Erstellt am 25.08.2005 um 15:20 Uhr von bernd
Ein brisantes Thema, das eigentlich nicht kurz beantwortet werden kann, weil es zu umfangreich ist. Trotzdem, das Prinzip der Sozialauswahl ist in unserer "Rechts"-Sprechung wohl verankert (u.a. BetrVG §102). Denkt auch dran, daß ein Widerspruch innerhalb von 7 Tagen erfolgen muß (ich würde diese Zeit unbedingt ausnutzen und den Widerspruch in allerletzter Minute dem AG zugehen lassen). Ich würde an Eurer Stelle jeder Kündigung widersprechen, nur so hat der AN reale Chancen vor dem Arbeitsgericht. Wenn es mehrere AN sind, liegt eventuell eine Betriebsänderung vor (§111 BetrVG), die einen Interessenausgleich und/oder Sozialplan nach § 112 BetrVG erforderlich macht?
So viele Fragen, und das Thema ist noch umfangreicher.
Nehmt Euch möglichst Hilfe von der Gewerkschaft oder einem Sachverständigen. Und, der Unternehmer soll doch erstmal nachweisen, daß Entlassungen wirklich notwendig sind.
bernd
Erstellt am 25.08.2005 um 18:56 Uhr von BMW
Hallo mrsehklar
Es doch festzstellen das man bei jeder Kündigung
eine Anhörung macht und dann einen (Widerspruch / Bedenken äußert)und zwar deswegen das der Kollege/in nicht vor Gericht mit leeren Händen darsteht wenn der BR in diesen fällen nichts dergleichen unternimmt hat der Kollege/in vor Arbeitsgericht sehr schlechte Karten!Also BR's geht immer bei jeder Kündigung so vor!Gruß BMW
Erstellt am 25.08.2005 um 21:46 Uhr von otto
Guten mrsehklar!
Es ist immer wieder dieselbe Erfahrung. Manche BR meinen, sie bräuchten keine Schulung, weil so "schlimme Sachen" wie Entlassungen bei ihnen im Betrieb nicht vorkommen würden - bis sie eben doch passieren und die BR völlig unvorbereitet sind.
Mein Rat:
1. So schnell wie möglich ein kurzes (1 Tag) Inhouseseminar für den BR (die W.A.F. wird Ihnen dabei helfen)
2. Verpflichtung eines Rechtsbeistandes, damit der BR nichts versäumt (z.B. Interessenausgleich, Sozialplan usw.).