befristeter Arbeitsvertrag
Hallo Es geht um eine Kollegin ..Sie hatte 2007 bis ende 2009 unbefristet gearbeitet ..Ende 2009 hat sie gekündigt..Sie kam 2011.wieder über Leihfirma zurück und. wurde am.01.03.2013 befristet für ein jahr übernommen also bis zum 28.02.2014. ..Heute wurde Sie ins Personalbüro gerufen zu ihr 6 monatiges Verlängerung zum Unterschreiben vorgelegt ...
Nach meine meinung da Sie schon 2 mal Arbeitsvertrag ( 2007-2013) hatte musste Sie diesmal eigentlich unbefristete AV kriegen ..Liege da ich falsch. .???
Danke
Community-Antworten (3)
05.02.2014 um 10:53 Uhr
Ich glaube, dass das BAG die doch sehr offene Formulierung im TzBfG präzisiert hat; soweit ich mich erinnere auf die letzten drei Jahre betrachtet (wo sind den die BAG-Google-Spezialisten?).
Auf jedem Fall wäre es aber taktisch richtiger, sie würde den Vertrag akzeptieren und Ihr prüft dann, ob es korrekt ist.
05.02.2014 um 11:10 Uhr
Gemäß der BAG-Rechtsprechung ist die (sachgrundlose) Befristung am 01.03.2013 zulässig gewesen. Dieser befristete Vertrag darf maximal 3mal und bis maximal 24 Monate verlängert werden.
Grundsätzlich ist es (fast) immer besser (und auch vom Gesetz her so vorgesehen) eine möglicherweise unwirksame Befristung erst anzugreifen, wenn der Vertrag nicht mehr verlängert wird,
05.02.2014 um 18:18 Uhr
Habe ich mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (war Referent beim Seminar) per mail nachefragt. Unten steht die Antwort mail
Hallo
Grundsätzlich hast Du Recht. Allerdings hat das BAG seine Rechtsprechung geändert (Urteil vom 06.04.2011). Danach ist eine Vorbeschäftigung unproblematisch, wenn diese mehr als drei Jahre her ist.
Das LAG Baden-Württemberg hat jedoch entgegen der Entscheidung des BAG entschieden (Urteil vom 26.09.2013), daß eine Vorbeschäftigung immer gegen § 14 Abs. 2 TzBfG verstößt. Insoweit ist die Rechtslage derzeit nicht eindeutig.
Ich hoffe, ich konnte Euch weiterhelfen.
Schöne Grüße
Christian
Mit freundlichen Grüßen
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