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Schulung BR/Mitglied kündigt

B
Buffalo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied im BR und im Februar soll die Basisschulung stattfinden. Nun wird es so sein das ich kündige und nur noch bis Ende Februar in der Firma beschäftigt sein werde. Habe ich ein Anrecht darauf die Schulung zu besuchen oder darf es der AG verweigern? Vielen Dank schonmal für die Antwort(en).

Viele Grüße Buffalo

1.18408

Community-Antworten (8)

A
ActionHero

26.01.2014 um 00:55 Uhr

Da der Zweck einer solchen Schulung ja darin besteht, das dort gelernte zum Nutzen der Mitarbeiter anzuwenden, die dieses ja letztlich auch mitbezahlen; diese Möglichkeit dann aber nicht mehr besteht, kann sie natürlich vom AG mit Erfolg abgelehnt werden.

Hiervon einmal abgesehen wäre es auch nicht fair, auf deren Kosten und zum persönlichen Vorteil, jetzt noch eine Schulung zu besuchen.

Auch wenn man einen Betrieb verlässt, sollte ein gewisses Fair Play noch erhalten bleiben.

T
tommyh

26.01.2014 um 01:13 Uhr

Hallo Buffalo also das sollte selbstverständlich sein das man auf das Seminar verzichtet!

H
Hoppel

26.01.2014 um 16:46 Uhr

@ ActionHero

Was Du manchmal von Dir gibst, ist einfach Ä T Z E N D!

So ist es ein absolutes NO GO zu behaupten, dass AN die Schulungen eines BR letztlich auch mitbezahlen!

@ Buffalo

Ich weiß ja nicht, seit wann Du BRM bist ... aber eine Grundlagenschulung so kurz vor Ausscheiden aus dem Betrieb wird man eher nicht mit dem Attribut der ERFORDERLICHKEIT begründen können. Aber ich nehme an, dass der Beschluss schon vor einiger Zeit gefasst wurde und sich Deine Kündigungsabsicht erst danach ergeben hat, oder? Und warum soll diese Schulung überhaupt erst jetzt statt finden? Die nächsten Wahlen stehen doch vor der Tür!

Aber egal wie ... ich würde nicht auf den Besuch dieses Seminars bestehen wollen!

Siehe auch:BAG, 7.5.2008, Az. 7 AZR 90/07

A
ActionHero

26.01.2014 um 19:44 Uhr

Hat hier einer zu tief ins Glas gekuckt, oder warum sonst hat er hier eine verschleierte Sichtweise?

Natürlich bezahlen sie es nicht mit!

Das Geld das der Betrieb hierfür aufbringt, wurde ja schließlich auch nicht erarbeitet, sondern hat der Weihnachtsmann gebracht………

K
Kölner

26.01.2014 um 19:56 Uhr

Nein. Es ist wirklich unerträglich, Riedo. Und dann noch mit unterstellter alkoholseligkeit zu argumentieren ist eine Frechheit. Du hast vom Bilanzierungsrecht, von der Rechnungslegung, von der Trennung des EGT oder einem Finanzergebnis und vom betrieblichen Steuerrecht null Ahnung und redest so ein Müll daher. Willst du eigentlich nur noch dumm wirken?

H
Hartmut

26.01.2014 um 21:34 Uhr

Hallo Buffalo, ich meine auch, die Erforderlichkeit der Schulung wird sich nicht begründen lassen. Das Vorhaben solltest du aufgeben.

Ich würde sogar an deine Fairness appellieren wollen, den BR-Sitz schon jetzt freizugeben für eine Nachrückerin bzw. Nachrücker. Für den letzten verbliebenen Monat bist du ja nachwirkend gut geschützt, und du kannst die nachrückende Kollgin bzw. den nachrückenden Kollegen noch mit Rat und Tat begleiten. Das ist natürlich allein deine Entscheidung.

A
ActionHero

26.01.2014 um 22:12 Uhr

@null Top. Hier hat ein Programmierer ja echt einmal eine Intelligente AP erschaffen……

Den von dir hier betitelten Müll, labern andere hier. Hier darfst du dich auch gerne einreihen.

Dass dem hier angegeben, auch immer etwas als Grundlage dienen muss und diesem voran geht, ist dir wohl entfallen. Auch von Werten, die erst mal irgendwo durch irgendwen entstehen müssen, hast du noch nie gehört. Wie auch? Ein Wertegefühl ist dir wahrscheinlich auch fremd.

Aber ist ja egal, fällt ja alles unters Bruttosozialprodukt. Wer dazu etwas einbringt oder entnimmt, ist ja Nebensache; denn nur die Zahl am ende zählt. Junge, du tust mir fast nur noch leid……

Wünsche dennoch a. Guat´s Nächtle.....

K
Kölner

26.01.2014 um 22:15 Uhr

Ach Riedo. Untauglicher Versuch, dein dummes Gewäsch zu rechtfertigen. Einfach dumm und blöd. Wer immer noch das BSP zitiert entlarvt sich selbst. Oh Riedo, beschäftige dich mit der Wirtschaft, wirtschaftlichem handeln und Zusammenhängen von unterschiedlichen Wertschöpfungen.

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