Erstellt am 26.01.2014 um 22:24 Uhr von Snooker
Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann man sich auf alles einigen wenn beide Parteien sich einig sind. Hat man aber nicht gleich einen neuen Job sollte man hiervon oder von Aufhebungsverträgen die Finger lassen, da man sonst eine Sperre des Arbeitslosengeldes in kauf nehmen muss.
Erstellt am 26.01.2014 um 22:31 Uhr von JaVStgt
Hallo danke erst mal für deine Antwort. Es ist so ich bekomme morgen über einen neuen Job Bescheid, jedoch brauchen die einen zum 1. Februar und wenn die mir jetzt zusagen hab ich ein Problem weil ich meine Kündigungsfrist einhalten muss. Daher könnte ich ja erst ab 1. März erst beginnen....
Erstellt am 26.01.2014 um 22:37 Uhr von BRMtgl
Der alte/ jetzige AG kann eine Verkürzung der Kündigungsfrist widersprechen. Kann also auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.
Will man es anders, muss man ggf überlegen wie man dem AG es interessant machen kann auf eine Verkürzung einzugehen.
Erstellt am 26.01.2014 um 22:39 Uhr von JaVStgt
Und wie kann man dem AG es interessant machen :) ?
Erstellt am 27.01.2014 um 00:24 Uhr von metallica
Geeignet ist z.B. der Verzicht auf bestehende Überstunden oder Resturlaub. Ist halt ein bisschen wie auf dem Basar.
Erstellt am 27.01.2014 um 06:27 Uhr von Hartmut
Hallo JaVStgt, Versuch macht kluch. Ein seriöser AG legt einem AN, der gehen will, keine Steine in den Weg. Höchstens die geordnete Beendigung des laufenden Projektes kann man verlangen, klar. Deshalb schlage ich vor, sprich mit dem AG, schildere die Situation offen ! und ehrlich. Man wird mit dir zusammen überlegen, was geht. Ich selbst hatte mal diese Situation und hatte mich mit beiden AG, alt und neu, auf eine Übergangszeit in 50% Teilzeit bei beiden geeinigt. Das kann für dich totaler Quatsch sein, ich wollte nur mal ein Beispiel für eine flexible Lösung geben. Solltest du tatsächlich auf Granit beißen, melde dich nochmal. Viel Glück! :)
Erstellt am 27.01.2014 um 06:30 Uhr von Tommyh
Na ja wenn man eine Anschlussbeschäftigung hat ist der Aufhebungsvertrag okay wenn sich der Chef drauf einlässt. Ansonsten wie schon beschrieben alles Verhandlungssache :-)