Buchstaben auf der Tastatur zu tun, sondern mit der restlichen Ergonomie (Sondertasten, Anschlagdynamik, Tastengröße, Farbe etc).
Erstellt am 09.02.2014 um 20:04 Uhr von Tommyh
Wenn man mal von der Tastatur weggeht... Der Arbeitgeber will 5 neue Lkw von MAN kaufen die er schon immer hatte nun soll de Betriebsrat kommen können und sagen he du nimmst aber Mercedes da sind die Sitze bequemer sonst gehen wir zur Einigungsstelle! Kostet zwar 100000 mehr aber wir haben Mitbestimmung. Ne hier sind echt einige auf dem Hozweg und der A.H. Hat voll einen an der Klatsche,
Erstellt am 09.02.2014 um 20:10 Uhr von Kölner
Tommyh, ich erinnere mich an Zeiten, da hast du Riedo vehement verteidigt.
Aber: Du bist im recht. Der Witz ist nämlich, dass es für Tastaturen keine Klassen für ergonomie gibt. Alle sind ergonomisch. Demnach gilt auch, das es kein MBR gibt.
Aber die Spezialisten hier, werden sich wieder die Dummheit aus dem Kopf reden wollen, nur um ihre falsche Meinung zu verteidigen. Ach ne: Gestützt werden sie von the "Brain-without-Brain" namens Riedo, actionHero, der sich ganz gerne selbst beweise schreibt.
Riedo: Du bist extrem anmaßend. Du erlaubst dir Sachen, die du für dich immer ablehnst. Du bist dissozial.
Erstellt am 09.02.2014 um 20:12 Uhr von Tommyh
Kölner ich bin ja auch nicht immer deiner Meinung aber diesmal geb ich Dir 100 Prozent Recht :-)
Erstellt am 09.02.2014 um 20:31 Uhr von AlterMann
Seufz. ich weiß wirklich nicht, warum sich in diesem Forum die Leute so oft anpöbeln - und dann merken sie es nicht mal und beschimpfen andere. Nun ja...
Gefragt war ja nach der Mitbestimmung, und da wurde der § 91 genannt.
Der 91 kann hier jedenfalls nicht greifen, weil der AG eben k e i n e Änderung will, sondern der BR.
Ich habe keine Ahnung, ob ein Wechsel weg von der Qwertz-Tastatur bei Euch ein Vorteil wäre. Vielleicht gäbe es ja auch reichlich Ärger bei der Umgewöhnung. Da hilft nur Argumentieren. Und vielleicht lässt sich der AG ja auf eine kleine Umfrage ein?
Erstellt am 09.02.2014 um 20:36 Uhr von Snooker
Weit mehr würde ich mir eh wegen des kleinen Nebensatzes Gedanken machen.
*Es kommen auch neure PC Modelle*
Erstellt am 09.02.2014 um 20:39 Uhr von Tommyh
Oh Snooker bitte fang jetzt nicht an und sag das der Betriebsrat in der Mitbestimmung bei der Anschaffung von neuen Pcs ist :-)
Erstellt am 09.02.2014 um 20:50 Uhr von Snooker
Ach so nicht
Einführung und Abschaffung einer technischen Kontrolleinrichtung. oder haben wir das nicht im § 87
Und sag mir nicht ein Zeiterfassungssystem ist nicht mit einem PC verbunden. u.s.w
könnte die Liste noch länger machen.
Aber als BR würde ich weniger auf eine Mitbestimmung pochen als wie auf eine inhaltliche Regelung, sprich BV. Welche Hard und welche Software, welche Schnittstellen und so weiter und so fort.
Ich denke aber das will Pussyterror gar nicht wissen, da sie es nicht gefragt hat. Also sehen wir meinen Hinweis als Randerscheinung.
Erstellt am 09.02.2014 um 21:02 Uhr von Tommyh
Hallo die Pcs sind doch schon da also keine Einführung neuer Technologien als Zeiterfassung können sie nur dienen wenn die Arbeitszeit mit dem Anschalten des Pc gekoppelt ist und da vorher ja schon welche da waren gibt es in diesem ja hoffentlich schon eine Bv :-) wenn Dein Chef Dir nen neuen LKW kauft hat der BR auch kein Mitbestimmungsrecht !
Erstellt am 09.02.2014 um 21:10 Uhr von Snooker
und dennoch hätte ich als BR eine Mitbestimmung, wenn der LKW mit Fleetboard oder sonstigen technischen zusätzlichen Schnickschnack ausgerüstet werden soll.
