Erstellt am 01.02.2014 um 20:35 Uhr von Kölner
Nö. Das gibt's nicht.
Eine Neuwahl macht vll. sogar großen Sinn: Vielleicht wählt man jemanden, der richtig Lust und Ahnung hat den Betrieb durch den BÜ, ggf. § 613a BGB und sonstiges zu begleiten und auch die richtigen Fragen zu stellen. Kritische Geister sind gefragt!
Zumal: Je nach Lage der Dinge, kann sogar zu einer viel längeren Amtszeit als nur diese drei Monate (!) kommen.