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Betriebsratswahlen

S
Sunrose
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es heisst im Gesetz, dass man 5 Prozent der Gesamtzahl der Mitarbeiter als Stützunterschrift benötigt. Wir haben 524 MA, davon ca. 150 AÜ's, welche wahlberechtigt sind, somit braucht man 27 Stützunterschriften, da immer aufgerundet wird. Falls man aber doch nur 25 Stützunterschriften einholt, bedeutet es tatsächlich, dass die Vorschlagsliste durch den Wahlvorstand nicht zugelassen wird ? Wir sind eine Region mit 9 Standorten und wählen gemeinsam, ich komme von einem kleinen Standort und kenne kaum jemand von anderen Standorten. Ist dies dann mein persönliches Problem, oder gibt es hier durch Rechtsprechungen trotzdem die Möglichkeit seine Liste aufzustellen ?

Danke

1.01702

Community-Antworten (2)

H
Hartmut

05.02.2014 um 19:19 Uhr

Hallo Sunrose, nicht ganz ... man braucht 5% der wahlberechtigten Mitarbeiter, das ist nicht notwendigerweise dasselbe wie 5% aller Mitarbeiter. Aber nehmen wir an, alle 524 sind wahlberechtigt. Richtig, du brauchst 27 Stützunterschriften mindestens. Das heißt, mehr ist möglich, weniger nicht. Wenn du dem WV mit nur 25 Unterschriften ankommst, wird (ja MUSS) er dich abblitzen lassen. (Und die Liste einbehalten! Aber du dürftest, wenn die Zeit noch reicht, nochmal neu losziehen, 27 Unterschriften sammeln.)

Versuch mal irgendwie, noch 2 Unterschriften irgendwoher zu bekommen. Wenn die Leute am anderen Standort dich nicht kennen, dann ändere das! Stell dich vor, verteile Flugblätter etc., mache Wahlkampf! Das wäre mein Rat.

G
Garnele

06.02.2014 um 12:14 Uhr

Hallo Sunrose, wir haben im Seminar auch gelernt, dass die Kanditaten auf der Liste ihre Unterschrift auch als Stütztunterschrift deklarieren lassen können. Das müss ihr dann nur auf der Liste vermerken

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