Dauerteilnahme der Nachrücker an BR Sitzungen
Unsere BRV möchte zu jeder Sitzung (9er BR) zwei Ersatzmitglieder (m) und (w) hinzuziehen, um für der Fall der echten Vertretung eine gute Infobasis zu schaffen (natürlich im Nichtvertretungsfall ohne Stimmberechtigung). Obwohl ich das Argument im Prinzip unterstütze, habe ich Bedenken: Die Nichtöffentlichkeit scheint mir nicht gewahrt, der AG könnte den Ersatzmitgliedern, die sich "ohne zwingenden Grund" nicht am Arbeitsplatz befinden , Schwierigkeiten bereiten. Wie kann man sicherstellen, dass so ein Beschluss des BR, sollte er kommen, keine Probleme macht? Oder wäre so ein Beschluss evtl. gar nicht zulässig?
Community-Antworten (4)
03.02.2014 um 14:35 Uhr
die Argumente dagegen hast du selber schon genannt. Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig
03.02.2014 um 17:42 Uhr
Wo finde ich eine Quelle: "nicht zulässig".
Ich denke, der AG wäre einverstanden. Wenn dann der BR seinen Beschluss so ausgestaltet, dass die beiden Ersatzmitglieder beratend zugezogen werden?
Ich brauche noch Fakten, um in der nächsten BR-Sitzung fundiert dagegen argumentieren zu können.
03.02.2014 um 17:53 Uhr
Bis zum Eintreten eines Vertretungsfalls ist das Ersatzmitglied nicht Mitglied des Betriebsrats. Es ist nicht etwa als stellvertretendes Betriebsratsmitglied gewählt, sondern ist per definitionem ein nicht gewählter Wahlbewerber. (§ 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG)
03.02.2014 um 20:36 Uhr
Wie wollt Ihr euren Arbeitgeber später mal auf eventuelle Gesetzverstösse hinweisen wenn ihr selber welche begeht? Solche Vorgehensweise mit dem Motto wo kein Kläger da kein Richter öffet alle Türen für den Arbeitgeber. Also mal schön ans Gesetz halten die Ersatzmitglieder kommen in der Regel oft genug zum Einsatz.
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