Schulung Wahlvorstand
sollte man nicht das betrvg erweitern?
um einen § mit dem Wortlaut:
die vom betriebsrat bestellten wahlvorstandsmitglieder müssen geschult werden und zwar so lange, bis sie es verstanden haben. der referent wird verpflichtet bis zum ende der wahl für alle weiteren fragen zur verfügung zu stehen!
Community-Antworten (24)
06.02.2014 um 18:45 Uhr
...gute Anbieter machen das.
06.02.2014 um 18:49 Uhr
liebster Insulaner, das weiss jeder. und die richtig guten machen noch viel mehr;)
ich wünsche mir, dass das gesetzlich verankert wird! vor allem das die gezwungen werden ne schulung zu machen.
06.02.2014 um 18:51 Uhr
Oh ja, mit Peitsche und Knaller im Allerwertesten ...
06.02.2014 um 19:02 Uhr
Schreib ne Petition, Nubbel! :)
06.02.2014 um 19:10 Uhr
NICHT Insulaner!
06.02.2014 um 19:22 Uhr
guter vorschlag, aber geht nicht... weil, dann sollte man auch von gesetrz her vorschreiben, dass brm die "pflichtseminare" abhalten - viele sind da leider faul, weil sie nicht weg wollen von zuhause...
es ist wie es ist, jeder soll und muss das machen wie er möchte...
06.02.2014 um 19:52 Uhr
Globus, für die betriebsräte ist es doch vorgeschrieben
06.02.2014 um 19:53 Uhr
Nubbel: nur indirekt leider...
06.02.2014 um 20:02 Uhr
http://www.denkschule-fuer-solarzeitalter.de/rechtliches.html
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des BR neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, sehr wichtige Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR - Mitglieder notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassen vorzubereiten und ist aus diesem Grunde verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen ( BAG vom 21. 04. 1983 - 6 ABR 70 / 82 ). Verantwortliche Arbeit im BR ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben ( BAG vom 05. 11. 1981 - 6 ABR 50 / 79 ).
06.02.2014 um 20:27 Uhr
ja ja ja - und was passiert wenn man das nicht macht?
06.02.2014 um 20:30 Uhr
wie man sich die kenntnisse aneignet, das läßt der gesetzgeber offen... und nu kommst du...
06.02.2014 um 20:41 Uhr
angst machen:)
06.02.2014 um 20:44 Uhr
angst machen ist das falsche wort - der gesetzgeber gibt die legitimation, das zu machen... ein uss vom gesetzgeber um dem arbeitgeber zu zeigen dass das sein muss...
mal ehrlich was passiert, oder erklärt mit die wege was passiert, wenn das ein brm nicht macht...sich schulen....
06.02.2014 um 21:14 Uhr
das schreibt ein anderer seminaranbieter dessen link ich nicht reinsetzen kann (ist wohl auf dem index)
Wenn ein Betriebsrat es versäumt, die Kenntnisse zu erwerben, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, und dadurch beispielsweise die Mitbestim- mungspflichtigkeit einer Maßnahme des Arbeitgeber nicht erkennt, eine andere falsche Entscheidung trifft oder durch Formfehler, die er macht, verantwortet, dass Arbeitnehmer Nachteile erleiden, so kann ihm dies als Vernachlässigung seiner Pflichten als Betriebsrat vorgehalten werden, was schlimmstenfalls sogar zu einer Amtsenthebung führen kann (§ 23 Abs. 1 BetrVG)!
06.02.2014 um 21:38 Uhr
ja genau - und wie lautet ein solches verfahren? und kommt es überhaupt zustande? wer regt es an? mal ehrlich - der § ist doch ausschließlich dazu gedacht, den BRM zu gestatten und die wichtigkeit von seminaren herzuleiten... oder besser geagt, sich wie auch immer fortzubilden...
wenn ein brm keine seminare besucht und dennoch kenntnisse vorweist, wird der IMHO nie nicht von seinem amt enthoben werden ;-)
Ergo, ich könnte richtig liegen mit meiner einschätzung, dass man niemanden zweingen kann siminare zu belegen...
06.02.2014 um 21:41 Uhr
wenn wir jetzt in der schule wären hättest du ne glatte 6. am thema vorbei!
06.02.2014 um 23:11 Uhr
oblatixx, darum stellte ich diese frage. hier werden fragen von wahlvorständen gestellt.....
06.02.2014 um 23:14 Uhr
Woher weißt Du das? Ist das ein Frageforum für Wahlvorstände? Kann ja sein, aber da habe ich wohl irgendwann irgendetwas verpasst.
06.02.2014 um 23:18 Uhr
eben, hier fragen wahlvorstände fragen.... das glaubst du nicht..... dabei ist das doch ein betriebsräteforum:(
06.02.2014 um 23:53 Uhr
jetzt ist der cent gefallen.... hammer
das erklärt die schwemme
07.02.2014 um 00:00 Uhr
Nubbel, komm wieder runter, es bringt nichts, das zu lesen, was Du schreibst. Ist sicher nicht dein Tag heute.
07.02.2014 um 00:01 Uhr
dann lass es und geh ins bett
07.02.2014 um 00:24 Uhr
Wer hat Dich nur rausgelassen ...
07.02.2014 um 00:27 Uhr
jetzt redest du wieder dagegen um dagegen zu reden wie sonst auch unter anderem namen. Und DAS wirst Du sofort zurücknehmen, ansonsten hast Du mich generell als Gegner, egal, was Du sagst. Dein blödes Geschwafel geht nicht nur mir auf den Geist! Antwort 4 Erstellt am 06.02.2014 um 23:22 Uhr von Oblatixx
mehr sag ich dazu nicht:)
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