Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb (ca. 80 MA, etwa 55w und 25m) hat der WV mit der GL das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart.
Muss hier auch das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden? Wenn z.B. bei 8 BR Kandidaten 5w die meisten Stimmen bekommen dann 1m dann 1w zum Schluss 1m.

Danke euch