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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist für Bekanntmachung der Vorschlagslisten

C
Caroline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Laut Wahlausschreiben werden die Vorschlagslisten spätestens am 13.03. veröffentlicht. Der erste Wahltermin ist am 21.03., der letzte am 26.03. um 09:30-10-30 Uhr. Die Bekanntmachung der Listen muss 2 Wochen vor der Wahl durch den Wahlvorstand stattfinden. Ist hier Wahlgebinn oder Wahlende gemeint? Ist es richtig, dass die ersten Außenstellen nur 7 Tage von den Listenvorschlägen wissendürfen???

Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

M
MrFujitsu

05.03.2014 um 15:07 Uhr

§10 Abs.2 WO Spätestens EINE Woche vor beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe bekannt zu machen wie das Wahlauschreiben( §3 Abs. 4 WO) Die Vorschlagslisten sind wie das Wahlauschreiben deutlich und für jedermann ohne besonderen Aufwand erreichbar auszulegen/auszuhängen. Gruß

G
gironimo

05.03.2014 um 15:51 Uhr

Gemeint ist der erste Wahltermin nicht das Ende. Und spätestens heißt: Es geht auch früher.

K
Kölner

05.03.2014 um 15:59 Uhr

Caroline. Gefühlt ist das knapp, aber bei euch ists immer noch fristgerecht.

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