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Kosten für Wahlsoftware

K
Knecht
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, gibt es einen Paragraphen wo steht, dass der Wahlvorstand eine Software bestellen kann/darf und der AG die Kosten tragen muss? Danke schön. Heidemarie

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

30.01.2014 um 10:18 Uhr

Die "erforderlichen Kosten" hat der AG zu tragen. Es gelten im Grunde die gleichen Regeln wie beim § 40 BetrVG.

Die Frage ist nur, ob Ihr eine Software braucht. Viele Seminaranbieter liefern Software gratis. Einige Terminrechner sind auch kostenlos im Internet zu haben.

T
tommyh

30.01.2014 um 10:40 Uhr

§20 Abs.3 BetrVG Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber.

,,Wenn es um die vom Wahlvorstand verursachte Kosten handelt hat er bei der Festsetzung der notwendigen Maßnahmen und damit verbundenen Kosten einen Beurteilungsspielraum den er beachten muss.''

Ein Sofwareprogramm sprengt sicherlich keinen Kostenrahmen ;-)

Kleiner Tip: Wir haben die Software kostenlos von unserer zuständigen Gewerkschaft bekommen und diese ist sehr gut!

K
Knecht

30.01.2014 um 10:50 Uhr

Danke schön. Wir gehören keiner Gewerkschaft an und ich finde auch dass die Kosten von 99 € kein Weltuntergang sind.

P
pillepalleTR

31.01.2014 um 10:59 Uhr

"dass die Kosten von 99 € kein Weltuntergang sind." In Anbetracht der Tatsache, dass hier bereits auf kostenlose, freizugängliche Software hingewiesen wurde und darüber hinaus genügend Infomaterial in der allwissenden Müllhalde zu finden ist, kann man sich (dem Betrieb) die 99 Euro auch sparen oder sinnvoller einsetzen.

btw: wie groß ist denn eigentlich euer Betrieb bzw. der WV?

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