Wahlberechtigt in passiver Altersteilzeit bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,
wir haben AN in passiver Altersteilzeit, die aber trotzdem aktiv bei uns im Unternehmen tätig sind. Wie genau dies geregelt ist, sind wir am erfragen. Bei uns stellt sich nun der Frage nach der Wahlberechtigung, da passive ATZ ja nicht wahlberechtigt ist.
Gibt es hierzu bereits Erfahrungen?
Community-Antworten (2)
28.01.2014 um 17:09 Uhr
Dann haben sie einen Zusatzvertrag (400,-- Euro-Job). Und die können natürlich wählen - sie arbeiten ja.
28.01.2014 um 21:02 Uhr
GfB ist mittlerweile bis 450 Euro/Monat.
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