Erstellt am 21.05.2008 um 12:11 Uhr von Homeland42
Tarifverträge sind doch öffentlich, da mußt du doch nachsehen können, wie Arzthelferinnen eingruppiert werden müssen. Das muss ganz klar benannt werden. Höhergruppierung ist natürlich immer super, aber was der Tarifvertrag regelt, ist die Mindesteingruppierung. Wenn du vom Betriebsrat bist, müßt ihr doch sowieso einen Tarifvertrag vor Ort haben, außerdem muß der AG den doch ohnehin aushängen, wenn er für eure Mitarbeiter maßgeblich ist und Teil des Arbeitsvertrags ist.
LG
Erstellt am 21.05.2008 um 12:39 Uhr von Tamirasun
Ja, bin vom Betriebsrat. Ja, wir haben den TVöD hier. Ja, er ist für alle einzusehen*lächel*
Hatte eben deshalb geschrieben, da ich nur gezwungenermaßen *lächel* mit den Entgeltgruppen in Verbindung trete und das ansonsten meine Kollegin macht.
Bin natürlich nebenher auch am lesen und schauen, dachte aber auch, vielleicht gibt es weitere solcher Erfahrungen, wo der Personalleiter mal eben die richtige Eingruppierung nicht vornimmt...bzw. sagt er wisse es nicht genau...*rätsel*
Bzw. wäre es ja auch schneller, wenn es jemand gegeben hätte, der mal eben aus Erfahrung was dazu hätte sagen können....*lächel*
Erstellt am 21.05.2008 um 12:55 Uhr von Rosenheimer
Wenn der Tarifvertrag für Arzthelferinnen und Krankenpflegerinnen die EG-5 vorsieht, dann sind diese auch in diese einzugruppieren.
Ihr als BR solltet also den "fähigen" Personalleiter darauf hinweisen und eine umgehende Eingruppierung gemäß Tarifvertrag verlangen.
PS: Ist der wirklich so "blond" oder will er mit dieser Masche Geld sparen ?
Erstellt am 21.05.2008 um 12:59 Uhr von Homeland42
Ich versteh trotzdem die Problematik nicht: Keine Eingruppierung ohne Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Beruf der Arzthelferin muss sich in der Eingruppierungstabelle wieder finden, also ganz klar genannt sein, und da gehört die Person eingruppiert. Wo ist das Problem. Wenn der AG falsch eingruppiert stimmt der BR nicht zu und der AG muss dies dann vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dort wird er dann schon sehen, wie weit er kommt....
Erstellt am 21.05.2008 um 13:28 Uhr von uhu
.@homeland44
ganz einfach...der AG hat halt mal einen Versuch gestartet... bei *lächel* Tamirasun *lächel* klappt's aber nicht, weil sie schlau *lächelt* und sich hier im Forum noch schlauer macht
Erstellt am 21.05.2008 um 14:11 Uhr von Tamirasun
Genau Uhu *lächel* gut gesagt *lächel*
Wobei das *lächel* lediglich ein Ausdruck dafür ist, dass ich freundlich frage.
Klar ist mir auch, das Eingruppierungen über den BR laufen. Mir ging es ja jetzt nicht darum, das Grundwissen des BR´s nachzufragen, sondern einfach nach Wissen zu fragen, welches mir vielleicht einen schnelleren Ablauf geboten hätte *lächel*
Die Tamirasun ist also dran und wird sich den Eingruppierungen weiter annehmen und dafür sorgen, das alle die gleiche EG haben werden!!!
Im Tarif steht unter § 12 Eingruppierung:
( Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt)
Weitere Seiten werden gerade von mir durchforstet. ( Auch im ausführlichen TVöD)
Somit wäre aber klar, warum die Personaler ( natürlich mit dem Hintergedanken Geld zu sparen) diese Kolleginnen in die niedrigste Gruppe eingruppieren. So lange es anscheinend ja noch nicht genau geregelt ist. Was ich in weiteren Nachforschungen ja gerne rausfinden will.
Deshalb auch die Frage hier....*lächel*
Vielleicht sollte man es auf die Frage reduzieren: Weiß jemand wo die Eingruppierungsmerkmale stehen?
Für die Ärzte ist dies in aller Ausführlichkeit beschrieben, aber die restlichen EG kann ich nicht finden...( gerade im Moment)
Auch meine Kollegin weiß nicht wo und sie ist normal echt fit in diesen Dingen...*lächel*
Erstellt am 21.05.2008 um 14:23 Uhr von galaxy
@Tamirasun
es gibt noch keine neue Eingruppierungsordnung( siehe §12 von Dir). Aus der Überleitung (TV-Überleitung) geht klar hervor, dass alle "alten" in EG 5 übergeleitet wurden. Für die "neuen" sollte eigentlich die alte Eingruppierung aus Zeiten des BAT gelten, aber der kommunale Arbeitgeberverband hat dort eine andere Rechtsauffassung und und empfielt seinen Mitgliedern = AG = Personalabteilung gruppiert Arzthelferinnen wie Krankenpflegehelferinnen nach EG 3 ein.
Das ist leider auch bei uns so, wir konnten zumindest erreichen, für Teilbereiche wie Funktionsbereiche die EG 5 einzufordern und haben sie auch bekommen.
Leider gibt es, meines Wissens nach, auch noch kein Ergebnis in den Redaktionsverhandlungen zwischen VKA und Verdi, ich weiß auch nicht, ob dort schon verwertbare Arbeitsrichterliche Entscheidungen getroffen worden sind.
Erstellt am 21.05.2008 um 14:36 Uhr von waschbär
Hallo,
siehe mal
http://www.google.de/search?hl=de&q=Arzthelferinnen+und+Krankenpflegerinnen+die+EG-5&meta=
dort findest du schnell was du brachst :-)
Erstellt am 21.05.2008 um 15:47 Uhr von Tamirasun
@ galaxy
Vielen Dank für Deine Antwort...das war genau das was ich wissen wollte...!!!!! Doppelt Danke *sag*
@ Waschbär
Auch Dir natürlich super viel Danke *sag*