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Bestellung eines #Wahlvorstandes nach #Betriebsspaltung#Übergangsmandat

A
Anfang66
Jul 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, folgende Situation: Unser Betrieb ALPHA wurde am 01.01.22 in 3 Teilbetriebe aufgespalten. im Betrieb ALPHA existiert ein Betriebsrat (3 + 1 Ersatzmitglied) Nun wollen wir für die 2 Teilbetriebe B und C Neuwahlen organisieren und Wahlvorstände bestellen, da in den beiden Betrieben kein BR vorhanden ist. Der BR im Betrieb ALPHA hat zunächst das Übergangsmandat für alle 3 Teilbetriebe für 6 Monate. Nun holt der Arbeitgeber bereits am 1.01.22 per Betriebsübergang 1 BR Mitglied (ALPHA) in den Betrieb B. Aber erst am 1.06.22 noch ein BR Mitglied. Danach Verbleiben noch 2 BR Mitglieder. 1 BR Mitglied wird per Betriebsübergang in den Betrieb C überführt. Übrig bleibt nur noch 1 BR Mitglied im Betrieb ALPHA.

Welche BR Mitglieder sind nach dem 1.07.22 noch betriebsratsfähig?

Unserer Auffassung nach die BR Mitglieder des Betriebs B, oder?

Wer kann überhaupt den Wahlvorstand bestellen?

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Community-Antworten (4)

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UliPK

26.07.2022 um 14:42 Uhr

Habt ihr euch mal angeschaut ob nach § 1 BetrVG nicht ein BR zuständig ist? Hört sich für mich schon fast so an

D
dieschi

26.07.2022 um 14:53 Uhr

"Einen Gruß, aus dem Urlaub ^^"

"Welche BR Mitglieder sind nach dem 1.07.22 noch betriebsratsfähig?"

Da der AG bei allen drei Betrieben wohl der Gleiche bleibt bzw. ist, Alle, so zumindest § 21a Abs. 1 BetrVG. Der alte BR bleibt im Amt bis in den drei neuen Betrieben jeweils eigene Betriebsräte oder ein gemeinsamer BR gebildet wurden (dazu unten mehr ..).

"Wer kann überhaupt den Wahlvorstand bestellen?"

Das liegt in den Händen des "alten" BR denn dieser hat nach 16 BetrVG für alle drei Betriebe einen Wahlvorstand zu bestellen, und das unverzüglich.

Allerdings sollte vorher geprüft werden ob die Voraussetzungen bestehen das jeder der Betriebe einen eigenen BR wählen kann und auch ob die gesetzlichen Regelungen zutreffen könnten die einen gemeinsamer BR für alle drei Betriebe ermöglichen (dann seit ihr mWn sogar verpflichtet nur einen BR zu wählen).

Sollten die gesetzlichen Regelungen nicht zutreffen gibt es aber noch eine Option für einen gemeinsamen BR: Euer AG und eure Gewerkschaft, in Ausnahmefällen sogar der "alte BR", können über einen Tarifvertrag bzw. eine BV regeln das es auch zukünftig nur einen BR für alle drei Betriebe geben wird. Nachzulesen in § 3 BetrVG ...

A
Anfrage66

26.07.2022 um 17:35 Uhr

Hallo zusammen, Danke für die guten Antworten. Der Arbeitgeber hat konstatiert dass es keinen gemeinsamen Betrieb gibt. An einer Verlängerung des Übergangsmandates ist er auch nicht interessiert. Die 6 Monate sind leider auch schon verstrichen. Der einzige BR könnte in Betrieb B entstehen. Für ALPHA und Betrieb C gibt es keine BewerberInnen.

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netteannette

26.07.2022 um 19:12 Uhr

Wenn die Aufspaltung am 1.1.22 war, dann hat das Übergangsmandat bereits zum 30.06.22 geendet. Habt ihr es um weitere 6 Monate verlängert? Anonsten befürchte ich, dass ihr seit 1.7.22 alle betriebsratslos seid. Wenn ihr verlängert habt, dann ist es so, wie dieschi schreibt.

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