Erstellt am 06.02.2014 um 10:11 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand selbst erstellt die Wählerliste. Hierzu fordert er den AG auf, die notwendigen Informationen zu liefern. Am Besten gleich.
Wenn Ihr die habt, müsst Ihr prüfen wer noch fehlt (Elternzeitler, Dauerkranke, Leih-AN usw.), diese ergänzen - leitende Angestellte (§ 5 BetrVG) streichen. Und - grob gesagt - ist das dann die Liste.
Am Besten fordert Ihr den AG gleich auf, die Infos zu liefern und beschließt auch gleich eine WV-Schulung.
Erstellt am 06.02.2014 um 10:48 Uhr von Nubbel
cool, gestern vom betriebsrat bestellt und ihr habt schon die erste sitzung gemacht?