Was heißt für dich das neue PC Modelle kommen sollen. Bestimmt nicht das diese mit den alten Programmen 1:1 betrieben werden. Und das gäbe es zu regeln.
Aber ich diskutiere das jetzt hier nicht weiter da die Fragestellerin nach der Tastertur gefragt hat und nicht nach dem PC.
Erstellt am 10.02.2014 um 09:06 Uhr von kratzbuerste
Es gibt eben BRs, die etwas für ihre Kollegen tun wollen und dabei jede Möglichkeit ausschöpfen und andere, die nur dann handeln, wenn sie ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht vor Augen haben.
Ein gut vorbereiteter BR mit guten und überzeugenden Argumenten handelt auch dann, wenn er sich nur in dem Bereich des § 80 BetrVG bewegt: "Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
.....
2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen
......"
Beim Thema Tastatur gibt es genügend Ansätze zum Handeln. Die AN, die den ganzen Tag nur Daten einpflegen werden es dem BR danken.
Erstellt am 10.02.2014 um 10:31 Uhr von Kölner
Wenn ich lese, dass die Tastatur das Betätigungsfeld eines BRs sein soll, dann spreche ich im Vorfeld schon einmal mein Beileid aus.
Auch sollte man Gesetze kennen, die Grenzen darin auch.
Erstellt am 10.02.2014 um 12:26 Uhr von snooker
Ich koennte mir schon vorstellen das da Handlungsmoeglichkeiten fuer den br sein koenten.. aber mit meinen zwei anschlaegen in der minute wuerde da aber jetzt nix bestimmtes sagen koennen
Erstellt am 10.02.2014 um 15:34 Uhr von PussyTerror
@all,
erstmal Danke für die vielen tipss und meinungen bzw Ratschläge.
Ich selber bin ein Freund vom Satz:
Egal, wie oft Du Dich irrst und wie langsam Du vorankommst: Du bist damit immer noch weiter als jene, die es nie versuchen.
Im Grunde scheint die MBR hier ihre Gernzen zu haben, aber da es ein "echtes" Anliegen der Kollegeninnen ist und es auch nach meiner Meinung und erfahrung nicht nur die Gesundheit Fördert sondern auch die Gewindigkeit UND das es nicht mal Mehrkosten Verursacht. Werde ich weiter darum Kämpfen ist das Falschewort dafür sagen wir lieber daran arbeiten dem AG zu überzeugen.
P.S warum Schlagt ihr euch hier eigendlich immer die Köpfe ein ? oder habt ehbliche Probleme untereinander ?
@Kölner
Gesetze Gelten für alle, aber oft sind sie ja auch auslegungssache und "on Top" das ist doch genau das was einen "Belegschaftzugewandten" BR mit ausmachen sollte ?
Erstellt am 10.02.2014 um 19:41 Uhr von Globus
sicher schweres Thema, aber die frage ist doch eigentlich eine andere... auch ich tendiere im sinne des arbeits- und gesundheitschutzes dazu hier ein MBR des gremiums zu sehen... frei nach dem motto: entsprechen die tastaturen den neuen gesundheitsmedizinischen erkenntnissen was den tastendruck und die ergonomie und dem belndschutz usw usw usw...
schon im sinne einer gefährdungsbeurteilung ist der BR also immer mit im boot... wenn.... ja wenn er es will und wenn er meint, dieser "kampf" ist es wert und verbessert die gesundheit der AN...
und wo ich rainer mal recht geben muß, ist eindeutig dass der br auch ein mitbestimmungsrecht bei austausch neuer pc ein mbr hat.
wer es nciht glauben mag, lese sich bitte mal durch, was z.b. ein herr düwel dazu zu sagen hat...
aber auch das ist lediglich die frage... was will der br und wieviel bringt es den kolleginnen und kollegen sich für sein mbr einzusetzen - im zweifel mit dem gang zur einigungsstelle usw...
es soll sogar betrieebe geben, die machen genau das - rahmenbv´s zu dem thema... also welches geräte werden angeschafft etc - witzig ist, dass eine solche als soche nciht erzwingbar ist...
im zweifelsfall einzeln abschließen und wenn gewollt durch die besagte gefährdungsanalyse, an der der br sehr wohl mitarbeiten kann, und sollte und muß...
wie gesagt, schwieriges thema - dennoch auch meine meinung - mbr = ja...
