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Wahlvorstand Vorschlagslisten Bewerber

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wahlede
Nov 2016 bearbeitet

Bewerber auf einer Vorschlagsliste nachträglich in der Reihenfolge ändern;

Z.Beispiel Wenn 15 Bewerber mit Unterschrift auf der Vorschlagsliste stehen und Bewerber 6 möchte mit Bewerber 12 den Platz tauschen. Wie kann dies korrekt geändert werden? Durch Pfeile oder Zahlenänderung? Ist diese Liste bei Abgabe beim Wahlvorstand noch gültig?

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Community-Antworten (5)

L
Lexipedia

05.02.2014 um 12:32 Uhr

Am besten ihr Schreibt die Liste neu! Pfeile sind zu ungenau! Zahlen ändern ? könnte klappen!

Habt ihr schon Stützungsunterschriften für die Liste? Dann müsst ihr die auch neu Unterschreiben lassen.

Habt ihr die Liste schon beim Wahlvorstand abgegeben? = Arschkarte!!! Da geht nichts mehr!

W
wahlede

05.02.2014 um 13:21 Uhr

Liste wurde noch nicht abgegeben

Wenn der Wahlvorstand so eine geänderte Liste z.B. Nummern geändert bzgl. Reihenfolge, bekommt, wonach soll dann entschieden werden, ob die Liste gültig ist oder nicht, da der Wahlvorstand nicht wissen kann, ob das nachträglich geändert wurde??

Wenn es eindeutig nachträglich geändert wurde und es gibt "Beweise", dann ist der Fall klar -> ungültig, aber was wenn nicht eindeutig ist, ob nachträglich gändert wurde?

P
Pjöööng

05.02.2014 um 13:49 Uhr

Der WV hat anhand von Fakten zuz entscheiden. Der Verdacht einer Verfälschung berechtigt ihn nicht zur Zurückweisung der Liste.

G
gironimo

05.02.2014 um 15:57 Uhr

Neu machen ist der beste Weg.

Aber man kann ja auch mit dem Wahlvorstand reden, wie er folgende Alternative sehen würde: die Nummer 6 und 12 durchstreichen und handschriftlich 12 und 6 dazu schreiben. Dann sollte der Listenführer ebenfalls auf der Liste eine Erklärung abgeben, dass die Listenplätze entsprechend der handschriftlichen Nummerierung geändert wurden und das dies vor Abgabe der Liste erfolgt ist und dem Willen der Beteiligter entspricht.

P
Pjöööng

05.02.2014 um 16:00 Uhr

Zitat (gironimo): "Dann sollte der Listenführer ebenfalls auf der Liste eine Erklärung abgeben, ... das dies ... dem Willen der Beteiligter entspricht."

Das würde ich als Wahlvorstand sicherlich nicht akzeptieren.

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