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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten

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winnetoons
Nov 2016 bearbeitet

Ablauf der Fristen gegen Einsprüche gegen die Wählerliste und für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 12.03.14 - 17.00 Uhr ! Wann muss die gültige Vorschlagsliste mit den Wahlvorschlägen bekannt gemacht werden ?

Zusatzfrage : was wird denn aber dann im Wahlausschreiben unter Punkt 12 für ein Datum eingetragen ?

Wir haben das Formular 115 a aus dem WAF-Handbuch als Vorlage genommen und hier steht unter Punkt 12 : Die gültigen Vorschlagslisten mit den Wahlvorschlägen werden ab ..... bis zum Abschluss der Stimmabgabe wie das Wahlausschreiben bekannt gemacht. - Doch kann ich der Terminliste nicht entnehmen, was wir hier eintragen sollen !

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Community-Antworten (4)

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Rattle

27.01.2014 um 16:30 Uhr

Hallo,

wenn es um heilbare mängel geht die beseitigt werden müssen ca. drei tage später, als am 15.03.2014.

MFG

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rolfo

27.01.2014 um 16:36 Uhr

Rattle, das stimmt nicht ganz, wenn der Wahlvorstand den heilbaren Mangel bekannt gibt nach Prüfung, danach 3 Arbeitstage. Gehe mal davon aus, dass a. 12.3. um 17:00 Feierabend ist, der Wahlvorstand am 13.3. die Liste prüft und einen Fehler findet. Dem Listenführer noch am 13. das Mängelschreiben überreicht, beginnt die Frist am 14.3. und endet am 18.3. Danach werden erst die Rangfolge der Listen ausgelost und danach erfolgt die Bekanntgabe der gültigen Listen. Hierzu gibt's keine Fristen.

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Rattle

27.01.2014 um 17:00 Uhr

Hallo,

hast natürlich recht, fehler meinerseits.

MFG

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rolfo

27.01.2014 um 17:00 Uhr

@winnetoons keine Ahnung was ihr unter Punkt 12 stehen habt. Im Wahlausschreiben braucht kein Datum über Bekanntgabe der Vorschlagslisten stehen. Ihr müsst nur darauf achten dass die Bekanntgabe nicht erst nach der Wahl erfolgt ;-)

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