Wahlvorstand erteilt falsche Auskünfte - was kann man dagegen tun?
Hallo,
benötige wiedereinmal dringend Hilfe. Folgende Situation:
Unser Wahlvorstand hat die Betriebsratswahlen noch nicht öffentlich bekannt gegeben bzw. ausgeschrieben. Nachdem einige Kollegen und ich beschlossen haben ebenfalls für die BR zu kandieren, haben wir auch entsprechende Wahlvorkehrungen getroffen und uns bzgl. der Wahlen fit gemacht.
Der Wahlvorstand händigt jedoch anderen interessierten Kandidaten bereits "Stützunterschriftslisten"(?) aus, damit sie bereits Unterschriften sammeln können. Desweiteren erklärt er, dass man sich als Kandidat nur aufstellen lassen kann, wenn man die erforderlichen Stützunterschriten einholt. Soweit so gut. Jedoch erklärt er weiterhin, dass jeder Wahlberechtigte mehrere sogenannte "Stützunterschriftslisten" unterzeichnen kann. Wenn man die erforderliche Anzahl an Unterschriften einholt, wird man dann in eine Wahlvorschlagsliste aufgenommen, die dann gleichzeitig die Wahlliste wird.
Diese Auskunft kann doch nicht rechtens sein. Meines Wissens nach kann jeder Wahlberechtigte doch nur einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen und nicht die einzelnen Kandidaten auf einer separaten "Stützunterschriftsliste". Wie will er denn dann alle Bewerber auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag bringen, um damit eine Persönlichkeitswahl dürchführen zu können? Die entsprechenden Stützunterschriftslisten sind doch ungültig, da die Unterzeichnen doch nicht den kompletten Wahlvorschlag unterzeichnet haben, oder?
Was kann wir als Kandidaten einer eigenen Liste dagegen unternehmen? Wir möchte eine ordnungsmäßige Durchführung der Wahl.
Vielen Dank.
Community-Antworten (7)
27.01.2006 um 17:43 Uhr
hi cleo,
da läuft ja einiges unrund bei euch, erstens wird ein wahlausschreiben und eine wählerliste ausgehangen, sowie die vordrucke der wahlvorschlagslisten. damit wird die wahl eingeläutet. Eure als "Stützunterschriftenlisten"ausgegebenen Listen heißen wahlvorschlagslisten. auf ihr können kandidaten einzeln oder zu mehreren sich eintragen. die erforderliche anzahl der stützunterschriften entnimmt man dem ausliegenden wahlausschreiben. nur eine liste mit entsprechender anzahl von unterschriften ist gültig. auch darf keine stützunterschrift doppelt geleistet werden und auch kandidaten sich nicht untereinander stützen. nach einreichung und prüfung durch den wahlvorstand wird diese liste bei dem listenführer reklamiert (doppelte unterschriften oder von nicht wahlberechtigten) oder als gültig zur wahl zugelassen. gehen mehr als zwei listen ein, ergibt sich automatisch eine listenwahl, gibt es nur eine ist es eine persönlichkeitswahl. manchmal liegt auch nur eine liste beim wahlvorstand aus, in der sich alle kandidaten eintragen... aber eher ungewöhnlich. diese listen werden dann spätestens eine woche vor der wahl bekannt gegeben und erscheinen so dann auf dem stimmzettel wo du nur eine liste wählen kannst. bei der pers. wahl hast du so viele stimmen wie kandidaten.
ich vermute, daß euer wahlvorstand (eventuell isset der alte br???) eine persönlichkeitswahl initiieren will und deswegen nur eine liste, die von ihnen sogenannte wahlvorschlagsliste, führt, an der die alten Br`s vieleicht sogar an erster stelle stehen auf dem wahlzettel... aber da ist einiges faul im state dänemark, um mit shakespeare zu sprechen... es ist auf jeden fall zu beachten, daß man nur eine stützunterschrift hat!
ich würde an eurer stelle das wahlausschreiben abwarten, eine eigene liste gründen mit mindestens der anzahl, besser mehr, gültiger! stützunterschriften versehen und ziemlich spät vor ablauf der frist abgeben :)
viel erfolg und ne gute wahl euch!
gruß, packer
27.01.2006 um 17:46 Uhr
nachtrag:
stützunterschriften und wahlvorschlagsliste haben unbedingt eine nicht trennbare einheit zu ergeben!
27.01.2006 um 17:52 Uhr
Hallo Packer,
wie kann ich den Wahlvorstand (= Mitglieder des jetzigen BR´s) dazu bringen, korrekte Wahlvorschlagslisten zu erbringen bzw. wie kann ich feststellen, dass der Wahlvorstand die Vorschlagslisten nicht manipuliert?
27.01.2006 um 18:09 Uhr
der wahlvorstand gibt nur die blanko wahlvorschlagslistenformulare aus. darauf ist platz für name, vorname, geb. datum, tätigkeit des bewerbers sowie seine unterschrift, daß er kandidieren will. dazu noch eine fest verbundene seite mit platz für die stützunterschriften. feststellen kannst du es schlecht, ob die listen manipuliert werden. aber wenn du nach kurzer zeit nichts gegenteiliges über deine eingereichte liste vom WV hörst, ist sie gültig angenommen. in welcher weise denkst du denn, daß die listen manipuliert werden?
27.01.2006 um 19:36 Uhr
Ihr könnt eure Wahlvorschlagsliste auch selber erstellen. Am einfachsten ist es, wenn auf der Vorderseite die Wahlbewerber stehen, und auf der Rückseite die Stützunterschriften geleistet werden. So haben wir das gemacht.
27.01.2006 um 19:47 Uhr
Hallo Packer,
ich befürchte, dass die eventuellen "neuen" Kandidaten alle zusammen mit dem jetzigen BR auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag aufgeführt werden sollen. Die Unterschriftslisten mit den Stützunterschriften sollen dann vermutlich an den Wahlvorschlag angehangen werden. Damit soll, wie Du auch vermutet hast, eine Persönlichkeitswahl künstlich initiiert und eine Listenwahl verhindert werden. Dieses Vorgehen liegt nur im Interesse unseres jetzigen BR´s, der ja wie bereits angegeben, auch den Wahlvorstand bildet. Dieses Vorgehen ist meines Erachtens nicht gesetzeskonform.
Weiteres Problem ist auch, dass durch dieses "stümperhafte" Vorgehen uns eventuell auf notwendige Stützunterschriften verloren gehen, da viele Mitarbeiter der Ansicht sind, dass sie mehrere Unterschriften leisten können. Nur die Wenigsten, wie wir bedauerlicher Weise feststellen mussten, trauen sich eine einmal geleistete Unterschrift auch wieder zurück zu ziehen. Was nun?????
Vielen Dank für Deine Hilfe.
27.01.2006 um 20:02 Uhr
Hallo Cleo, diejenigen, welche mehrere Stützunterschriften geleistet haben, müssen durch den WV aufgefordert werden, zu erklären, welche Stützunterschrift sie aufrecht erhalten. Wird keine Erklärung abgeben, zählt die, auf der zuerst eingereichten Liste. Wurden Listen zeitgleich abgegeben wird gelost. Siehe §6 WO. Ich habe Dir einmal einen Link angehängt, der für Dich interessant sein dürfte. Thema: Wahlanfechtung. Dieser dürfte genügend Munition liefern, um den WV in die korrekte Richtung zu bewegen.
http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf
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