Kündigung der Betriebsräte bei Stillegung des Betriebes
Hallo,
derzeit bereitet der Wahlvorstand unsere Wahl vor (anfang Mai soll gewählt werden).
Paralel laufen wegen Betriebsschliessung die Vorbereitungen (IA und SP ist ausgehandelt und unterschrieben).
Die ersten Anhörungen zu Entlassungen werden demnächst kommen, da die ersten Mitarbeiter ende Februar ihre Kündigung erhalten haben müssen wg Kündigungsfrist.
Im September wird der allgemeine Betrieb eingestellt und ~90% der Belegschaft spätestens zu ende September gekündigt. Die restlichen ~10% von Oktober bis ende April den Betrieb auflösen/rückbauen/aufräumen.
Gem. §15 (4) KSchG können ja BR, Bewerber und Wahlvorstand zum Zeitpunkt der Stillegung gekündigt werden.
Nun zu meiner Fragen:
Wann wäre demnach der Stillegungstermin? Im September oder ende April, wenn der Betrieb dann an eine Immobilienfirma übergeben wird (weiterführung unter neuem Unternehmer ist ausgeschlossen, weil kein Käufer/Interresent)?
Hat die GF die Anhörungen für die BR's gem. § 103 oder §102 BetrVG durch zu führen?
Community-Antworten (1)
30.01.2014 um 16:09 Uhr
Stilllegungstermin kann nur der Termin sein, wo die Tür abgeschlossen wird - also Ende April.
Aus meiner Sicht kommt der AG dennoch nicht am § 103 BetrVG vorbei. Und wenn der Termin nicht absolut unumstößlich ist, würde ich der Kündigung nicht zustimmen.
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