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Geschlecht in der Minderheit Hilfe

S
spike2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Wir sind im Unternehmen 465 Mitarbeiter davon sind 30 Frauen und 435 Männer !

Es werden 11 Mitglieder gewählt !

Aus dieser Weise geht hervor das das Geschlecht in der Minderheit ( bei uns die Frauen ) keinen mindestsitz im BR haben ! Nun zu meiner Frage

Bei uns im Wahlauschreiben steht folgender Satz :

Nach § 9 BetrVG sind 11 Betriebsratsmitglieder zu wählen.

ist dieser richtig oder muss dieser so geschrieben werden :

Nach § 9 BetrVG sind 11 Betriebsratsmitglieder zu wählen. Unter diesen müssen sich gemäß § 15 Abs. 2 BetrVG mindestens 0 Angehörige der Minderheitengruppe Frauen befinden.

Wenn kein geschlecht in der Minderheit vorhanden ist muss ich das im Wahlauschreiben angeben !

Bitte um eure Hilfe !1

Danke im Voraus !

1.05201

Community-Antworten (1)

V
vokuhila

04.03.2010 um 13:17 Uhr

Hallo spike2006

401 - 700 Arbeitnehmer ist gleich 11 BR-Mitglieder, Zahlenstaffel des § 9 BetrVG

Schreib das so:

Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigem Verhältnis im Betreibsrat verteten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 BetrVG). in unserem Betrieb sind..........% Frauen und..........% Männer beschäftigt.

Der Betriebsrat hat aus..............Mitgliedern zu bestehen. auf das Geschlecht in der Minderheit der Frauen entfallen..............Mindessitze (§ 15 Abs. 2 BetrVG).

Ich hoffe ich konnte so helfen?

Gruß

vokuhila

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