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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz Betriebsrat bei Stillegung?

MM
Mr. M
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie soll ich § 15 (4) KSchG verstehen?

(4) Wird der Betrieb stillgelegt, so ist die Kündigung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig, es sei denn, daß ihre Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Mr. M

5.05301

Community-Antworten (1)

H
Hallo_Admin

07.05.2008 um 13:49 Uhr

Hatten wir das nicht in den letzten Tagen? Die Suchfunktion liefert Ergebnisse - nur führen die Links auf den "leeren" Artikel zurück... Admin, bitte das Nirvana durchforsten!

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