...lohnt es sich? hmmm, das muß jedes gremium selber wissen - in meinen augen bei den tastaturen wohl eher weniger...
aber das ist lediglich meine meinung
Erstellt am 10.02.2014 um 20:14 Uhr von blackjack
Sind folgende Eigenschaften erfüllt, kann man sich das MBR sonst wo hin stecken.
Die Tastatur muß vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.
Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muß ein Auflegen der Hände ermöglichen.
Die Tastatur muß eine reflexionsarme Oberfläche haben.
Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen. Die Beschriftung der Tasten muß sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.
Erstellt am 10.02.2014 um 20:23 Uhr von Globus
ja, genau so ist es... es sei denn, man nutzt die gefährdungsbeuerteilung, die dann vorsvhreibt, mit wieviel gruck die tasten zu drücken sind usw... und das meinte ich mit dem ansatz... ist aber ne menge arbeit und was bringt es...?
fragen über fragen - weiterhin könnte man die momentanen gesundheitlichen richtlinien anbeingen und sogar in frage stellen, wenn mehrere srge handgelenksverletzungen zu arbeitsunfähigkeit geführt werden - hier dann mal ne tolle grafik und man kann es untermauern, oder dem ag neue möglichkeiten geben erneut über die tastaturen zu denken - ich sag ja - sehr theoretisch - denkbar immer... und wenn es nicht immer und immer wieder gremien gibt, die versuchen in die mb zu kommen, wüeden unsere möglichkeiten durchaus geringer sein ;-)
also nicht immer alles verteufeln, nur weil es noch nciht versucht wurde - die ansätze auch hierfür sind eindeutig gegeben...
nur wer will das machen? vielleicht dieses geremium, die es sich auf die fahne geschrieben hat...
wo also ist das problem?
mgr bei beiden dingen eindeutig ja - für mich wäe es nicht lohnenswert, da wir sehr viel größere baustellen haben...
aber das heißt nicht, dass es nicht so ist...
Erstellt am 10.02.2014 um 20:50 Uhr von Tommyh
@ Globus es geht um Pc Tastaturen! keine Gefährdungsbeurteilung keine Explosionsgefahr keine Tollwut keine Mitbestimmung ! Nur ein paar Betriebsräte die scheinbar nicht verstehen wo ihre rechtlichen Grenzen sind!
Erstellt am 10.02.2014 um 21:12 Uhr von Globus
der geneigte br sieht in einer gefährdungsbeurteilung das was es ist - das so mit stärkste mbr des gremiums und da diese die arbeitsbedingungen darspiegeln, kann ich dir ob deiner aussage kein recht geben - sorry, auch die abeitsmittel werden in den besagrten gefährdungsbeurteilungen bewertet werden... und sorry, bitte keiner falsch verstehen - avber auch ein büro / schreibtisch jobt birgt immer gefahren der gesundheit - auch zugluft usw gehören dazu... aber wem sag ich das... kennst dich ja auch aus ;-)
Erstellt am 10.02.2014 um 21:21 Uhr von Tommyh
Ja und der Kugelschreiber ist eine mögliche Mordwaffe und muss gegen Filzstifte ausgetauscht werden! Oh hast Du jetzt das selbe wie Action Hero geraucht?
Erstellt am 10.02.2014 um 21:27 Uhr von Globus
vermutlich wunderst du dich, aber es ist in der tat so, dass man sehen muß, wenn man ein geneigter br ist, ob von anderen arbeitsmitteln weniger gefährdungen ausgehen - und die sollte man dann nehmen und in der gefärdungsbeurteilung festschreiben - welche messer werden zum öffnen von paketen verwendet... hört sich seltsam an, aber ist so - welche lösungsmittel werden verwendet - welche pdm werden verwendet... und welche wären besser geeignet...
du siehst, hier ist ne menge stoff für brm drin...und ich frag dich, an wievielen gefährdungsbeurteilungen hat euer br mitgewirkt? also nochmals - mitgewirkt und nicht einfach zur kenntniss genommen? aer selbstverständlich wurden bei euch die an bei der erstellung mit einbezogen - und da ich mindestens ne iso norm erfüllt, kann man das nachvollziehen, welcher an da beteiligt war, oder?
versteh mich nciht falsch - ich sagte, dass das mbr da ist - in wie weit ihr das bei euch nachgehen wollt, obliegt doch euch...
