Betriebsübergang und Übergangsmandat
Betriebsübergang steht zum 1.8.2014 an. Br Wahl sollte ja bis Mai sein. Ist dann recht Sinnlos für 2 Monate. Ist ein Übergangsmandat möglich oder anderes? Vielen Dank
Community-Antworten (1)
01.02.2014 um 21:35 Uhr
Nö. Das gibt's nicht. Eine Neuwahl macht vll. sogar großen Sinn: Vielleicht wählt man jemanden, der richtig Lust und Ahnung hat den Betrieb durch den BÜ, ggf. § 613a BGB und sonstiges zu begleiten und auch die richtigen Fragen zu stellen. Kritische Geister sind gefragt!
Zumal: Je nach Lage der Dinge, kann sogar zu einer viel längeren Amtszeit als nur diese drei Monate (!) kommen.
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