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Wählerliste

R
rolfxx
Nov 2016 bearbeitet

Können Beschäftigte, die nach Veröffentlichung der Wählerliste eingestellt werden, ebenfalls wählen? Ist dazu die Wählerliste zu ergänzen?

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Community-Antworten (7)

W
Widder

28.01.2014 um 15:11 Uhr

ja.

Die Wählerliste muss bis zum letzten Tag akualisiert werden. Ist bei uns schon passiert, das MA 1 Tag vor der Wahl eingestellt wurden, und dann selbstverständlich auch wählen durften.

P
Paddy

28.01.2014 um 15:18 Uhr

Zum Wählen muss der Mitarbeiter min. 6 Monate im Betrieb sein.

P
pillepalleTR

28.01.2014 um 15:21 Uhr

@Paddy: FALSCH!

Zum gewählt werden (!), muss er/sie 6 Monate im Betrieb sein. § 7 und §8 BetrVG lesen!

N
Nubbel

28.01.2014 um 15:55 Uhr

Zum Wählen muss der Mitarbeiter min. 6 Monate im Betrieb sein. Antwort 2 Erstellt am 28.01.2014 um 14:18 Uhr von Paddy

um es mit deinen worten zu sagen

Müller 6 Setzen !!!! Antwort 2 Erstellt am 28.01.2014 um 14:36 Uhr von Paddy

R
Rattle

28.01.2014 um 16:59 Uhr

Hallo,

wenn der beschäftigte schonmal im betrieb war in kurzen abständen drei monate zusammen kommen, darf er/sie wählen. oder sie länger als 3 monate eingesetzt werden.

§7 BertVG

MFG

N
Nubbel

28.01.2014 um 17:04 Uhr

rattle, soll das für alle gelten?

O
Oblatixx

28.01.2014 um 17:31 Uhr

Ohweia, was kommen denn hier für unqualifizierte Antworten zu Tage? Eingestellt = wählen! Egal, wann und wie lange schon.

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