Erstellt am 10.02.2014 um 21:35 Uhr von Tommyh
Na ich klink mich hier mal aus wird mir zu doof ein Messer und Lösungsmittel mit einer gängigen Pc Tastatur die schon immer und überall eingesetzt wird zu vergleichen.Macht Euch doch einfach lächerlich und verlangt eine Gefahrenanalyse einschliesslich Gefährdungdokumentation. Herrgott ich Danke Dir das in meinem Betriebsrat nicht solche I..... sitzen!
Erstellt am 10.02.2014 um 21:45 Uhr von Globus
und leider muss ich dir sagen, dass ich froh bin, dass du nicht in unserem gremium bist - aber mal auf die sache mit dem pc - wechsel... da ist deiner meinung auch kein mbr des gremiums?
was die lösungsmittel an geht - oh das ist entscheidend bei einigen arbeitsplätzen... wie zum beispiel, können sich explosionsfähige luftgemische bilden? wenn ja, wie wird dem entgegen gewirkt? absauganlage - ist es ein ex geschützter raum was den raum als solches an geht? werden die bgv a3 prüfungen gemacht wenn ja durch wen usw usw usw...
Erstellt am 10.02.2014 um 21:56 Uhr von Globus
"mit einer gängigen Pc Tastatur die schon immer und überall eingesetzt wird "
hmmm, wie gut, das gefährdungsbeurteilungen immer leben... es gilt halt immer die neusten medizinischen erkenntnisse - und nur weil es immer so war mit der tastatur, ist es kein beleg dafür, dass es nichts besseres oder gesundheitlich förderndes gibt.
aber selbst ich sagte, dass ich da meinen fokus nicht unbesingt drauf legen würde... alles andere von mir war ein beispiel...
bei dem pc tausch, da werde ich aber echt hellhörig aus anderen gründen ;-)
aber noch mal ein schritt zurück - nicht umsonst wurde diese frage hier gestellt - vielleicht gibt es ja gesundheitsprobleme da, also was erdreistest du dich, das so runter zu spielen?
ich habe lediglich versucht zu erklären, was ein geneigter br durchaus für möglichkeiten hat, den arbeits- und geaundheitsschutz im betrieb voran zu bringen - und mal ehrlich - solche brm´s sind mir eigentlich die liebsten... weil die machen das meiste für alle!!!
und da stehe ich zu!!!
Erstellt am 10.02.2014 um 22:08 Uhr von Snooker
Mal zur Gefährdungsbeurteilung einer Tastatur
http://ergonomiecampus.de/bildschirmarbeit/wbt3-gefaehrdungsbeurteilung/ueb3_18.html
Entnommen aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung bei eines Bildschirmarbeitsplatzes
http://ergonomiecampus.de/bildschirmarbeit/wbt3-gefaehrdungsbeurteilung/index.html
Und nur das gesamte gibt ein legger Kuchen.
Erstellt am 10.02.2014 um 22:13 Uhr von Globus
da ich dich kenne, werde ich das nciht weiter verfolgen, da es vemutlich meiner these zuspielt -
ich bin jetzt mal ehrlich - auch ich habe solche aspekte viel zu selten beachtet - das mbr bei gefährdungsbeurteilungen und habe die leute auch ein wenig belächelt, die das gemacht haben - aber nicht nur da haste recht rainer.... auch mit den pc´s....
Erstellt am 10.02.2014 um 22:45 Uhr von polybär
Wie ist es denn mit Kablosen Tasturen? Sind die Gefährlicher als Kabelgbundene Tastaturen?
Erstellt am 10.02.2014 um 22:52 Uhr von Globus
obwohl das ein scherz war von dir, sollte in einer gefährdungsanalyse auch das bedacht werden - elktrosmok - ist es eine funk tastatur, wer arbeitet damit, odert ist eine gefährdung durvh erdrosseln mit der schnur gewährleistet - um ein gefährdungspotential zu sehen, ist bei einer gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der an mit einzubeziehen....
Erstellt am 11.02.2014 um 05:22 Uhr von Snooker
Und es wird in Zukunft auch bestimmt nur einer von 10000 die Gefährdungsanalyse bei Tastaturen nach verfolgen. Ich wollte auch nur aufzeigen das sie Tatsächlich in der Gefährdungsanalyse eines Bildschirmarbeitsplatzes auftaucht.
Erstellt am 11.02.2014 um 07:18 Uhr von Nubbel
Erstellt am 11.02.2014 um 07:34 Uhr von Kölner
Ich bin mir nach diesen Ausführungen sicher, dass noch keiner der Tastaturen, äh Ratgeber hier, eine Gefährdungsbeurteilung genehmigt hat.
