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Verbleib im BR nach Freistellung?

Z
ZZaunkönig
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin BR-Vorsitzender und habe mich mit meinem AG geeinigt, dass ich zum 31.08.2015 den Betrieb verlasse. Ab 01.03.2014 bin ich freigestellt und habe keinen Zugriff mehr auf Mailkonto und Accounts. Frage: Erlischt meine Mitgliedschaft im BR, auch wenn keiner der in §24 BetrVG aufgeführten Gründe zutrifft? Kann ich bis zum 31.05.2014 im BR verbleiben oder sollte ich mein Amt niederlegen um dem nächsten Ersatzmitglied den Weg freizumachen?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner Akzeptiert

30.01.2014 um 15:16 Uhr

Ab der Freistellung ist Ende mit der br Mitgliedschaft.

O
Oblatixx

30.01.2014 um 14:20 Uhr

Was denkst Du, welchen sozialen Tip Du hier bekommst? Klar solltest Du den Platz freimachen.

L
Lernender

30.01.2014 um 14:22 Uhr

erlicht deine Mitgliedschaft evtl. nach der Wahl 2014 oder was macht dich so sicher das du wieder gewählt wirst? Oder gibt es 2014 keine Wahl bei euch?

Z
ZZaunkönig

30.01.2014 um 14:24 Uhr

Ich habe natürlich NICHT vor, erneut zu kandidieren. Es geht nur um den Zeitraum bis zum 31.05.2014.

P
pillepalleTR

30.01.2014 um 14:37 Uhr

Endet die Amtszeit des amtierenden BR am 31.5.2014?

L
Lernender

30.01.2014 um 14:37 Uhr

Wie ich sehe hast du 2015 geändert in 2014. Es wundert mich das du dir die Frage nicht selber beantworten kannst. Warum solltest du denn dein Amt nicht mehr ausüben dürfen oder vielleicht eher können?

Z
ZZaunkönig

30.01.2014 um 14:51 Uhr

Danke für eure Antworten, wir haben es mittlerweile intern im BR geregelt.

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