Erstellt am 04.02.2014 um 09:56 Uhr von gironimo
§ 43 Abs. 2 Satz 1 und 2, die §§ 44 bis 46 und § 65 Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend.
heißt es im § 71 BetrVG.
Wenn der AG die Personalref. als seinen Beauftragten schickt, kann sie auch teilnehmen.
Ich würde mit der Referentin sprechen und sie bitten, für einen Teil der Versammlung dn Raum zu v4erlassen.
Erstellt am 04.02.2014 um 10:50 Uhr von paula
bei uns nehmen die für die Azubis zuständigen Referenten auch an der Versammlung teil. Dies hat sich auf Grund der Veranstaltungen in der Vergangenheit als bedeutend sinnhafter erwiesen als den Vorstand oder Personalleiter zu schicken. Die Fragen der Azubis sind sehr häufig operativ und da sind die Referenten die besseren Ansprechpartner