Erstellt am 29.01.2014 um 07:19 Uhr von ickederdicke
Zitat aus ....schwbv.de :
Wahlvoraussetzungen
In allen Betrieben oder Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend (mindestens 6 Monate) beschäftigt sind, ist eine Schwerbehindertenvertretung und mindestens eine Stellvertretung zu wählen. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Gewählt werden können alle im Betrieb Beschäftigten - auch nicht behinderter Menschen - mit Ausnahme leitender Angestellter.
Die Existenz eines BR oder PR ist nicht erforderlich.
SBV Wahlen finden 2014 im Oktober November statt.
Erstellt am 29.01.2014 um 14:27 Uhr von Backi
Besten Dank für die Antwort,