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Geschlecht in der Minderheit bei Personenwahl

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heidioma
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb (ca. 80 MA, etwa 55w und 25m) hat der WV mit der GL das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart. Muss hier auch das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden? Wenn z.B. bei 8 BR Kandidaten 5w die meisten Stimmen bekommen dann 1m dann 1w zum Schluss 1m.

Danke euch

1.69607

Community-Antworten (7)

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Oblatixx

06.02.2014 um 14:02 Uhr

Das Minderheitengeschlecht IST zu berücksichtigen. Die Männlein bekämen auf jeden Fall einen Sitz.

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pemahu

06.02.2014 um 14:57 Uhr

Oblatixx hat richtig gerechnet, Du hast d'Hondt falsch gerechnet (ich interpretiere Deine kargen Angaben so, dass 5w und 3m kandidieren): Den ersten Sitz bekommt ein Mann (auch wenn alle 5 Frauen mehr Stimmen haben), vorweg gibt es aber keinen zweiten Sitz für einen Mann. D.h., die nächsten vier Sitze können Frauen bekommen, es sei denn, von den anderen beiden Männern hat einer oder haben beide mehr Stimmen als die entspechende Kandidatin. Möglich ist so bei Euch auch - bei entsprechenden Stimmzahlen - das Ergebnis: 3m 2w (Das Mehrheitsgeschlecht hat keinen Schutz, darf in der Minderheit sein oder könnte gar nicht vertreten sein - dann müssten aber in Eurem Fall mindestens 5 Männer kandidieren.

H
heidioma

06.02.2014 um 15:50 Uhr

Danke euch !!!

@Oblatixx, du hast mir die richtige Antwort auf meine Frage gegeben.

@permahu, ich habe gar nichts gerechnet weil es noch nichts zu rechnen gibt. Es werden sich 6 w und 2 m Kanditaten zur Wahl stellen.

Hintergrund meiner Frage war zum Verständnis: Die zwei männlichen Bewerber stehen der GL sehr nahe und sind auch (nicht leitende) Abteilungsleiter. Die Belegschaft möchte sie nicht im Betriebsrat haben ("da können wir ja gleich unseren Chef wählen") und wird sie mehrheitlich auch nicht wählen. Das heist für uns, dass wir mind. einen dieser AG hörigen AL im Betriebsrat haben werden, obwohl sie nur einen minimalen Anteil (vielleicht nur die eigene) der Stimmen erhalten werden. Da muss man sich schon Fragen warum man das Personenwahl nennt wenn am Ende Personen im Betriebsrat hat die (fast) keiner gewählt hat und die niemand möchte!

Danke

O
Oblatixx

06.02.2014 um 18:55 Uhr

Na wie wäre es denn, wenn sich noch 2..3 weitere Männer zur Wahl aufstellen lassen. Die hätten ja dann sicher mehr Stimen, als die unterwürfigen ...

P
pemahu

07.02.2014 um 09:23 Uhr

@heidioma

ja, dieser sich des Öfteren bescheuert auswirkende Schutz des Minderheitengeschlechts - wieso dieses Gesetz immer noch Bestand hat, ist mir unerkärlich!

Trotzdem verstehe ich nicht, dass "Eure" Männer sich nicht zur Kandidatur bereit erklärt haben, um die Abteilungsleiter auf demokratische Weise in ihre Schranken zu weisen.

H
heidioma

07.02.2014 um 09:55 Uhr

Wir haben viele Gespräche mit unseren anderen männlichen Kollegen geführt, keiner will, keiner kann, die haben Angst ...

Haben heute nur noch Frauen EIER in der Hose???

Grüße

K
Kölner

07.02.2014 um 09:59 Uhr

heidioma Den Spruch kann man sich schenken. Dann ist das in eurem Betrieb eben so. Jeder bekommt den BR, den er verdient und manches Vorurteil erweist sich als falsche Beschuldigung!

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