Verbleib im BR nach Freistellung?
Ich bin BR-Vorsitzender und habe mich mit meinem AG geeinigt, dass ich zum 31.08.2015 den Betrieb verlasse. Ab 01.03.2014 bin ich freigestellt und habe keinen Zugriff mehr auf Mailkonto und Accounts. Frage: Erlischt meine Mitgliedschaft im BR, auch wenn keiner der in §24 BetrVG aufgeführten Gründe zutrifft? Kann ich bis zum 31.05.2014 im BR verbleiben oder sollte ich mein Amt niederlegen um dem nächsten Ersatzmitglied den Weg freizumachen?
Community-Antworten (7)
30.01.2014 um 15:16 Uhr
Ab der Freistellung ist Ende mit der br Mitgliedschaft.
30.01.2014 um 14:20 Uhr
Was denkst Du, welchen sozialen Tip Du hier bekommst? Klar solltest Du den Platz freimachen.
30.01.2014 um 14:22 Uhr
erlicht deine Mitgliedschaft evtl. nach der Wahl 2014 oder was macht dich so sicher das du wieder gewählt wirst? Oder gibt es 2014 keine Wahl bei euch?
30.01.2014 um 14:24 Uhr
Ich habe natürlich NICHT vor, erneut zu kandidieren. Es geht nur um den Zeitraum bis zum 31.05.2014.
30.01.2014 um 14:37 Uhr
Endet die Amtszeit des amtierenden BR am 31.5.2014?
30.01.2014 um 14:37 Uhr
Wie ich sehe hast du 2015 geändert in 2014. Es wundert mich das du dir die Frage nicht selber beantworten kannst. Warum solltest du denn dein Amt nicht mehr ausüben dürfen oder vielleicht eher können?
30.01.2014 um 14:51 Uhr
Danke für eure Antworten, wir haben es mittlerweile intern im BR geregelt.
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