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Wann fordert man die Wählerliste an

M
Maximax
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und Guten Morgen, habe eine kurze Frage. Gestern wurde der Wahlvorstand durch den BR gewählt. Wahl wird am 08.05.14 durchgeführt. Wann fordert man die Wählerliste an ?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

06.02.2014 um 11:11 Uhr

Der Wahlvorstand selbst erstellt die Wählerliste. Hierzu fordert er den AG auf, die notwendigen Informationen zu liefern. Am Besten gleich.

Wenn Ihr die habt, müsst Ihr prüfen wer noch fehlt (Elternzeitler, Dauerkranke, Leih-AN usw.), diese ergänzen - leitende Angestellte (§ 5 BetrVG) streichen. Und - grob gesagt - ist das dann die Liste.

Am Besten fordert Ihr den AG gleich auf, die Infos zu liefern und beschließt auch gleich eine WV-Schulung.

N
Nubbel

06.02.2014 um 11:48 Uhr

cool, gestern vom betriebsrat bestellt und ihr habt schon die erste sitzung gemacht?

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