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Fernverkehr statt Nahverkehr - Mitarbeiter weigert sich auswärts zu übernachten - kann er gezwungen werden?

K
karin77
Jan 2018 bearbeitet

wir haben ein prblem mit dem geschäftsführer wir sin eine spedition un d müssen jetzt alle wegen der dieselpreise und der umwege auswäerts übernachten. ein geschäftszweig mit tagesfahrten wurde ganz abgeschafft wir könen alle bleiben müssen aber bereit sein im fernverkehr zu fahren. jetzt haben wir das alle zugesagt ,da wir gutes geld im vergleich zu anderen bekommen und sonst auch alles ok ist. nun hören wir vom gf dass sich ein mitarbeiter weigert auswärts zu übernachten. kann er gezwungen werden ? wie sollen wir und verhalten wir sind insgesamt 65 leute

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Community-Antworten (2)

R
rolfo2

07.08.2008 um 11:03 Uhr

@ Karin 77 Was steht denn in eurem Arbeitsvertrag? Fernverkehr oder Nahverkehr ? Bei ersterem ist alles klar, dann muss er auch fahren. Wurde der Nahverkehr eingestellt und nur noch Fernverkehr gefahren gibts für den Kollegen eine Änderungskündigung wegen Wegfall der Vertragsgrundlage. Dann stehen die Chancen für den Kollegen schlecht.

B
betriebsratten

07.08.2008 um 12:50 Uhr

Sofern der Fernverkehrsteil noch existiert kann der Ag dem Arbeitnehmer nur "im Rahmen billen Ermessens" nach BGB den Arbeitsvertrag ändern. Hat der Kollege z.B. ein Kind oder einen pflegebedürftigen Verwandten um das er sich jeweils abends kümmert? Das könnte ein Grund sein.

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