Wählerliste
Können Beschäftigte, die nach Veröffentlichung der Wählerliste eingestellt werden, ebenfalls wählen? Ist dazu die Wählerliste zu ergänzen?
Community-Antworten (7)
28.01.2014 um 15:11 Uhr
ja.
Die Wählerliste muss bis zum letzten Tag akualisiert werden. Ist bei uns schon passiert, das MA 1 Tag vor der Wahl eingestellt wurden, und dann selbstverständlich auch wählen durften.
28.01.2014 um 15:18 Uhr
Zum Wählen muss der Mitarbeiter min. 6 Monate im Betrieb sein.
28.01.2014 um 15:21 Uhr
@Paddy: FALSCH!
Zum gewählt werden (!), muss er/sie 6 Monate im Betrieb sein. § 7 und §8 BetrVG lesen!
28.01.2014 um 15:55 Uhr
Zum Wählen muss der Mitarbeiter min. 6 Monate im Betrieb sein. Antwort 2 Erstellt am 28.01.2014 um 14:18 Uhr von Paddy
um es mit deinen worten zu sagen
Müller 6 Setzen !!!! Antwort 2 Erstellt am 28.01.2014 um 14:36 Uhr von Paddy
28.01.2014 um 16:59 Uhr
Hallo,
wenn der beschäftigte schonmal im betrieb war in kurzen abständen drei monate zusammen kommen, darf er/sie wählen. oder sie länger als 3 monate eingesetzt werden.
§7 BertVG
MFG
28.01.2014 um 17:04 Uhr
rattle, soll das für alle gelten?
28.01.2014 um 17:31 Uhr
Ohweia, was kommen denn hier für unqualifizierte Antworten zu Tage? Eingestellt = wählen! Egal, wann und wie lange schon.
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