Erstellt am 28.01.2014 um 14:11 Uhr von Widder
ja.
Die Wählerliste muss bis zum letzten Tag akualisiert werden.
Ist bei uns schon passiert, das MA 1 Tag vor der Wahl eingestellt wurden, und dann selbstverständlich auch wählen durften.
Erstellt am 28.01.2014 um 14:18 Uhr von Paddy
Zum Wählen muss der Mitarbeiter min. 6 Monate im Betrieb sein.
Erstellt am 28.01.2014 um 14:21 Uhr von pillepalleTR
@Paddy: FALSCH!
Zum gewählt werden (!), muss er/sie 6 Monate im Betrieb sein.
§ 7 und §8 BetrVG lesen!
Erstellt am 28.01.2014 um 14:55 Uhr von Nubbel
Zum Wählen muss der Mitarbeiter min. 6 Monate im Betrieb sein.
Antwort 2 Erstellt am 28.01.2014 um 14:18 Uhr von Paddy
um es mit deinen worten zu sagen
Müller 6 Setzen !!!!
Antwort 2 Erstellt am 28.01.2014 um 14:36 Uhr von Paddy
Erstellt am 28.01.2014 um 15:59 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn der beschäftigte schonmal im betrieb war in kurzen abständen drei monate zusammen kommen, darf er/sie wählen. oder sie länger als 3 monate eingesetzt werden.
§7 BertVG
MFG
Erstellt am 28.01.2014 um 16:04 Uhr von Nubbel
rattle, soll das für alle gelten?
Erstellt am 28.01.2014 um 16:31 Uhr von Oblatixx
Ohweia, was kommen denn hier für unqualifizierte Antworten zu Tage?
Eingestellt = wählen!
Egal, wann und wie lange schon.