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Eingruppierung Arzthelferinnen nach TVöD

T
Tamirasun
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

habe da mal eine erste Frage lächel

Derzeitig stellen wir Arzthelferinnen und Krankenpflegehelferinnen ein. Da wir ein Krankenhaus sind, gibt es schon viele Arzthelferinnen bei uns, die lt. TVöD ( Damals ja Überleitung aus BAT) in die EG -5- eingruppiert sind.

Die neuen Arzthelferinnen werden in die EG -3- , genau wie die Krankenpflegehelferinnen eingruppiert. Bei Rückfrage bei einer Sachbearbeiterin, wurde uns nur mitgeteilt, die würden erstmal alle so eingruppiert und man wüßte nicht wann sie höhergruppiert werden müßten.

Da ich jetzt unsere Gewerkschaftssekretärin nicht erreiche, trotzdem aber neugierig bin, wäre es toll, wenn es hier jemanden gibt, der in diesem Bereich Fachmann/frauist.lächel

Vielen Dank für Antworten!!

Gruß

9.29509

Community-Antworten (9)

H
Homeland42

21.05.2008 um 14:11 Uhr

Tarifverträge sind doch öffentlich, da mußt du doch nachsehen können, wie Arzthelferinnen eingruppiert werden müssen. Das muss ganz klar benannt werden. Höhergruppierung ist natürlich immer super, aber was der Tarifvertrag regelt, ist die Mindesteingruppierung. Wenn du vom Betriebsrat bist, müßt ihr doch sowieso einen Tarifvertrag vor Ort haben, außerdem muß der AG den doch ohnehin aushängen, wenn er für eure Mitarbeiter maßgeblich ist und Teil des Arbeitsvertrags ist. LG

T
Tamirasun

21.05.2008 um 14:39 Uhr

Ja, bin vom Betriebsrat. Ja, wir haben den TVöD hier. Ja, er ist für alle einzusehenlächel

Hatte eben deshalb geschrieben, da ich nur gezwungenermaßen lächel mit den Entgeltgruppen in Verbindung trete und das ansonsten meine Kollegin macht.

Bin natürlich nebenher auch am lesen und schauen, dachte aber auch, vielleicht gibt es weitere solcher Erfahrungen, wo der Personalleiter mal eben die richtige Eingruppierung nicht vornimmt...bzw. sagt er wisse es nicht genau...rätsel

Bzw. wäre es ja auch schneller, wenn es jemand gegeben hätte, der mal eben aus Erfahrung was dazu hätte sagen können....lächel

R
Rosenheimer

21.05.2008 um 14:55 Uhr

Wenn der Tarifvertrag für Arzthelferinnen und Krankenpflegerinnen die EG-5 vorsieht, dann sind diese auch in diese einzugruppieren.

Ihr als BR solltet also den "fähigen" Personalleiter darauf hinweisen und eine umgehende Eingruppierung gemäß Tarifvertrag verlangen.

PS: Ist der wirklich so "blond" oder will er mit dieser Masche Geld sparen ?

H
Homeland42

21.05.2008 um 14:59 Uhr

Ich versteh trotzdem die Problematik nicht: Keine Eingruppierung ohne Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Beruf der Arzthelferin muss sich in der Eingruppierungstabelle wieder finden, also ganz klar genannt sein, und da gehört die Person eingruppiert. Wo ist das Problem. Wenn der AG falsch eingruppiert stimmt der BR nicht zu und der AG muss dies dann vor dem Arbeitsgericht einklagen. Dort wird er dann schon sehen, wie weit er kommt....

U
uhu

21.05.2008 um 15:28 Uhr

.@homeland44 ganz einfach...der AG hat halt mal einen Versuch gestartet... bei lächel Tamirasun lächel klappt's aber nicht, weil sie schlau lächelt und sich hier im Forum noch schlauer macht

T
Tamirasun

21.05.2008 um 16:11 Uhr

Genau Uhu lächel gut gesagt lächel

Wobei das lächel lediglich ein Ausdruck dafür ist, dass ich freundlich frage.

Klar ist mir auch, das Eingruppierungen über den BR laufen. Mir ging es ja jetzt nicht darum, das Grundwissen des BR´s nachzufragen, sondern einfach nach Wissen zu fragen, welches mir vielleicht einen schnelleren Ablauf geboten hätte lächel

Die Tamirasun ist also dran und wird sich den Eingruppierungen weiter annehmen und dafür sorgen, das alle die gleiche EG haben werden!!!

Im Tarif steht unter § 12 Eingruppierung: ( Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt)

Weitere Seiten werden gerade von mir durchforstet. ( Auch im ausführlichen TVöD) Somit wäre aber klar, warum die Personaler ( natürlich mit dem Hintergedanken Geld zu sparen) diese Kolleginnen in die niedrigste Gruppe eingruppieren. So lange es anscheinend ja noch nicht genau geregelt ist. Was ich in weiteren Nachforschungen ja gerne rausfinden will.

Deshalb auch die Frage hier....lächel

Vielleicht sollte man es auf die Frage reduzieren: Weiß jemand wo die Eingruppierungsmerkmale stehen?

Für die Ärzte ist dies in aller Ausführlichkeit beschrieben, aber die restlichen EG kann ich nicht finden...( gerade im Moment) Auch meine Kollegin weiß nicht wo und sie ist normal echt fit in diesen Dingen...lächel

G
Galaxy

21.05.2008 um 16:23 Uhr

@Tamirasun

es gibt noch keine neue Eingruppierungsordnung( siehe §12 von Dir). Aus der Überleitung (TV-Überleitung) geht klar hervor, dass alle "alten" in EG 5 übergeleitet wurden. Für die "neuen" sollte eigentlich die alte Eingruppierung aus Zeiten des BAT gelten, aber der kommunale Arbeitgeberverband hat dort eine andere Rechtsauffassung und und empfielt seinen Mitgliedern = AG = Personalabteilung gruppiert Arzthelferinnen wie Krankenpflegehelferinnen nach EG 3 ein. Das ist leider auch bei uns so, wir konnten zumindest erreichen, für Teilbereiche wie Funktionsbereiche die EG 5 einzufordern und haben sie auch bekommen. Leider gibt es, meines Wissens nach, auch noch kein Ergebnis in den Redaktionsverhandlungen zwischen VKA und Verdi, ich weiß auch nicht, ob dort schon verwertbare Arbeitsrichterliche Entscheidungen getroffen worden sind.

W
Waschbär

21.05.2008 um 16:36 Uhr

Hallo, siehe mal http://www.google.de/search?hl=de&q=Arzthelferinnen+und+Krankenpflegerinnen+die+EG-5&meta=

dort findest du schnell was du brachst :-)

T
Tamirasun

21.05.2008 um 17:47 Uhr

@ galaxy

Vielen Dank für Deine Antwort...das war genau das was ich wissen wollte...!!!!! Doppelt Danke sag

@ Waschbär Auch Dir natürlich super viel Danke sag

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