wenn zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens im Unternehmen 1480 Mitarbeiter (15 Betriebsräte) beschäftigt sind aber am Tag der Wahl 1510 MA (17 Betriebsräte) sind. Wird zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens (1480 MA) als Verteilung der Sitze des Betriebsrates angewand oder die 1510 MA zum Zeitpunkt des Wahltermins.