BR mit befristetem Vertrag?
Hallo, ich bin neu im BR und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, seit 4 Jahren bekomme ich den immer wieder und muß mich dann in den Sommerferien arbeitslos melden. Der Vertrag ist zweckgebunden, d.h. an ein bestimmtes Kind und in den Sommerferien ist die Stelle nicht refinanziert. Aber ein arbeitsloser BR??? Muß der AG den Vertrag entfristen?
Community-Antworten (8)
14.03.2016 um 22:36 Uhr
Ein arbeitsloser BR ist kein BR. Läuft der Arbeitsvertrag aus, endet das Amt. Den Trick mit der Sachgrundbefristung soll den § 14 Abs. 2 TzBfG umgehen: " Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Du solltest erinen Fachanwalt aufsuchen.
15.03.2016 um 10:55 Uhr
Sofern die Befristung wirksam ist, verlierst du mit deinem Ausscheiden dein Amt. Auch eine Wiedereinstellung nach den Sommerferien wäre würde dein Amt nicht wieder aufleben lassen.
15.03.2016 um 16:03 Uhr
Bevor du zu dem Anwalt läufst... Wann begann dein Arbeitsverhältnis und wann waren die BR-Wahlen? Ich hoffe dazwischen liegen 6 Monate.
16.03.2016 um 13:04 Uhr
Zitat (outofmemory): "Wann begann dein Arbeitsverhältnis und wann waren die BR-Wahlen? Ich hoffe dazwischen liegen 6 Monate."
Ist das relevant?
16.03.2016 um 14:30 Uhr
"Ist das relevant?"
Das könnte durchaus relevant sein, ja .... § 8 Abs. 1 BetrVG
16.03.2016 um 16:12 Uhr
DAzu müsste aber erstmal jemand innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlen anfechten. Wenn, wovon ich ausgehe, diese zwei Wochen rum sind, dann ist es nicht mehr relevant.
16.03.2016 um 17:42 Uhr
möglich ... aber "bin neu im BR" läßt durchaus zu, daß die Frist noch nicht rum ist.
16.03.2016 um 17:46 Uhr
Da magst Du Recht haben, wir sollten dann aber auch noch fragen, ob
- das Wahlausschreiben korrekt ausgehängt war
- die Minderheitengeschlechterquote korrekt ermittelt war
- das Wahllokal frei zugänglich war
- Wahlumschläge benutzt wurden
- usw
- usf
Denn auch aus diesen Gründen könnte die Wahl anfechtbar sein.
Verwandte Themen
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Veränderung von befristetem Vertrag - wenn man einen befristeten Vertrag verändert in dem man zum Beispiel die Stunden erhöht, wird dieser Vertrag zum Unbefristeten?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen ich werde da nicht ganz schlau könnt ihr mir helfen. Ich habe gelesen, dass wenn man einen befristeten Vertrag verändert in dem man zum Beispiel die Stunden erhöht , d
Betriebsratswahl - wie ist das, wenn ein AN mit befristetem Vertrag in den BR gewählt wird?
ÄlterIch habe noch mal eine Frage, über die ich nirgends was finde: wie ist das, wenn ein AN mit befristetem Vertrag in den BR gewählt wird - endet dann sein BR Mandat mit Beendigung seiner Beschäftigung?
Frage - wie ist das, wenn ein AN mit befristetem Vertrag in den BR gewählt wird?
ÄlterIch habe noch mal eine Frage, über die ich nirgends was finde: wie ist das, wenn ein AN mit befristetem Vertrag in den BR gewählt wird - endet dann sein BR Mandat mit Beendigung seiner Beschäftigung?
Befristeter Vertrag, die zweite!
ÄlterEs wird immer besser!!! Folgendes Problem hat sich am Freitag bei uns gestellt: Der Arbeitsvertrag eines Kollegen endet zum 31.10.09. unserem Personalchef ist es am Freitag 30.11.09 erst gege