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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Vorgeschlagener eine weitere Liste unterstützen?

R
RalleL
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend!
Folgendes Problem stellt sich mir gerade bei der Wahlvorbereitung.. Ein Vorgeschlagener, der bereits seine Zustimmung gegeben hat, hat nun eine andere Vorschlagsliste mit seiner Unterschrift unterstützt. Ist das rechtlich in Ordnung?

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

24.01.2014 um 19:26 Uhr

Geht. Ohne Probleme, wenn er nicht auch seine liste unterstützt.

R
Rattle

25.01.2014 um 12:37 Uhr

Hallo,

wenn er beide listen unterstützt wird er vom WV schriftlich aufgefordert sich für eine liste zu entscheiden, macht er das nicht wird er von beiden listen gestrichen.

MFG

T
Topas

25.01.2014 um 17:24 Uhr

Wenn du die Wahl vorbereitest, bist du im WV. Und wenn du als WV diese Frage nicht selbst beantworten kannst, dann hallelujah.

P
pillepalleTR

27.01.2014 um 13:52 Uhr

Ob die Kirche da helfen kann, bezweifele ich (Zitat "Hallelujah"). Nach meinem Verständnis ist ein Forum dazu da, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Aber hier hat es sich inzwischen eingebürgert, auf Kollegen(!!!), die Hilfe suchen, einzuprügeln. (Was langjährige Forumsnutzer darüberhinaus untereinander austragen, ist Faust 2. Teil und ne andere Sache).

P
Pjöööng

27.01.2014 um 15:03 Uhr

Zitat (Rattle): "wenn er beide listen unterstützt wird er vom WV schriftlich aufgefordert sich für eine liste zu entscheiden, macht er das nicht wird er von beiden listen gestrichen."

Falsh! Richtig beschrieben ist es in § 6 (5) der Wahlordnung.

N
Nubbel

27.01.2014 um 15:37 Uhr

er stützt nicht beide! er kandidiert auf der einen, und stützt die andere. da braucht er sich nicht entscheiden. das geht!

R
RalleL

27.01.2014 um 18:05 Uhr

Wenistens Einer, der meine Frage richtig gedeutet hat. Vielen Dank Nubbel! In der Wahlordnung ist dieses Szenario gar nicht erwähnt und auch sonst konnte ich in der gängigen Literatur nichts dazu finden.

K
Kölner

27.01.2014 um 18:21 Uhr

@RalleL Na, ich will jetzt nicht unken, aber meine Antwort stimmt auch.

@Rattle In so einem Fall zählt die Unterschrift der zuerst eingereichten Liste.

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