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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV Wahl - Stützstimmen und Auslegen der Liste - Benötige Hilfe!!!

M
Moied
Okt 2018 bearbeitet

Hallo ich habe habe da mal einige Fragen: Bei uns ist es momentan leider zu dem Fall gekommen das die gute alte SBV den Posten nicht mehr ausübt und meinte das der BR - also wir ja die SBV Wahl durchführen sollen. Nun ist Sie erkrankt und hat auch danach Urlaub. D.H. Sie ist nicht mehr zu erreichen bis zum 30.11.18. Der Vertreter hat nun einen Wahlvorstand einberufen. Bei uns wird Förmlich gewählt aufgrund der Betriebsstruktur. Leider gibt es keine Kurse mehr und muss mich hier durchfragen!

  1. Wie erhält ein Vorgeschlagener Bewerber die Stützstimmen? Geht der Wahlvorstand mit den Vorschlägen zu den Wahlberechtigten und bittet um Unterschrift?
  2. Wie viele Stützstimmen darf jeder Wahlberechtigte abgeben?
  3. Darf ein Vorgeschlagener als Haupt und Stellt. auf einem Formular angegeben werden?
  4. Wo lege ich am Besten die Liste aus? Beim Personal Chef? BR Büro hat aj damit nichts zu tun und ist auch nicht dauerhaft besetzt. Oder beim Niederlassungsleiter? Ich habe da keine Idee. Soll ich Sie mit mir mitführen und die 2 anderen vom Wahlvorstand auch? Wir arbeiten alle im Außendienst!

Besten Dank für die Antworten von euch! Ich verwerte und lese alles! DANKE!!!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

29.09.2018 um 02:47 Uhr

Hier mal ein Link, der vielleicht schon ein bißchen weiter hilft:

https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=5&t=216

zu Frage 1.) die Stützstimmen muss sich der Bewerber / die Bewerber mMn schon selbst holen.

zu Frage 2.) soweit ich weiß nur 1. Schau mal im Link nach, da reden die Diskutanten auch drüber.

zu Frage 3.) laut Link ja: "In mehreren Kommentierungen zu §§ 5 und & SchwbVWO gehen die Kommentatoren davon aus, dass ein Kandidat gleichzeitig als SBV und Stellevtreter auf einem Wahlvorschlag genannt werden darf und auch von den gleichen Wahlberechtigten unterstützt werden kann."

zu Frage 4.) Welche Liste meinst Du ? Die Wählerliste muß an geeigneter Stelle ausgelegt werden. Personalchef und Niederlassungsleiter sind mMn verdammt schlechte Ideen. Außerdem sind Sie ja auch nicht "rund um die Uhr" da. Habt Ihr einen Pförtner ?

Oder welche Liste meinst Du sonst ?

K
kratzbürste

29.09.2018 um 10:21 Uhr

Eigentlich ja ohnehin nicht Sache des BR.

I
ickederdicke

08.10.2018 um 10:24 Uhr

Schau mal hier: https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c/index.html Ansonsten hat es celestro schon beantwortet

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