Erstellt am 29.01.2014 um 01:01 Uhr von Guenerb
Erstellt am 29.01.2014 um 06:14 Uhr von Oblatixx
> noch nie schriftliche Einladungen unter Beachtung der Ladungsfristen
Wie sind die Fristen?
> Nur mündliche Einladungen
reicht, wenn die Tagesordnung vorliegt
> rückwirkend das Protokoll formvollendet neu schreiben
Damit kann ich nichts anfangen, wie soll die Form eines Protokolls aussehen?
Fazit: Ganz schöner Kindergarten bei euch ...
Und es sind doch bald Neuwahlen, wählt dann die richtigen.
Erstellt am 29.01.2014 um 08:47 Uhr von pillepalleTR
Oblatixx, anstatt dich mit Wortklauberei aufzuhalten, hättest du auch hilfreiche Dinge antworten können.
"Und es sind doch bald Neuwahlen, wählt dann die richtigen."
Vermutlich denkt die Mehrheit im Betrieb, das schon vor 4 Jahren getan zu haben.
Aber es ist (wie in der) Politik: jeder Betrieb bekommt den BR, den er verdient.
@Guenerb, mal ganz ehrlich: wenn die Dinge tatsächlich so liegen, wie du schilderst, ist doch ein Ausschlussverfahren iSd. §23 (1) BetrVG gegen dich das Beste, was dir passieren kann. In diesem Verfahren müssen ja schließlich Sachverhalte vorgetragen werden, die
a) den Ausschluss begründen
oder
b) diesem widersprechen - was dann deine Aufgabe wäre.
Lehn dich entspannt zurück, fang mit Faktensammeln und Beweissicherung (§79 BetrVG beachten) an und warte auf das, was kommt...
Erstellt am 29.01.2014 um 18:49 Uhr von Tommyh
Vielleicht solltest. Du auch mal über Deine Handlungsweise nachdenken!
Im Gremium kann alles offen besprochen werden aber davon geht ausser die Beschlüsse nix nach draussen. Zum Chef zu rennen und zu sagen alle Beschlüsse sind nichtig finde ich total daneben. Einfach mal versuchen durch Fakten die Mehrheit im Br zu gewinnen und gute Betriebsratsarbeit machen.