Unser Wahlvorstand hat die BR-Wahl eingeleitet. Da es bei uns noch 51 Mitarbeiter gibt, hat er sich für das vereinfachte Wahlverfahren entschieden. Allerdings ohne Rück-/Absprache mit dem Arbeitgeber.

Heute kam der Arbeitgeber auf den Wahlvorstand zu und kündigte an, dass er die eingeleitete Wahl gerichtlich überprüfen lassen wolle. Dabei ginge es um das Wahlverfahren.

Der Arbeitgeber stört sich aber offentlich vielmehr daran, dass der Wahlvorstand für die verschiedenen Firmen einen gemeinsamen BR wählen lassen will. Beim Betriebsübergang 2012 hatte der Arbeitgeber versichtert, dass der bestehende BR weiter existieren solle. Jetzt ist er allerdings der Auffassung, dass bei Neuwahlen jeweils einköpfige BRs zu wählen wären. Der Wahlvorstand ist wiederum der Meinung, dass es sich weiter um einen gemeinsamen Betrieb handelt.

Was muss der Wahlvorstand nach dem Gespräch heute tun?