Aktenzeichen: 12 Sa 682/13
PM des LAG Köln 1/2014 vom 28.01.2014-----
Hallo, ich war im Dezember auf eine Woche auf BR Seminar. Nach dem heute gelesenen Urteil, habe ich festgestellt, dass mir in diesem Zeitraum, die Nachtzuschläge nicht ausgezahlt wurden. Ich bin mir sicher, § 37 Abs. 4 BetrVG kommt hier ebenfalls zur Geltung.
Meine Frage lautet daher, wie habt ihr sowas geregelt, bzw. wie habt ihr eure Ansprüche geltend gemacht?
Danke, im vorraus.
MfG. NickBR
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