Kündigungsfrist verkürzen
Kann Mann eine Kündigungsfrist die bei uns z.B. 4 Wochen ist auf 1 Woche verkürzen bzw. Sich einigen ? Hat jemand mal solch eine Erfahrung gemacht oder etwas ähnliches? Danke im Vorrauss.
Community-Antworten (7)
26.01.2014 um 23:24 Uhr
Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann man sich auf alles einigen wenn beide Parteien sich einig sind. Hat man aber nicht gleich einen neuen Job sollte man hiervon oder von Aufhebungsverträgen die Finger lassen, da man sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes in kauf nehmen muss.
26.01.2014 um 23:31 Uhr
Hallo danke erst mal für deine Antwort. Es ist so ich bekomme morgen über einen neuen Job Bescheid, jedoch brauchen die einen zum 1. Februar und wenn die mir jetzt zusagen hab ich ein Problem weil ich meine Kündigungsfrist einhalten muss. Daher könnte ich ja erst ab 1. März erst beginnen....
26.01.2014 um 23:37 Uhr
Der alte/ jetzige AG kann eine Verkürzung der Kündigungsfrist widersprechen. Kann also auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Will man es anders, muss man ggf überlegen wie man dem AG es interessant machen kann auf eine Verkürzung einzugehen.
26.01.2014 um 23:39 Uhr
Und wie kann man dem AG es interessant machen :) ?
27.01.2014 um 01:24 Uhr
Geeignet ist z.B. der Verzicht auf bestehende Überstunden oder Resturlaub. Ist halt ein bisschen wie auf dem Basar.
27.01.2014 um 07:27 Uhr
Hallo JaVStgt, Versuch macht kluch. Ein seriöser AG legt einem AN, der gehen will, keine Steine in den Weg. Höchstens die geordnete Beendigung des laufenden Projektes kann man verlangen, klar. Deshalb schlage ich vor, sprich mit dem AG, schildere die Situation offen ! und ehrlich. Man wird mit dir zusammen überlegen, was geht. Ich selbst hatte mal diese Situation und hatte mich mit beiden AG, alt und neu, auf eine Übergangszeit in 50% Teilzeit bei beiden geeinigt. Das kann für dich totaler Quatsch sein, ich wollte nur mal ein Beispiel für eine flexible Lösung geben. Solltest du tatsächlich auf Granit beißen, melde dich nochmal. Viel Glück! :)
27.01.2014 um 07:30 Uhr
Na ja wenn man eine Anschlussbeschäftigung hat ist der Aufhebungsvertrag okay wenn sich der Chef drauf einlässt. Ansonsten wie schon beschrieben alles Verhandlungssache :-)
Verwandte Themen
unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen
ÄlterIst es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokume
Regelung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
ÄlterHallo, Ich habe ein Problem. Vor 11 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der eine Kündigungsfrist von 2 Monaten für Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmer vorsieht. Es handelt sich nicht u
Welche Kündigungsfrist gilt?//Verlängerte Kündigungsfrist bei Arbeitnehmern
ÄlterHallo Zusammen, In meinem Arbeitsvertrag steht in etwa folgender Abschnitt zur Kündigung: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Nachfolgend steht dann in etwa der Satz: Verlä
Betriebsvereinbarung mit Anlagen mit separaten Kündigungsfristen
ÄlterHallo! Wir habe eine Betriebsvereinbarung zu einem Thema die, aus historischen Gründen, 6 Anlagen enthält. Die BV und eine der Anlagen hat eine benannte Kündigungsfrist, die anderen Anlagen nicht. In
Kündigung durch den _Arbeitnehmer_ nach 613a
ÄlterArbeitnehmer ist seit über 20 Jahren im Betrieb A. Seine eigene Kündigungsfrist liegt dadurch bei 6 Monaten mit Kündigung zum Ende des Monats beim Arbeitgeber. Durch 613a ist der Mitarbeiter in den Be