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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbedinge Kündigung / Verlegung Abteilung / Alleinerziehende Mutter - Aufenthaltsbestimmung

H
Hähnchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, erst mal vorweg. Dieses hier betrifft nicht unseren Betrieb. Ich bräuchte aber trotzdem, oder gerade deswegen Hilfe/Denkanstöße.

Großer Konzern, mit vielen kleineren Töchtern am Haupstdandort und verteilt in Deutschland. Hat eine neue kleien Firma dazugekauft und will jetzt diese mit einer der Töchterfirmen vom Hauptstandort zusammenlegen. Entfernung gute 600 km. Jezt soll es am Hauptstandort betriebsbedingte Kündigungen dieser Tocher-Mitarbeiter geben. So nach dem Motte, entweder mitgehen oder draußen.

Betreffende Peson ist seit mehr als 15 Jahren im Konzern beschäftigt. Hat derzeit einen AV mit besagter Tochterfirma. Erschwerend hinzu kommt. Alleinerziehend. Gemeinsames Sorgerecht. Bedeutet, sie könnte nichte einfach das Angebot annehmen, das der Vater des Kindes den Umzug mti Sicherheit untertsagen würde. (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Hat schnon mal jemand mit so etwas zu tun gehabt?

Ob Sozialplan erstellt wurde, ist noch nicht bekannt. Aber ihr wurde schon gesagt, dass sie mit einer Abfindung rechnen könnte. Ein Job im Konzern wäre ihr lieber. (Kaufm. Bereich, da müsste sich doch was finden lassen)

Ich hab auch ein Problem mit der betriebsbedingen Kündigung. Ist das Zusammenlegen ein Grund?

Danke

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

27.01.2014 um 17:23 Uhr

Die Zusammenlegung an sich nicht; da würde ja § 613a BGB gelten. Schon eher der Wegfall der Arbeitsplätze vor Ort. Gibt es denn Konzernbedingt weitere Arbeitsplätze in der Nähe des Wohnorts?

Entscheidend ist jetzt schon, was es für einen Sozialplan gibt. Ansonsten empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen (oder mit der Gewerkschaft zu reden; sofern man Mitglied ist).

H
Hähnchen

27.01.2014 um 17:44 Uhr

Danke schon mal.

Mhh, vielleich hab ich etwas kompliziert ausgedrück. Ich versuch es mal an einem Beispiel. Z.B. Hauptsitz und Arbeitsplatz der betreffenden Person wäre Stuttgart. Neue Firma wird in Berlin gekauft. Jetzt soll der bisherige Teil aus Stuttgart nach Berlin umziehen zur neuen Tochter umziehen.

Danke Gruß Hähnchen

S
Snooker

27.01.2014 um 17:53 Uhr

Ändert trotzdem nichts an @gironimos gesagtem.

G
gironimo

28.01.2014 um 11:06 Uhr

Die Frage ist eben, gibt es in Stuttgart noch andere Arbeitsplätze des Konzerns, die nicht zu dem Betrieb gehören, der umzieht. (Der AG wird sagen: "Kommt alle mit nach Berlin; da gibt es schon einen neuen Hauptbahnhof").

Mit dem "Aufenthaltsbestimmungsrecht" wird man keinem AG zwingen können, einen Arbeitsplatz in Stuttgart zu belassen, wenn ansonsten der Betrieb umzieht.

Hier liegt ja der Hinderungsgrund im Privatbereich. Da kann man eben nur auf den Sozialplan hoffen und was der hergibt.

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