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Schwerbehinderung im öffentlichen Nahverkehr

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dreyer56
Feb 2023 bearbeitet

Bin seit 3 Monaten schwerbehindert mit 40%, bin Zugbegleiter im Nahverkehr, Regionalbahn, wie sieht das ggf. mit der Möglichkeit von Kündigung durch den Arbeitgeber aus, habe ich mehr Kündigungsschutz. Ich habe es der guten Ordnung halber, meinem Arbeitgeber mitgeteilt!

Danke für Resonsnanz

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Community-Antworten (10)

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RudiRadeberger

28.01.2023 um 19:39 Uhr

"Als schwerbehindert gilt eine Person ab einem Grad der Behinderung von 50 (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Die Schwerbehinderteneigenschaft muss entweder offenkundig sein oder zum Zeitpunkt der Kündigung amtlich festgestellt sein."

oder

"Zudem können auch behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von zumindest 30 unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, wenn sie den Schwerbehinderten gleichgestellt wurden. Eine Gleichstellung behinderter Menschen erfolgt auf Antrag, wenn die Person aufgrund ihrer körperlichen Behinderung keine geeignete Arbeit findet oder eine vorhandene Arbeitsstelle infolge der Behinderung aufgeben muss. Auch in diesen Fällen greift der besondere Kündigungsschutz ausnahmsweise schon vor der Entscheidung über die Gleichstellung, wenn der Betroffene den Antrag mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt und ohne Beanstandung mitgewirkt hat."

Trifft der 2. Absatz auf dich zu?

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dreyer56

28.01.2023 um 19:47 Uhr

Ich habe bis dato 40%

S
sbvfrank

29.01.2023 um 08:30 Uhr

ich gehe einmal davon aus, dass es bei euch eine Schwerbehindertenvertretung und/oder auch einen Betriebsrat gibt! Nimm unbedingt mit deiner Schwerbehindertenvertretung Kontakt auf!

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dreyer56

29.01.2023 um 10:10 Uhr

Der BR ist informiert, eine Schwerbehindertenvertretung erreicht erst die notwendige Anzahl, wenn ich dazu komme..., guten Morgen in den Sonntag!

D
dreyer56

29.01.2023 um 17:40 Uhr

Was kann ich tun, wenn man mir trotzdem Schichten mit mehr als 8 Stunden "aufbrummt", die Gleichstellung ist noch in Bearbeitung, habe ja "nur" 40 Prozent bis dato!!!

S
sbvfrank

29.01.2023 um 19:38 Uhr

sprich einmal mit deinem zuständigen Integrationsamt, die sollen dir mal einen Ansprechpartner des für dich zuständigen Integrationsfachdienst nennen! Vielleicht könnt ihr gemeinsam bis die Gleichstellung durch ist etwas erreichen??

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dreyer56

29.01.2023 um 19:40 Uhr

wo finde ich denn das?!

K
Kehler

30.01.2023 um 09:23 Uhr

40% reicht, laut Gesetz, nicht für eine Schwerbehinderung. Du solltest unverzüglich die SBV aufsuchen und einen Gleichstellungsantrag machen.

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dreyer56

30.01.2023 um 13:46 Uhr

Hallo, was bitte ist die SBV?! Den Antrag auf Gleichstellung habe ich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt!

D
dreyer56

09.02.2023 um 08:47 Uhr

Habe nun die Gleichstellung bekommen, wie lehne ich am Geschicktesten die Mehrarbeit, oft 10 Stunden, also 2 Stunden mehr pro Tag, bei meiner Schichtarbeit ab?! Tip!?

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