W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist verkürzen

J
JaVStgt
Jan 2018 bearbeitet

Kann Mann eine Kündigungsfrist die bei uns z.B. 4 Wochen ist auf 1 Woche verkürzen bzw. Sich einigen ? Hat jemand mal solch eine Erfahrung gemacht oder etwas ähnliches? Danke im Vorrauss.

73607

Community-Antworten (7)

S
Snooker

26.01.2014 um 23:24 Uhr

Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann man sich auf alles einigen wenn beide Parteien sich einig sind. Hat man aber nicht gleich einen neuen Job sollte man hiervon oder von Aufhebungsverträgen die Finger lassen, da man sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes in kauf nehmen muss.

J
JaVStgt

26.01.2014 um 23:31 Uhr

Hallo danke erst mal für deine Antwort. Es ist so ich bekomme morgen über einen neuen Job Bescheid, jedoch brauchen die einen zum 1. Februar und wenn die mir jetzt zusagen hab ich ein Problem weil ich meine Kündigungsfrist einhalten muss. Daher könnte ich ja erst ab 1. März erst beginnen....

B
BRMtgl

26.01.2014 um 23:37 Uhr

Der alte/ jetzige AG kann eine Verkürzung der Kündigungsfrist widersprechen. Kann also auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Will man es anders, muss man ggf überlegen wie man dem AG es interessant machen kann auf eine Verkürzung einzugehen.

J
JaVStgt

26.01.2014 um 23:39 Uhr

Und wie kann man dem AG es interessant machen :) ?

M
metallica

27.01.2014 um 01:24 Uhr

Geeignet ist z.B. der Verzicht auf bestehende Überstunden oder Resturlaub. Ist halt ein bisschen wie auf dem Basar.

H
Hartmut

27.01.2014 um 07:27 Uhr

Hallo JaVStgt, Versuch macht kluch. Ein seriöser AG legt einem AN, der gehen will, keine Steine in den Weg. Höchstens die geordnete Beendigung des laufenden Projektes kann man verlangen, klar. Deshalb schlage ich vor, sprich mit dem AG, schildere die Situation offen ! und ehrlich. Man wird mit dir zusammen überlegen, was geht. Ich selbst hatte mal diese Situation und hatte mich mit beiden AG, alt und neu, auf eine Übergangszeit in 50% Teilzeit bei beiden geeinigt. Das kann für dich totaler Quatsch sein, ich wollte nur mal ein Beispiel für eine flexible Lösung geben. Solltest du tatsächlich auf Granit beißen, melde dich nochmal. Viel Glück! :)

T
tommyh

27.01.2014 um 07:30 Uhr

Na ja wenn man eine Anschlussbeschäftigung hat ist der Aufhebungsvertrag okay wenn sich der Chef drauf einlässt. Ansonsten wie schon beschrieben alles Verhandlungssache :-)

Ihre Antwort