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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlberechtigt in passiver Altersteilzeit bei geringfügiger Beschäftigung

V
valdeig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben AN in passiver Altersteilzeit, die aber trotzdem aktiv bei uns im Unternehmen tätig sind. Wie genau dies geregelt ist, sind wir am erfragen. Bei uns stellt sich nun der Frage nach der Wahlberechtigung, da passive ATZ ja nicht wahlberechtigt ist.

Gibt es hierzu bereits Erfahrungen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

28.01.2014 um 17:09 Uhr

Dann haben sie einen Zusatzvertrag (400,-- Euro-Job). Und die können natürlich wählen - sie arbeiten ja.

K
Kölner

28.01.2014 um 21:02 Uhr

GfB ist mittlerweile bis 450 Euro/Monat.

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