Sorry Snooker. Aber da muss ich mich nicht schlau Lesen.
Mit diesem Krimskrams habe ich jetzt schon so einige Jährchen zu tun. Da bringt mir auch Google nicht groß Neues. Da Du aber ein Googler zu sein scheinst, solltest du es einmal Nutzen, um hier selbst einwenig Schlauer zu werden.
Die Kennzahl 95 hast Du bestimmt nicht aufgrund eines Bestandschutzes erhalten. Die erhält nur der, der die entsprechenden Schulungen nachweisen kann. Und die 2018 sagen hier nichts anderes aus, als das du die durchgeführte Qualifizierung, in 2013 dem Amt zur Erteilung (nicht Verlängerung) einer fünfjährigen Fahrerlaubnis vorgelegt hast. Das geht allen so, die dieses in 2013 gemacht haben.
In deinem Fall bedeutet ein Bestandsschutz nichts anderes, als dass du auch noch dann, wenn div. Fristen abgelaufen sind und eigentlich der FS aktuell nicht mehr nutzbar ist, immer noch berechtigt wärest, eine geforderte Qualifizierung jederzeit nachzuholen und dadurch wieder die Möglichkeit der Nutzung erhältst.
Dieses ist aber ausschließlich auf die mit dem „C“ anfangenden beschränkt.
Im Rahmen der Führerscheinumstellung im Jahr 1998 gab es abhängig vom Alter, bis zum 01.01.2001 die Möglichkeit, die alte Klasse „drei“, mit einem Antrag nach CE 97 in die Klassen C1 und C1E umzuwandeln. Wurde dieses versäumt, konnte er nur noch als B und B1 genutzt werden.
Hierzu gibt es auch einige Urteile, die du auch gerne erGoogeln darfst.
Außerdem bezieht sich ein Bestandsschutz generell nur auf den FS selbst und nicht auf hierauf aufbauende Vorgaben. So wäre dein „C“ ja auch nicht verlustig gegangen und eine Nutzung wäre ja auch noch möglich gewesen. Allerdings dann nicht mehr gewerblich.
Da du hier ja einwenig herumprotzt, werde ich dies jetzt auch einmal machen. Auch auf die Gefahr hin, dass mich der eine oder andere dann wieder anmistet.
Bei uns werden die Qualifizierungen durch eine Fahrschule vorgenommen. Ich selbst habe dieses mit dem Inhaber inhaltlich und terminlich abgestimmt. Da sich die fünf Module a. 7 Std. aus drei Kernbereichen zusammensetzen die rechtlich leider immer noch relativ normfrei sind, haben wir gemeinsam ein passendes Paket zusammengestellt die so zusammenpassen und auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Hier Reden wir auch nicht von ein paar Schulungen, sondern um ein paar Hundert und das ist bestimmt nicht übertrieben.
Und noch was vor dem ins Bett gehen. Versuche mir bitte nicht irgendetwas zu erklären, was auch nur annähernd den Job eines Kraftfahrers betrifft. Hier haben schon ganz andere den kürzeren gezogen.
Selbst die Kollegen mit den drei Buchstaben durften hier schon mehrfach das Schwänzchen einziehen.
Auch unsere oft tierisch benannten Mitstreiter haben hier die eine oder andere Überraschung erlebt. Die Letzte betraf einen sogenannten drei Sterne General und mündete in eine Versetzung an einen anderen Ort.
Das führt mittlerweile soweit, dass unsere Fahrzeuge zumindest in unserem Großraum, so gut wie nie kontrolliert werden. Was allerdings auch nicht in meinem Interesse ist.
Auch wenn es sich jetzt protzig oder großspurig anhört, so entspricht es doch der Realität und wäre jederzeit belegbar.
Das jetzt nur am Rande, damit dir vielleicht einmal klar wird, dass du es hier nicht mit einem dummen jungen zu tun hast. Für die Zukunft sollten wir dieses Gehabe aber unterlassen. Ich kann auch durchaus nachvollziehen, dass dieses nicht jedermanns Sache ist. Meine eigentlich auch nicht.