Erstellt am 06.02.2014 um 10:26 Uhr von gironimo
Gehaltskürzung? Das ist ja nicht Eure Baustelle. Da solltet Ihr die Gewerkschaft informieren.
Trotzdem habt Ihr natürlich einen Informationsanspruch. Darum würde ich den AG samt Unternehmensberater einladen, damit die Euch darstellen können, was sie vorhaben. Könnte ja sein, dass Mitbestimmungsrechte betroffen sind (vielleicht Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze oder Datenverarbeitung).
Um ein würdiges Gegengewicht zu schaffen, ist auch immer gut, wenn der BR sich sachkundigen Rat sucht (Sachverständiger).