Erstellt am 11.02.2014 um 07:41 Uhr von Kulum
...geschweige denn erstellt Freunde, Freunde. Starker Tobak
Erstellt am 11.02.2014 um 08:04 Uhr von PussyTerror
@polybär
du bekommst beide ! Eine von Rechts eine von Links bis dir deine Blödeleinen aus den Ohren kommen.
@Rest
was bitte soll mir eine Gefährungsbeurteilung bringen bzw wie hilft sie mir das ist mir nicht so Recht ersichtlich.
Erstellt am 11.02.2014 um 14:50 Uhr von Globus
das waren doch alles nur beispiele... tse tse tse...
wie ich schon schrieb, es bleibt jedem br überlassen, in wie weit er welches seiner mbr ausübt, oder es ihm völlig latte ist...
mir persönlich wäre das sowas von... aber das schrieb ich ja schon. bei dem fragesteller hier, sieht das aber offensichtlich anders aus...
Erstellt am 11.02.2014 um 20:11 Uhr von Snooker
@PussyTerror
Die Möglichkeiten die wirst Du selber rausfinden müssen. Klick Dich hier mal durch. Das sind Ursachen aus denen ihr Handlungsmöglichkeiten ziehen könnt. Auch wenn es manche hier nicht wahr haben wollen. Es kann ein Tisch sein der zu hoch ist für das bedienen einer bestimmten Tastertur oder aber auch ein falscher Stuhl. Aber Deine Arbeit vor Ort kannst nur Du selbst am besten einschätzen.
http://www.medizinpopulaer.at/archiv/seele-sein/details/article/klicken-bis-es-weh-tut.html
http://www.augenarzt-wuppertal.de/Info/Bildschirmarbeitsplatz.html
http://www.chirurgie-osterstrasse.de/de/leistungsspektrum/handchirurgie.html
http://www.paradisi.de/Health_und_Ernaehrung/Verletzungen/Sehnenscheidenentzuendung/
Erstellt am 11.02.2014 um 20:23 Uhr von Globus
und bevor wieder mal jemand lacht - ich war wegen "Sehnenscheidenentzuendung" schon mal längere zeit au... das ist kein witz... und wenn man diese mögliche... ach ich rede besser nciht weiter... es wird eh ins lächerliche gezogen...
ach komm, dann lacht ruhig - bei mir war es ne pc maus, die der ag neu eingeführt hat... kein scherz - so ein trek ball...
Erstellt am 11.02.2014 um 20:28 Uhr von Globus
weil ich das anfangs toll fand, habe ich mir so eine auch privat angeschafft - jetzt mit änderung des modelles, habe ich keine probleme mehr, vielleicht bin ich auch aus diesem grund hier so eingestiegen und sehe da eine mitbestimmung - es ist wie es ist und ich beharre da acuh weiterhin auf eine mitbestimmung des gremiums, wenn sie diese einfordern will und regelungsbedarf sieht...
Erstellt am 11.02.2014 um 20:35 Uhr von Snooker
DJ, lachen kannst Du eher über diejenigen die über Dich lachen würden, denn diese machen sich zur Witzfigur und nicht zu einem ernst zu nehmenden Gegenüber. Nur als BR sollte man auch immer ein Auge und Ohr für das haben was einem selber unwahrscheinlich erscheint. Zu schnell wird man sonst Betriebsblind
Erstellt am 11.02.2014 um 21:00 Uhr von Globus
weißt du was mir echt tierisch wohin geht? ich geb ja zu auch ich habe das thema arbeits- und gesundheitsschutz massiv vernachlässigt... ne ganze zeit lang - ich war als br halt immer erst auf der üblichen schiene betrvg und ar - aber wo man richtig was für die arbeitsbedingungen machen kann für die kolleginnen und kollegen ist über den arbeits- und gesundheitsschutz - aber klar, muß man sich dazu in den beiden zuvor genannten ein wenig auskennen... aber man muß auch gewillt sein zur not mit aller konsequenz diesen weiteren schritt zu vollziehen - hierzu fehlt den meisten gremien meiner erfahrung nach, der wille... und das kann mitunter tragisch enden...
Erstellt am 11.02.2014 um 21:16 Uhr von Snooker
Tragisch ist es immer nur für die, die dort arbeiten und nicht beachtet werden mit ihren Problemen.
Erstellt am 11.02.2014 um 21:32 Uhr von Globus
ja, aber genau das wäre auch tragisch für mich als brm...