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BR in Elternzeit

B
bender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bräuchte mal einen fachmännischen Rat.

Am 02.05.2014 endet die Amtszeit für den aktuellen BR.

Wir haben eine AN in Elternzeit.

Liege ich richtig mit der Aussage, dass dieser AN sowohl aktiv als auch passiv wählbar ist?

Die Kollegin wird im Juni 2014 wieder arbeiten.

Müsste bis zu ihrem Arbeitsbeginn ein Vertreter Ihre Stelle im BR einnehmen? Und sie könnte dann im Juni sofort ihre Position einnehmen?

Vielen Dank

Grüße

Michael

1.12301

Community-Antworten (1)

P
pemahu

03.02.2014 um 17:29 Uhr

Ja, auch passiv!

Wenn die Kollegin (z.B. zur konstituiertenden Sitzung) erscheint, kein Ersatzvertreter, ansonsten Ersatzvertreter - aber nur bis vor ihrem ersten Arbeitstag.

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