Sommerferien
Hallo, ein Kollege fragte ob es eine regelung gibt wobei Familien länger Urlaub bekommen da ja sie Sommerferien 6 Wochen sind. In seiner Abteilung wird dieses Jahr ein Zusammenhängender Urlaub von 3 Wochen gewährt. ( jedes Jahr neu ,Auftragslage) . er möchte mit fam zuammenurlaub machen aber dann für die restlichen 3 Wochen eine Freizeit haben .
Ich hab ihm gesagt das ich auch ein Kind habe und mich mit frau reinteil. Aber das will er nicht , zumal er nicht der einzige mit Kind ist
Community-Antworten (8)
28.01.2014 um 13:25 Uhr
was hat denn der AG genehmigt?
28.01.2014 um 14:40 Uhr
der AG hat die 3 Wochen genehmigt wie für dieses JAhr gewährt wird
28.01.2014 um 14:53 Uhr
Ob es eine Regelung gibt, diese Frage sollte er den zuständigen BR bei euch Fragen. Wenn er allerdings die Frage stellt ob es gesetzlich geregelt ist, so ist die Antwort Nein. Das Gesetz spricht in seinen Kommentaren nur davon das Arbeitnehmer mit Familie und Kinder vorrangig in den Ferien Urlaub erhalten können. Dies ist jedoch nicht immer leicht durch zu führen da in einem Unternehmen pro Abteilung zu viele MA mit Familie und Kindern sein kann. Daher ist ein Betriebsrat immer angeraten eine Regelung mit dem AG zu treffen.
28.01.2014 um 15:52 Uhr
selbst mit dem Vorrang muss man ja differenzieren. Viele AN sind ja der Meinung, dass man mit Kindern immer Vorrang hat. Das hat der Gesetzgeber aber nicht gemeint. Die sozialen Gesichtspunkte sind entsprechend abzuwägen. Also auch der Singel darf mal in der Ferien mal Urlaub machen und die Familie steht zurück. Sonst müßten z.B. die Singels jedes Jahr über Weihnachten arbeiten.
Wenn der AG 3 Wochen genehmigt hat soll der AN doch erst mal mit dem AG diskutieren... Bin auf die Antwort gespannt ;)
28.01.2014 um 17:16 Uhr
nichts für ungut....
wenn Dich der Kollege gefragt hat und Du BR bist, hättest Du ihm sagen können, dass der BR bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung ist und daher es ja eigentlich nicht sein kann, dass in einer Abteilung regelmäßig nur 3 Wochen genehmigt werden (es sei denn Ihr habt eine BV). Und in Streitfällen hat der BR sogar die Möglichkeit mit der Einigungsstelle sanften Druck auszuüben.
Also könntest Du durchaus für den Kollegen aktiv werden.
28.01.2014 um 17:29 Uhr
Es gibt eine BV worin steht das jedes JAhr geprüft wird ( Auftragslage ) wieviel Wochen Urlaub naximal zusammenhängend gewährt wird. In dieser Abt sind ca 50 MA beschäftigt wovon ca die hälfte Schulpflichtige Kinder habe.
darüber hinaus steht , so war es bisher, das sie sich untereinander absprechen sollen. Da es auch sehr viele aus südlichen ländern stammende MA sind , wollen diese Natürlicjh auch dorthin in Urlaub. Es gibt ja Ausnahmen wo wir auch längeren Urlaub genehmigen.
Urlaub ist und bleibt ein großes Problem.
28.01.2014 um 21:43 Uhr
Jolllll, BV gehört in die Tonne, da ungültig. Verstößt gegen § 7 Abs. 2 BUrlG.
Es ist zwar oftmals so, das die AN auch die in Wahrheit nicht wirklich zutreffenden betrieblichen Gründe akzeptieren und die 3 Wochen dann so hinnehmen, richtig ist es aber deswegen noch lange nicht.
Da die hier zutreffenden betrieblichen Gründe mittlerweile von den Gerichten genauestens definiert sind, kann kein BR hierzu eine Regelung in einer BV treffen und den nach dem Gesetz zusammenhängenden Urlaub von 4 Wochen auf 3 reduzieren.
29.01.2014 um 07:14 Uhr
Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren.
Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“.
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG.
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