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Schulung Wahlvorstand

N
Nubbel
Nov 2016 bearbeitet

sollte man nicht das betrvg erweitern?

um einen § mit dem Wortlaut:

die vom betriebsrat bestellten wahlvorstandsmitglieder müssen geschult werden und zwar so lange, bis sie es verstanden haben. der referent wird verpflichtet bis zum ende der wahl für alle weiteren fragen zur verfügung zu stehen!

1.394024

Community-Antworten (24)

K
Kölner

06.02.2014 um 18:45 Uhr

...gute Anbieter machen das.

N
Nubbel

06.02.2014 um 18:49 Uhr

liebster Insulaner, das weiss jeder. und die richtig guten machen noch viel mehr;)

ich wünsche mir, dass das gesetzlich verankert wird! vor allem das die gezwungen werden ne schulung zu machen.

O
Oblatixx

06.02.2014 um 18:51 Uhr

Oh ja, mit Peitsche und Knaller im Allerwertesten ...

E
EightBall

06.02.2014 um 19:02 Uhr

Schreib ne Petition, Nubbel! :)

K
Kölner

06.02.2014 um 19:10 Uhr

NICHT Insulaner!

G
Globus

06.02.2014 um 19:22 Uhr

guter vorschlag, aber geht nicht... weil, dann sollte man auch von gesetrz her vorschreiben, dass brm die "pflichtseminare" abhalten - viele sind da leider faul, weil sie nicht weg wollen von zuhause...

es ist wie es ist, jeder soll und muss das machen wie er möchte...

N
Nubbel

06.02.2014 um 19:52 Uhr

Globus, für die betriebsräte ist es doch vorgeschrieben

G
Globus

06.02.2014 um 19:53 Uhr

Nubbel: nur indirekt leider...

N
Nubbel

06.02.2014 um 20:02 Uhr

http://www.denkschule-fuer-solarzeitalter.de/rechtliches.html

Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des BR neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, sehr wichtige Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR - Mitglieder notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassen vorzubereiten und ist aus diesem Grunde verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen ( BAG vom 21. 04. 1983 - 6 ABR 70 / 82 ). Verantwortliche Arbeit im BR ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben ( BAG vom 05. 11. 1981 - 6 ABR 50 / 79 ).

G
Globus

06.02.2014 um 20:27 Uhr

ja ja ja - und was passiert wenn man das nicht macht?

G
Globus

06.02.2014 um 20:30 Uhr

wie man sich die kenntnisse aneignet, das läßt der gesetzgeber offen... und nu kommst du...

N
Nubbel

06.02.2014 um 20:41 Uhr

angst machen:)

G
Globus

06.02.2014 um 20:44 Uhr

angst machen ist das falsche wort - der gesetzgeber gibt die legitimation, das zu machen... ein uss vom gesetzgeber um dem arbeitgeber zu zeigen dass das sein muss...

mal ehrlich was passiert, oder erklärt mit die wege was passiert, wenn das ein brm nicht macht...sich schulen....

N
Nubbel

06.02.2014 um 21:14 Uhr

das schreibt ein anderer seminaranbieter dessen link ich nicht reinsetzen kann (ist wohl auf dem index)

Wenn ein Betriebsrat es versäumt, die Kenntnisse zu erwerben, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, und dadurch beispielsweise die Mitbestim- mungspflichtigkeit einer Maßnahme des Arbeitgeber nicht erkennt, eine andere falsche Entscheidung trifft oder durch Formfehler, die er macht, verantwortet, dass Arbeitnehmer Nachteile erleiden, so kann ihm dies als Vernachlässigung seiner Pflichten als Betriebsrat vorgehalten werden, was schlimmstenfalls sogar zu einer Amtsenthebung führen kann (§ 23 Abs. 1 BetrVG)!

G
Globus

06.02.2014 um 21:38 Uhr

ja genau - und wie lautet ein solches verfahren? und kommt es überhaupt zustande? wer regt es an? mal ehrlich - der § ist doch ausschließlich dazu gedacht, den BRM zu gestatten und die wichtigkeit von seminaren herzuleiten... oder besser geagt, sich wie auch immer fortzubilden...

wenn ein brm keine seminare besucht und dennoch kenntnisse vorweist, wird der IMHO nie nicht von seinem amt enthoben werden ;-)

Ergo, ich könnte richtig liegen mit meiner einschätzung, dass man niemanden zweingen kann siminare zu belegen...

N
Nubbel

06.02.2014 um 21:41 Uhr

wenn wir jetzt in der schule wären hättest du ne glatte 6. am thema vorbei!

N
Nubbel

06.02.2014 um 23:11 Uhr

oblatixx, darum stellte ich diese frage. hier werden fragen von wahlvorständen gestellt.....

O
Oblatixx

06.02.2014 um 23:14 Uhr

Woher weißt Du das? Ist das ein Frageforum für Wahlvorstände? Kann ja sein, aber da habe ich wohl irgendwann irgendetwas verpasst.

N
Nubbel

06.02.2014 um 23:18 Uhr

eben, hier fragen wahlvorstände fragen.... das glaubst du nicht..... dabei ist das doch ein betriebsräteforum:(

O
Oblatixx

07.02.2014 um 00:00 Uhr

Nubbel, komm wieder runter, es bringt nichts, das zu lesen, was Du schreibst. Ist sicher nicht dein Tag heute.

N
Nubbel

07.02.2014 um 00:01 Uhr

dann lass es und geh ins bett

O
Oblatixx

07.02.2014 um 00:24 Uhr

Wer hat Dich nur rausgelassen ...

N
Nubbel

07.02.2014 um 00:27 Uhr

jetzt redest du wieder dagegen um dagegen zu reden wie sonst auch unter anderem namen. Und DAS wirst Du sofort zurücknehmen, ansonsten hast Du mich generell als Gegner, egal, was Du sagst. Dein blödes Geschwafel geht nicht nur mir auf den Geist! Antwort 4 Erstellt am 06.02.2014 um 23:22 Uhr von Oblatixx

mehr sag ich dazu nicht:)

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