Erstellt am 03.02.2014 um 13:35 Uhr von paula
die Argumente dagegen hast du selber schon genannt. Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig
Erstellt am 03.02.2014 um 16:42 Uhr von pemahu
Wo finde ich eine Quelle: "nicht zulässig".
Ich denke, der AG wäre einverstanden. Wenn dann der BR seinen Beschluss so ausgestaltet, dass die beiden Ersatzmitglieder beratend zugezogen werden?
Ich brauche noch Fakten, um in der nächsten BR-Sitzung fundiert dagegen argumentieren zu können.
Erstellt am 03.02.2014 um 16:53 Uhr von blackjack
Bis zum Eintreten eines Vertretungsfalls ist das Ersatzmitglied nicht Mitglied des Betriebsrats. Es ist nicht etwa als stellvertretendes Betriebsratsmitglied gewählt, sondern ist per definitionem ein nicht gewählter Wahlbewerber. (§ 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG)
Erstellt am 03.02.2014 um 19:36 Uhr von Tommyh
Wie wollt Ihr euren Arbeitgeber später mal auf eventuelle Gesetzverstösse hinweisen wenn ihr selber welche begeht? Solche Vorgehensweise mit dem Motto wo kein Kläger da kein Richter öffet alle Türen für den Arbeitgeber. Also mal schön ans Gesetz halten die Ersatzmitglieder kommen in der Regel oft genug zum Einsatz.