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Wahlvorstand und Wählerliste

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Helge
Nov 2016 bearbeitet

Wahlvorstand und Wählerliste Unser noch bestehender Betriebsrat hat einen Wahlvorstand gewählt. Dieser hat eine Wählerliste aufgestellt desen Reihenfolge ich in Frage stelle. Sollte man nicht den amtierenden Betriebsrat als erstes fragen, ob er sich noch aufstellen möchte, oder kann er die unbequemen Betriebsratmitglieder auf dieser Art auf der Wählerliste ganz nach unten versetzen.( persönliche und private Vorteile?)

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Community-Antworten (4)

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Hartmut

31.01.2014 um 21:27 Uhr

Hallo Helge, also das sind mehrere Sachen. Der Wahlvorstand wird vom BR bestellt, nicht gewählt. Die Reihenfolge der Wähler in der Wählerliste soll (!) alphabetisch sein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WO), aber eine andere Reihenfolge ist auch zulässig (Fitting Rn5 zu §2 WO). Nein, der BR wird nicht gefragt, ob er wieder kandidieren will. Denn er besteht aus einzelnen Personen, die alle einen eigenen Kopf haben und haben dürfen, sage ich mal. Der eine will nicht wieder kandidieren, der zweite schon aber nicht wieder auf der gleichen Liste wie der Dritte usw. Das hat mehr mit Willen zu tun als mit Vorteilen.

N
nicoline

31.01.2014 um 22:44 Uhr

Helge, ich habe den Verdacht, dass Du hier Begrifflichkeiten verwechselst. Die Wählerliste ist das Verzeichnis aller wahlberechtigten Beschäftigten und hat nichts mit einem Wahlvorschlag zu tun, auf welchem die Kandidaten sich zur Wahl stellen. Jeder kann seine eigenen Liste bzw. Wahlvorschlag beim Wahlvorstand einreichen und muss sich nicht damit zufrieden geben, auf einem Wahlvorschlag auf einem ungünstigen bzw. gar keinem Platz zu stehen.

H
Helge

01.02.2014 um 12:30 Uhr

Erst einmal vielen Dank Hartmut und nicoline für die Antworten. Ich meinte natürlich auch die Liste für den Wahlvorschlag mit Stützunterschriften. Unser Wahlvorstand ist auch vom BR bestellt worden. Meine Frage belief sich auf die nicht unwichtige Reihenfolge der Wahlvorschläge. Wäre es nicht aus kollegialer Sicht gesehen richtig die Mitglieder des noch amtierenden BR nach dem Interesse einer weiteren Kandidatur als erstes zu Fragen und nicht nachdem schon einige auf dieser Liste stehen. Ich dachte immer diese Handhabe wäre gängig. Gruß Helge

N
nicoline

01.02.2014 um 14:00 Uhr

Ich dachte immer diese Handhabe wäre gängig. Auch hier gilt, "Kommt drauf an"

hat man sich in der ablaufenden Amtsperiode gut verstanden kommt man von einer Liste ist man vielleicht nicht ganz bequem ist man sich einig in den Zielen

Was hindert Dich, einen eigenen Wahlvorschlag aufzustellen?

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