Erstellt am 07.02.2014 um 12:16 Uhr von Oblatixx
Wenn sie aus dienstlichen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen können (Außendienstler), dann bekommen sie auch die Briefwahlunterlagen ohne Anforderung zugesandt.
Erstellt am 07.02.2014 um 16:34 Uhr von gironimo
Das Wahlausschreiben muss ja nur ausgehängt werden. In dem muss stehen, wo die Wählerliste einzusehen ist und für welchen Personenkreis "automatisch" Briefwahl beschlossen wurde und wie sonst Briefwahlunterlagen angefordert werden können.
Aus meiner Sicht. Es sollte im Interesse des WV sein, für möglichst viel Transparenz zu sorgen und nicht nur den Mindestanforderungen zu genügen. Aus diesem Grunde würde ich dem von Dir genannten Personenkreis das Wahlausschreiben (nicht die Wählerlisten) auf jedem Fall zusenden.
aus § 3 WO: (...) Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden.(...)
Erstellt am 07.02.2014 um 16:37 Uhr von gironimo
ergänzend zu den AD-Mitarbeitern, bei denen Ihr vielleicht die schriftl. Stimmabgabe beschließt:
§ 24 WO
(...)(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
Erstellt am 07.02.2014 um 17:51 Uhr von pemahu
ihr MÜSST wohl nur den AD-Mitarbeitern Briefwahlunterlagen inkl. Wahlausschreiben zusenden, aber ihr DÜRFT beschließen, allen genannten Personen die Briefwahlunterlagen inkl. Wahlausschreiben automatisch zuzusenden - ganz im Sinne von gironimo: nicht nur den Mindestanforderungen genügen!
Erstellt am 07.02.2014 um 18:08 Uhr von Kölner
Ich erwarte von diesem Personenkreis, dass sie sich selbst drum kümmern.
Erstellt am 24.02.2014 um 21:50 Uhr von Physicus
Jetzt bin ich verwirrt: Wenn ich's richtig verstehe, muss ich denen, die nach der Eigenart ihrer Beschäftigung verhindert sind, also Außendienst, Heimarbeiter, ..., das Wahlausschreiben unaufgefordert zustellen. Denen, die in Elternzeit, Sabbatical usw. sind, DARF ich's aber nur auf Anfrage schicken, oder???
Erstellt am 24.02.2014 um 22:35 Uhr von Hoppel
@ Physicus
Du hast vollkommen richtig verstanden! So sieht´s der Gesetzgeber vor ...