Ablauf der Fristen gegen Einsprüche gegen die Wählerliste und für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 12.03.14 - 17.00 Uhr ! Wann muss die gültige Vorschlagsliste mit den Wahlvorschlägen bekannt gemacht werden ?

Zusatzfrage : was wird denn aber dann im Wahlausschreiben unter Punkt 12 für ein Datum eingetragen ?

Wir haben das Formular 115 a aus dem WAF-Handbuch als Vorlage genommen und hier steht unter Punkt 12 : Die gültigen Vorschlagslisten mit den Wahlvorschlägen werden ab ..... bis zum Abschluss der Stimmabgabe wie das Wahlausschreiben bekannt gemacht. - Doch kann ich der Terminliste nicht entnehmen, was wir hier eintragen sollen !