Erstellt am 05.02.2014 um 11:32 Uhr von Lexipedia
Am besten ihr Schreibt die Liste neu!
Pfeile sind zu ungenau!
Zahlen ändern ? könnte klappen!
Habt ihr schon Stützungsunterschriften für die Liste?
Dann müsst ihr die auch neu Unterschreiben lassen.
Habt ihr die Liste schon beim Wahlvorstand abgegeben? = Arschkarte!!! Da geht nichts mehr!
Erstellt am 05.02.2014 um 12:21 Uhr von wahlede
Liste wurde noch nicht abgegeben
Wenn der Wahlvorstand so eine geänderte Liste z.B. Nummern geändert bzgl. Reihenfolge, bekommt, wonach soll dann entschieden werden, ob die Liste gültig ist oder nicht, da der Wahlvorstand nicht wissen kann, ob das nachträglich geändert wurde??
Wenn es eindeutig nachträglich geändert wurde und es gibt "Beweise",
dann ist der Fall klar -> ungültig, aber was wenn nicht eindeutig ist, ob nachträglich gändert wurde?
Erstellt am 05.02.2014 um 12:49 Uhr von Pjöööng
Der WV hat anhand von Fakten zuz entscheiden. Der Verdacht einer Verfälschung berechtigt ihn nicht zur Zurückweisung der Liste.
Erstellt am 05.02.2014 um 14:57 Uhr von gironimo
Neu machen ist der beste Weg.
Aber man kann ja auch mit dem Wahlvorstand reden, wie er folgende Alternative sehen würde:
die Nummer 6 und 12 durchstreichen und handschriftlich 12 und 6 dazu schreiben. Dann sollte der Listenführer ebenfalls auf der Liste eine Erklärung abgeben, dass die Listenplätze entsprechend der handschriftlichen Nummerierung geändert wurden und das dies vor Abgabe der Liste erfolgt ist und dem Willen der Beteiligter entspricht.
Erstellt am 05.02.2014 um 15:00 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Dann sollte der Listenführer ebenfalls auf der Liste eine Erklärung abgeben, ... das dies ... dem Willen der Beteiligter entspricht."
Das würde ich als Wahlvorstand sicherlich nicht akzeptieren.