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Wahltermin bei bestehendem Betriebsrat

SW
Sascha Wagner
Nov 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, hier bei uns im Gremium gibt es gerade endlose Diskussionen ob wir bereits im April die Betriebsratswahl durchführen könnten. Unser aktuelles Betriebsratsgremium beabsichtigt die Wahlen bereits im April durchzuführen damit wir ausreichend Planungssicherheit haben. Unsere Amtszeit endet am 31.05.2026. Jetzt behauptet ein Teil des Gremiums das dann der neu gewählte Betriebsrat mit Aushang des Wahlergebnisses direkt sein Amt übernimmt und unsere Amtszeit beendet sei. Als vor dem 31.05.2026. Ist das korrekt? Ich bin der Meinung das erst nach Ablauf der regulären Amtszeit, also ab 01.06.2026 das neu gewählte Gremium die Arbeit aufnimmt und im Amt ist egal wann die Wahl statt findet. Ich würde mich sehr über fundierte Kommentare die zur Aufklärung verhelfen würden freuen. Vielen Dank

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Community-Antworten (13)

OH
Olav HB

05.11.2025 um 11:41 Uhr

Der Wahlvorstand (und NICHT der BR!!) legt fest, wann gewählt wird. Innerhalb einer Woche nach der Wahl lädt der Wahlvorstandsvorsitzender zu konstituierende Sitzung des neugewählten Gremiums ein. Das beduetet NICHT zwingend, dass die Sitzung dann sofort stattfinden muss, die kann ruhig mitte Mai erfolgen (man berücksichtige z.B. Feiertage etc.). Mit der konsituierende Sitzung (Eingeleitet vom Vorsitzender des Wahlvorstandes, fortgesetzt vom neuen BRV nach dessen Wahl) ist der Amtszeit des alten BR zu Ende. Der 31.5 ist das äßerste Datum wo gewählt werden muss, NICHt zwingend das Ende des BR.

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XYZ68

05.11.2025 um 12:17 Uhr

Olaf HB hat Recht, über das Thema muss der Wahlvorstand entscheiden, der sich hoffentlich vorher schulen lässt.

Grundsätzlich hilft ein Blick ins Gesetz: §21 BetrvG regelt die Amtszeit. :

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

Im Klartext: habt ihr beim letzten Mal regulär gewählt, dann endet eure Amtszeit am Tag vor Eurer Amtsübernahme vor 4 Jahren (Z.B. Amtsübernahme 15.4.2022 dann Amtsende am 14.4.2026) Gab es zwischendurch eine Wahl und diese war vor dem 1.3.2025, dann endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

SW
Sascha Wagner

05.11.2025 um 13:21 Uhr

Vielen Dank für die ersten Rückmeldungen, mir/uns ist klar das die Terminierung der Wahl die Sache des Wahlvorstandes ist. Die Gesetze sind meinerseits nicht immer verständlich lesbar. Ich bin davon ausgegangen das meine Amtszeit auf jeden Fall erst am 31.05.2026 endet, egal ob wir die Wahl auch bereits im April durchführen. Leider verstehe ich nun, dass nach dem Aushang des Wahlergebnisses das neu gewählte Gremium in Amt und Würden ist. Ich dachte das meine Amtszeit auf jeden Fall bis 31.05. geht. In meinem Zusatzvertrag für die Freistellung steht "bis spätestens 31.05.2026 (Ende Wahlperiode) Ups Sollten wir früher wählen bin ich wohl auch nicht ganz die 4 Jahre in meinem Amt. Sei es wie es ist, vielleicht läuft die Wahl ja auch gut für mich.

C
celestro

05.11.2025 um 14:09 Uhr

"Der 31.5 ist das äßerste Datum wo gewählt werden muss, NICHt zwingend das Ende des BR."

Der 31.05.26 ist (sofern wir von regulären Wahlen reden) auf jeden Fall das Ende der Amtszeit des alten BR. Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums sollte also auf jeden Fall VORHER statt finden.

"Mit der konsituierende Sitzung (Eingeleitet vom Vorsitzender des Wahlvorstandes, fortgesetzt vom neuen BRV nach dessen Wahl) ist der Amtszeit des alten BR zu Ende."

Das stimmt so nicht ... oder höchstens für den Fall der konstituierenden Sitzung nach dem 31.05.:

"§ 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit."

"Im Klartext: habt ihr beim letzten Mal regulär gewählt, dann endet eure Amtszeit am Tag vor Eurer Amtsübernahme vor 4 Jahren (Z.B. Amtsübernahme 15.4.2022 dann Amtsende am 14.4.2026)"

Ganz so einfach ist es mWn nicht ... es kommt auf die letzte Urwahl an. War die z.B. am 24.04.2018, dann endete die Amtsperiode am 23.04.2022 und das neue Gremium begann am 24.04.22 ... völlig egal wann 2022 gewählt wurde (oder die konstituierende Sitzung stattfand)..

