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Bewerber auf Liste nicht wählbar was tun

P
Puschelzwei
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen

Wir haben folgendes Problem :

Dem Wahlvorstand wurde ein Liste eingereicht wo ein Bewerber drauf steht der letzte Woche fristlos gekündigt worden ist ! Die Frist zur Einreichung ist heute abgelaufen !

Ist die liste gültig oder nicht wie soll der Wahlvorstand sich verhalten ? Die Wählerliste wurde am Donnerstag Angepasst

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Community-Antworten (4)

N
Nubbel

03.02.2014 um 22:00 Uhr

streichen und gut ist es.

B
Bakunin

04.02.2014 um 10:24 Uhr

Wenn der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht, hat er immer noch das passive Wahlrecht und die Liste behält ihre Gültigkeit.

siehe hier: BAG v. 14.05.1997 - 7 ABR 26/96

G
gironimo

04.02.2014 um 10:47 Uhr

so ist es!

P
Pjöööng

04.02.2014 um 12:56 Uhr

Grundsätzlich gilt:

Hat ein AN bei Einreichung der Liste kein (passives) Wahlrecht, so hat der Wahlvorstand einen Wahlvorschlag auf dem dieser AN kandidiert zurückzuweisen.

Verliert ein AN nach Einreichung des Wahlvorschlages sein (passives) Wahlrecht, so hat der Wahlvorstand diesen von der Bewerberliste zu streichen.

Im vorliegenden Fall durchaus ein Dilemma für den WV, da er in der Regel nicht feststellen kann, ob der AN passives Wahlrecht besitzt. Der WV wird ja schließlich nicht vom Arbeitsgericht informiert, dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde. Hinzu kommt, dass der AN drei Wochen Zeit hat, Kündigungsschutzklage einzureichen. Sind diese bei Einreichung des Wahlvorschlages noch nicht verstrichen ist faktisch also gar nicht feststellbar, ob dieser AN gewählt werden kann.

Nach dem Tenor der BAG-Entscheidung tut der WV in solch einem Falle gut daran, diesen AN als Kandidaten zu akzeptieren.

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