Falsche Lohnerhöhung?
Jetzt mal ein völlig anderes Thema als BR-Wahlen:
Bei uns gibt es ab Januar ein Lohn- und Gehaltserhöhung um 3,2 %. Wir haben einen Firmentarifvertrag, sind also nicht in der Fläche. Zum Firmentarifvertrag gehört eine Entgeltstrukturtabelle, in der die einzelen Stundenlöhne bzw. Gehälter für gewerbliche MA und gewerbliche Angestellte aufgeführt sind. Zum Teil sind dort nur Stundenlöhne angegeben (z.B. MSR Mitarbeiter), die aber schon seit Jahren ein Gehalt bekommen, dass, gerechnet durch die monatlichen Arbeitstunden von 173 h durch individuelle Verhandluneg höher ist, als der in der Tabelle angegeben Stundenlohn. Der Firmentarifvertrag sagt aus, das sich die "Entgelte" um 3,2 % erhöhen. Jetzt ist unser AG so klever (oder auch dreist) gewesen und hat nur auf den Stundenlohn bzw. dem Gehalt aus der Tabelle die Erhöhung draufgezahlt und auf den darüberliegenden Lohnanteil nicht. Viele Kollegen, die das betrifft, haben mir versichert, dass bei den letzten Lohnerhöhungen immer auf die Gesamtsumme gerechnet wurde bzw. erhöht wurde. Meine Frage ist jetzt, ist das Rechtens? Wie ist eure Meinung dazu oder hat jemand mit soetwas schon Erfahrung gemacht?
MfG
Community-Antworten (5)
30.01.2014 um 11:08 Uhr
die Tarifvertragsparteien können nur über die tariflichen Entgelte. Übertarifliche Bestandteile unterliegen ja gerade nicht dem TV.
30.01.2014 um 11:14 Uhr
und wieder ein arbeitgeber der dazu gelernt hat. das abschmelzen von übertariflichen zulagen ist möglich. da müssen viele dinge berücksichtigt werden.
das muss ein anwalt prüfen!
30.01.2014 um 11:41 Uhr
Zunächst würde ich kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen, die den Haustarif abgeschlossen hat.
Ansonsten wäre eben zu prüfen, welcher Art die über- oder außertariflichen Zulagen sind. Bekanntlich hat ja der BR ein Mitbestimmunbgsrecht bei den Grundsätzen dieser Zulagen, sofern es eben nicht Zulagen sind, die sich auf den Tarif begründen und durch diesen geregelt sind.
Wie ich aber die Frage verstanden habe, sind die Zulagen gleich geblieben? Oder? Dann hat sich ja in diesem Bereich nichts geändert.
Bei der Gesamthöhe des Zulagentopfes hat der BR keine Mitbestimmung nur bei der Verteilung (Topf und Deckel-Theorie). Wurden also Zulagen hier und da und in unterschiedlicher Höhe auf die Tariferhöhung angerechnet?
30.01.2014 um 15:03 Uhr
gironimo,
es geht dabei nicht um Zulagen, sondern die betroffenen Kollegen waren bis 2009 Stundenlohnempfänger. Dann hat man sie auf Gehalt umgestellt. In der Lohn- und Gehaltsstruckturtabelle stehen sie aber weiter mit Stundenlohn drin. Sie haben es sogar schriftlich bekommen, dass sie ab soundsovielten ein Gehalt von blablabla bekommen. Und fast alle haben vorher ihr Gehalt verhandelt, so dass es Höher ausgefallen ist, als der Stundenlohn mal 173 in dieser Tabelle. 2010 gab es auf diese Gehalt eine Lohnerhöhung, 2011 auch. 2012 hatten wir eine Erhöhung von 0,36 € pro Stunde für alle. Bei den Gehaltsempfängern hat man das Gehalt durch 173 geteilt (Stundenlohn)und die 36 Cent mit draufgerechnet. Dann wieder mal 173 und das war dann das neue Gehalt für 2012. Jetzt hat der AG es einfach so gemacht, dass er den "noch" existierenden Stundenlohn (den Alten) mit 3,2 % angehoben hat, dass mal 173 gerechnet. Das ergab das neue Brutto für diese Kollegen. Das Brutto ist jetzt aber niedriger als das, was sie seit der letzten Erhöhung haben. Und dieser "Mehrlohn" wurde bei den Kollegen nicht mit berechnet (also ohne 3,2 %).
Beispiel: Verhandeltes Gehalt 2009 - 2850,-€. In Tabelle 2009 steht Stundenlohn von 12,79€ X 173 = 2212,67€. Hier hatten Sie also als Gehalt ca. 600,-€ mehr ausgehandelt. Durch Tariferhöhungen ist der Stundenlohn jetzt bei 13,57€, das Gehalt der Kollegen aber schon bei 2912,28€ durch die letzte Erhöhung 2012 (durch 173 = 16,83€ Stundenlohn). Die 13,57€ mal 173 = 2347,61€. Und der Differenzbetrag von 2912,12 zu 2347,61, der wurde nicht mit 3,2 % erhöht (564,76€). Da steht dann auf einmal auf dem Gehaltszettel "nichttariflicher Lohn". Anstatt 3008,38€ (2912,12 + 3,2 %) haben sie jetzt stehen 2347,61€ plus "nichttariflicher Lohn" 564,76€. Zusammen also nur 2912,43€. Ihnen fehlen also Rund 96,-€. Das Problem ist nur, dass wir in dem Sinne keine Tariftabelle haben.
30.01.2014 um 16:43 Uhr
Ich denke, da ist der BR raus.
Die Gewerkschaftsmitglieder sollten sich mit der Gewerkschaft beraten und ggf. den entsprechenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Ggf. wäre der Rechtsweg erforderlich (sind denn auch BRs als AN betroffen? die könnten doch ohne großen Stress die Sache exemplarisch angehen). Andere sollten einen Fachanwalt in Erwägung ziehen.
Macht eine Betriebsversammlung und ladet einen Gewerkschaftssekretär ein, der über die Rechte der AN informiert.
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