Erstellt am 27.01.2014 um 15:30 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn es um heilbare mängel geht die beseitigt werden müssen ca. drei tage später, als am 15.03.2014.
MFG
Erstellt am 27.01.2014 um 15:36 Uhr von rolfo
Rattle, das stimmt nicht ganz, wenn der Wahlvorstand den heilbaren Mangel bekannt gibt nach Prüfung, danach 3 Arbeitstage.
Gehe mal davon aus, dass a. 12.3. um 17:00 Feierabend ist, der Wahlvorstand am 13.3. die Liste prüft und einen Fehler findet. Dem Listenführer noch am 13. das Mängelschreiben überreicht, beginnt die Frist am 14.3. und endet am 18.3.
Danach werden erst die Rangfolge der Listen ausgelost und danach erfolgt die Bekanntgabe der gültigen Listen. Hierzu gibt's keine Fristen.
Erstellt am 27.01.2014 um 16:00 Uhr von Rattle
Hallo,
hast natürlich recht, fehler meinerseits.
MFG
Erstellt am 27.01.2014 um 16:00 Uhr von rolfo
@winnetoons
keine Ahnung was ihr unter Punkt 12 stehen habt. Im Wahlausschreiben braucht kein Datum über Bekanntgabe der Vorschlagslisten stehen. Ihr müsst nur darauf achten dass die Bekanntgabe nicht erst nach der Wahl erfolgt ;-)