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BR mit befristetem Vertrag?

G
gaudi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neu im BR und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, seit 4 Jahren bekomme ich den immer wieder und muß mich dann in den Sommerferien arbeitslos melden. Der Vertrag ist zweckgebunden, d.h. an ein bestimmtes Kind und in den Sommerferien ist die Stelle nicht refinanziert. Aber ein arbeitsloser BR??? Muß der AG den Vertrag entfristen?

1.32608

Community-Antworten (8)

G
gironimo Akzeptiert

14.03.2016 um 22:36 Uhr

Ein arbeitsloser BR ist kein BR. Läuft der Arbeitsvertrag aus, endet das Amt. Den Trick mit der Sachgrundbefristung soll den § 14 Abs. 2 TzBfG umgehen: " Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."

Du solltest erinen Fachanwalt aufsuchen.

P
Pickel

15.03.2016 um 10:55 Uhr

Sofern die Befristung wirksam ist, verlierst du mit deinem Ausscheiden dein Amt. Auch eine Wiedereinstellung nach den Sommerferien wäre würde dein Amt nicht wieder aufleben lassen.

O
outofmemory

15.03.2016 um 16:03 Uhr

Bevor du zu dem Anwalt läufst... Wann begann dein Arbeitsverhältnis und wann waren die BR-Wahlen? Ich hoffe dazwischen liegen 6 Monate.

P
Pjöööng

16.03.2016 um 13:04 Uhr

Zitat (outofmemory): "Wann begann dein Arbeitsverhältnis und wann waren die BR-Wahlen? Ich hoffe dazwischen liegen 6 Monate."

Ist das relevant?

C
celestro

16.03.2016 um 14:30 Uhr

"Ist das relevant?"

Das könnte durchaus relevant sein, ja .... § 8 Abs. 1 BetrVG

P
Pjöööng

16.03.2016 um 16:12 Uhr

DAzu müsste aber erstmal jemand innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlen anfechten. Wenn, wovon ich ausgehe, diese zwei Wochen rum sind, dann ist es nicht mehr relevant.

C
celestro

16.03.2016 um 17:42 Uhr

möglich ... aber "bin neu im BR" läßt durchaus zu, daß die Frist noch nicht rum ist.

P
Pjöööng

16.03.2016 um 17:46 Uhr

Da magst Du Recht haben, wir sollten dann aber auch noch fragen, ob

  • das Wahlausschreiben korrekt ausgehängt war
  • die Minderheitengeschlechterquote korrekt ermittelt war
  • das Wahllokal frei zugänglich war
  • Wahlumschläge benutzt wurden
  • usw
  • usf

Denn auch aus diesen Gründen könnte die Wahl anfechtbar sein.

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