Hallo,
es heisst im Gesetz, dass man 5 Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeiter als Stützunterschrift benötigt. Wir haben 524 MA, davon ca. 150 AÜ's, welche wahlberechtigt sind, somit braucht man 27 Stützunterschriften, da immer aufgerundet wird. Falls man aber doch nur 25 Stützunterschriften einholt, bedeutet es tatsächlich, dass die Vorschlagsliste durch den Wahlvorstand nicht zugelassen wird ? Wir sind eine Region mit 9 Standorten und wählen gemeinsam, ich komme von einem kleinen Standort und kenne kaum jemand von anderen Standorten. Ist dies dann mein persönliches Problem, oder gibt es hier durch Rechtsprechungen trotzdem die Möglichkeit seine Liste aufzustellen ?

Danke