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Wiedereingliederung

F
frostirot
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es etwas neues zur Wiedereingliederung, dass an mir (BR-Vorsitzende) vorbei gegangen ist ? Eine Kollegin möchte nach langer Krankheit mit der Wiedereingliederung beginnen. Alles war mit Geschäftsleitung und Abteilung besprochen. Dann kam ein ganz eifriges BRM mit der Betriebsärztin vorbei und hat Kollegin nach Hause geschickt, da beide der Meinung waren, es ist für die Kollegin noch zu früh, die Arbeit aufzunehmen. Betriebsärztin ist in diesem Fall nicht die behandelnde Ärztin der Kollegin.

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Community-Antworten (8)

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tommyh

01.02.2014 um 12:19 Uhr

Hä wie das entscheidet doch weder Br noch Betriebsärztin! Die Wiedereingliederung wird zusammen mit Hausarzt Arbeitgeber und Krankenkasse abgestimmt. Ob es zu früh für sie Kollegin ist merkt die es ja eigentlich selber und kann die Eingliederung ja auch abbrechen da sie un dieser Zeit weiterhin krank geschrieben ist.

K
Kölner

01.02.2014 um 12:25 Uhr

Naja. Die BÄ kann schon sagen, dass sie dem nicht zustimmt.

Aber BTW: Ich habe eher das Gefühl, dass in diesem Laden einiges ausserhalb des BEM läuft.

G
gironimo

01.02.2014 um 12:27 Uhr

Vielleicht ist etwas an dem eifrigen BR und der Betriebsärztin vorbeigegangen. Bestenfalls nur mangelnde Informationen über die Vereinbarung zur Wiedereingliederung.

Du solltest auch mal mit Deinem BR-Kollegen sprechen. Er kann nicht einfach nach Hause schicken. Er überschreitet ganz erheblich seine Befugnisse.

H
Hartmut

01.02.2014 um 14:31 Uhr

Na Moment, gironimo, es war ja nicht das BRM, das die Kollegin nach Hause geschickt hat, sondern die Betriebsärztin. Und die kann das wohl (ohne jetzt im SGB nachgeschlagen zu haben, aber es würde mich sehr wundern, wenn sie es nicht könnte). Und: Wir waren nicht dabei; es könnte sein, dass das BRM etwas beobachtet hat, was ihm nicht geheuer war, z.B. dass die Kollegin immer noch stark hustet, oder dass ihr schwindlig ist, was auch immer ... dann finde ich es richtig, einzugreifen! Ein akuter Zwischenfall ändert ja auch grundsätzlich nichts am BEM.

T
tommyh

01.02.2014 um 14:46 Uhr

Die Betriebsärztin hat kein Weisungsrecht gegenüber Arbeitnehmern wenn sie der Meinung ist jemand sollte nicht am Arbeitsplatz sein muss sie dies dem Arbeitgeber mitteilen.

F
Farce

01.02.2014 um 23:09 Uhr

Genau, wäre ja noch schöner, wenn ein BA hier so agieren könnte.

K
Kölner

01.02.2014 um 23:18 Uhr

Natürlich bleibt es beim AG. Aber sie kann es schon sagen.

T
tommyh

02.02.2014 um 01:06 Uhr

Ja sagen könnte es auch die Putzfrau und der Hausmeister ändert aber nix an der Tatsache das weder Betriebsrat noch Betriebsärztin einen Arbeitnehmer nach Hause schicken dürfen !

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