Angabe der Stützunterschriften im Wahlausschreiben
Hallo, wir hatten in unserem Wahlauschreiben bei einer Wählerschaft von 374 Mitarbeitern die Anzahl der min. Stützunterschriften von 18 (376:20=18,7) angegeben. Ist dies falsch, hätten wir auf 19 aufrunden müssen ? Dies wird von einem Listenfüher bemängelt, obwohl er fast die doppelte Anzahl auf seiner Liste hat. Noch liegen wir in der 2 Wochen Frist nach dem Aushang des Wahlauschreibens. Können oder müssen wir das Wahlausschreiben ändern und müssen wir die Abgabefrist für die Vorschlagslisten um 1 Woche verlängern ??
Community-Antworten (3)
31.01.2014 um 22:02 Uhr
Ja, ihr hättet auf 19 aufrunden müssen. Der Fitting sagt, dass sonst das Quorum sonst nicht erfüllt wäre, ich finde aber gerade die Stelle nicht. (Ich kannte vorher das Wort Quorum nicht, drum hab ich mir das gemerkt.)
Ich halte den Fehler aber für heilbar. Es kam ja wohl keiner mit einem Wahlvorschlag, den ihr mit 18 Stützunterschrifen irrtümlich angenommen habt? Korrigiert einfach allen aushängenden Wahlausschreiben (falls mehrere) und gut ist.
01.02.2014 um 10:43 Uhr
Aidan hat recht,
im § 14 BetrVG heißt es: muss von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer, (...) unterzeichnet sein.
Mindestens also - also Aufrundung.
01.02.2014 um 12:32 Uhr
Rein mathematisch gesehen ist 18 nach wie vor kleiner als 18,7. Also auch wenn ihr vergessen habt, aufzurunden, könnt ihr euch auf die reine Mathematik berufen und mindestens 19 Unterschriften verlangen. Aber vielleicht kommt ja noch eine Vorschlagsliste mit 18,865 Unterschriften rein....
Edit: "und müssen wir die Abgabefrist für die Vorschlagslisten um 1 Woche verlängern ?? " Würde ich aus o.a. Grund nicht tun!
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