Kündigungsschutz Betriebsrat bei Stillegung?
Hallo,
wie soll ich § 15 (4) KSchG verstehen?
(4) Wird der Betrieb stillgelegt, so ist die Kündigung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig, es sei denn, daß ihre Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Mr. M
Community-Antworten (1)
07.05.2008 um 13:49 Uhr
Hatten wir das nicht in den letzten Tagen? Die Suchfunktion liefert Ergebnisse - nur führen die Links auf den "leeren" Artikel zurück... Admin, bitte das Nirvana durchforsten!
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