Erstellt am 06.02.2014 um 17:45 Uhr von Kölner
...gute Anbieter machen das.
Erstellt am 06.02.2014 um 17:49 Uhr von Nubbel
liebster Insulaner, das weiss jeder. und die richtig guten machen noch viel mehr;)
ich wünsche mir, dass das gesetzlich verankert wird! vor allem das die gezwungen werden ne schulung zu machen.
Erstellt am 06.02.2014 um 17:51 Uhr von Oblatixx
Oh ja, mit Peitsche und Knaller im Allerwertesten ...
Erstellt am 06.02.2014 um 18:02 Uhr von EightBall
Schreib ne Petition, Nubbel! :)
Erstellt am 06.02.2014 um 18:10 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.02.2014 um 18:22 Uhr von Globus
guter vorschlag, aber geht nicht... weil, dann sollte man auch von gesetrz her vorschreiben, dass brm die "pflichtseminare" abhalten - viele sind da leider faul, weil sie nicht weg wollen von zuhause...
es ist wie es ist, jeder soll und muss das machen wie er möchte...
Erstellt am 06.02.2014 um 18:52 Uhr von Nubbel
Globus, für die betriebsräte ist es doch vorgeschrieben
Erstellt am 06.02.2014 um 18:53 Uhr von Globus
Nubbel: nur indirekt leider...
Erstellt am 06.02.2014 um 19:02 Uhr von Nubbel
http://www.denkschule-fuer-solarzeitalter.de/rechtliches.html
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen
Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des BR neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere, sehr wichtige Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR - Mitglieder notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassen vorzubereiten und ist aus diesem Grunde verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen ( BAG vom 21. 04. 1983 - 6 ABR 70 / 82 ). Verantwortliche Arbeit im BR ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt; diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben ( BAG vom 05. 11. 1981 - 6 ABR 50 / 79 ).
Erstellt am 06.02.2014 um 19:27 Uhr von Globus
ja ja ja - und was passiert wenn man das nicht macht?
Erstellt am 06.02.2014 um 19:30 Uhr von Globus
wie man sich die kenntnisse aneignet, das läßt der gesetzgeber offen... und nu kommst du...
Erstellt am 06.02.2014 um 19:41 Uhr von Nubbel
Erstellt am 06.02.2014 um 19:44 Uhr von Globus
angst machen ist das falsche wort - der gesetzgeber gibt die legitimation, das zu machen... ein uss vom gesetzgeber um dem arbeitgeber zu zeigen dass das sein muss...
mal ehrlich was passiert, oder erklärt mit die wege was passiert, wenn das ein brm nicht macht...sich schulen....
Erstellt am 06.02.2014 um 20:14 Uhr von Nubbel
das schreibt ein anderer seminaranbieter dessen link ich nicht reinsetzen kann (ist wohl auf dem index)
Wenn ein Betriebsrat es versäumt, die Kenntnisse zu erwerben, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, und dadurch beispielsweise die Mitbestim- mungspflichtigkeit einer Maßnahme des Arbeitgeber nicht erkennt, eine andere falsche Entscheidung trifft oder durch Formfehler, die er macht, verantwortet, dass Arbeitnehmer Nachteile erleiden, so kann ihm dies als Vernachlässigung seiner Pflichten als Betriebsrat vorgehalten werden, was schlimmstenfalls sogar zu einer Amtsenthebung führen kann (§ 23 Abs. 1 BetrVG)!
Erstellt am 06.02.2014 um 20:38 Uhr von Globus
ja genau - und wie lautet ein solches verfahren? und kommt es überhaupt zustande? wer regt es an? mal ehrlich - der § ist doch ausschließlich dazu gedacht, den BRM zu gestatten und die wichtigkeit von seminaren herzuleiten... oder besser geagt, sich wie auch immer fortzubilden...
wenn ein brm keine seminare besucht und dennoch kenntnisse vorweist, wird der IMHO nie nicht von seinem amt enthoben werden ;-)
Ergo, ich könnte richtig liegen mit meiner einschätzung, dass man niemanden zweingen kann siminare zu belegen...
Erstellt am 06.02.2014 um 20:41 Uhr von Nubbel
wenn wir jetzt in der schule wären hättest du ne glatte 6. am thema vorbei!
Erstellt am 06.02.2014 um 22:11 Uhr von Nubbel
oblatixx, darum stellte ich diese frage. hier werden fragen von wahlvorständen gestellt.....
Erstellt am 06.02.2014 um 22:14 Uhr von Oblatixx
Woher weißt Du das? Ist das ein Frageforum für Wahlvorstände? Kann ja sein, aber da habe ich wohl irgendwann irgendetwas verpasst.
Erstellt am 06.02.2014 um 22:18 Uhr von Nubbel
eben, hier fragen wahlvorstände fragen.... das glaubst du nicht..... dabei ist das doch ein betriebsräteforum:(
Erstellt am 06.02.2014 um 22:53 Uhr von Nubbel
jetzt ist der cent gefallen.... hammer
http://www.betriebsratswahl.de/br-forum?qid=47605&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show&PHPSESSID=b2cc1df9ed421a141d7d35db34fc8b71
das erklärt die schwemme
Erstellt am 06.02.2014 um 23:00 Uhr von Oblatixx
Nubbel, komm wieder runter, es bringt nichts, das zu lesen, was Du schreibst.
Ist sicher nicht dein Tag heute.
Erstellt am 06.02.2014 um 23:01 Uhr von Nubbel
dann lass es und geh ins bett
Erstellt am 06.02.2014 um 23:24 Uhr von Oblatixx
Wer hat Dich nur rausgelassen ...
Erstellt am 06.02.2014 um 23:27 Uhr von Nubbel
> jetzt redest du wieder dagegen um dagegen zu reden wie sonst auch unter anderem namen.
Und DAS wirst Du sofort zurücknehmen, ansonsten hast Du mich generell als Gegner, egal, was Du sagst.
Dein blödes Geschwafel geht nicht nur mir auf den Geist!
Antwort 4 Erstellt am 06.02.2014 um 23:22 Uhr von Oblatixx
mehr sag ich dazu nicht:)