Darf Normal-MA (nicht BRM) Datenschutzbeauftragten zur Prüfung einer BV "beauftragen" und muss dieser dann tätig werden?
Hallo. Bin zwar BRM, möchte aber evtl. als "normale" Mitarbeiterin aktiv werden, indem ich Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten (bei uns externe Firma) aufnehme: der BR hat eine BV abgeschlossen zur Einführung eines elektronischen Systems zur auftragsbezogenen Zeiterfassung. Ich bin der Meinung, dass die BV nicht genug zum datenschutz hergibt, da nicht genau dargestellt ist, welche Daten wo gespeichert und wie genutzt werden. Da ich schon während der Verhandlungen der BV den BR diesbezüglich nicht sensibilisieren konnte, würde ich die BV gerne vom Datenschutzbeauftragten prüfen lassen. Muss der das, wenn ein "Normal-MA", als nicht BRM, ihn darum bittet?
Community-Antworten (3)
26.01.2014 um 18:00 Uhr
§ 84 Abs. 1 Satz1 BetrVG:
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.
26.01.2014 um 18:10 Uhr
Hi seesee Wenn ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt, kannst Du Dich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Nur geht nach meinem Verständnis hier nicht klar heraus ob hier nur nach Deiner Meinung nach in der BV nicht ausreichend geregelt wurde, oder ob ein Verstoß des BDSG vorliegt.
26.01.2014 um 21:44 Uhr
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