SW
Sascha Wagner

05.11.2025 um 14:12 Uhr

Ich habe, glaube ich, gerade eine mögliche Lösung gefunden. Sollten wir die Wahl frühzeitig machen wollen muss ja unmittelbar (am nächsten Tag) das Wahlergebnisses bekannt gegeben werden. Binnen einer Woche muss dann zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Das Datum der konstituierenden Sitzung spielt bei der Wochenfrist wohl keine Rolle. Beispiel: Man könnte quasi die Wahl am 20.04.26 machen, Aushang Ergebnis 21.04.2026 Einladung zur konstituierenden Sitzung verschicken innerhalb der Wochenfrist ( also bis spätestens 28.04.2026) mit Termin der Sitzung am 29.05.2026 Somit wäre, wenn ich richtig liege, meine Problemanfrage geklärt Hoffe auf eine Bestätigung Vielen Dank und weiterhin gute BR-Arbeit

C
celestro

05.11.2025 um 14:20 Uhr

"Somit wäre, wenn ich richtig liege, meine Problemanfrage geklärt Hoffe auf eine Bestätigung"

Bevor ich das bestätige (soweit richtig) stellt sich für mich die sehr große Frage ... woher habt ihr (hast Du) das Amtszeitende 31.05.2026?

P.S. Aus Sicherheitsgründen würde ich von einem Termin der Sitzung am 29.05.26 abraten. Es kann immer mal etwas wichtiges dazwischen kommen ... und dann?

SW
Sascha Wagner

05.11.2025 um 14:30 Uhr

Bei uns war schon immer Ende Mai genannt, das kam wohl von der Urwahl (lange her). In meine Zusatzvertrag, freigestelltes BR-Mitglied steht "bis spätestens Ende der Amtszeit/Wahlperiode 31.05.2026" daher gehe ich auch davon aus. Ich will nur Planungssicherheit damit ich mir ggf. frühzeitig eine Plan B überlegen kann und die Zeit ausreizen. Was soll denn dazwischen kommen? Zwischen dem Aushang des Wahlergebnisses mit Einhaltung der zweiwöchigen Widerspruchsfrist und der konstituierenden Sitzung geht die Arbeit erst einmal normal weiter. Mir fällt nichts ein was passieren sollte/könnte. Trotzdem Danke für die Rückmeldung

R
rtjum

06.11.2025 um 08:47 Uhr

Ihr solltet den Wahlvorstand bestellen, dieser beschließt entsprechende Schulungen und dann weiß der WV was er machen muss.

C
celestro

06.11.2025 um 16:17 Uhr

"Was soll denn dazwischen kommen?"

Krankheiten zum Beispiel

@rtjum

auch der WV muss "herausfinden", bis wann gewählt werden muss.

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XYZ68

07.11.2025 um 09:07 Uhr

@ celestro ja, muss er und er sollte in den Wahlunterlagen nachforschen, ob es da einen Hinweis gibt und die Informationen mit in die Schulung nehmen, um das Problem darzustellen und vielleicht einen Lösungsansatz zu bekommen. Und nur weil es jahrelang so gemacht wurde, muss es noch lange nicht richtig sein. Aber das es da bezüglich der Wahl und des Amtsbeginn sehr unterschiedliche Meinungen gibt, ist mir bewusst. Rechtlich sicher gibt es da nur eine Aussage.

M
Muschelschubser

07.11.2025 um 09:11 Uhr

Fazit: Mit der Fragestellung kann sich der BR beschäftigen, muss er aber nicht. Für den BR ist das Wissen nur "Nice to have", weil sich der Wahlvorstand mit den Fristen beschäftigen muss (es sei denn, ein BRM möchte auch im Wahlvorstand mitwirken).

Das wichtigste ist nun, als BR nicht mit der Bestellung des Wahlvorstands zu zögern.

Noch ist nämlich genug Zeit für ein Seminar (aus meiner Sicht unverzichtbar), und aktuell gibt es noch eine große Flut an Seminaren.

Und diese sind (bei den meisten Anbietern) absolut wertvoll und bieten bestmögliche Rechtssicherheit. Anders, als sich als BR Fragmente aus dem Internet zusammenzusuchen, und sich ggf. sogar von falschen Meinungen abhängig zu machen.

Glaub mir, der Wahlvorstand wird ohne Fragen und mit viel Handwerkszeug und Mustern aus dem Seminar zurückkehren. Da bleiben i.d.R. keine Fragen offen.

SW
Sascha Wagner

07.11.2025 um 14:49 Uhr

Vielen Dank an alle, wir haben es geklärt und hoffen auf eine gute Wahl. Weiterhin eine gute BR-Arbeit

R
rtjum

07.11.2025 um 15:10 Uhr

"wir haben es geklärt und hoffen auf eine gute Wahl." Wie denn?

"auch der WV muss "herausfinden", bis wann gewählt werden muss." natürlich, denn er legt ja den Wahltermin fest, daher ja auch den WV bestellen und dieser beschließt seine Schulungen.

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