Wahl Ersatzmitglied Wahlvorstand
Hallo alle zusammen,
Unser Betrieb beschäftigt 330 Mitarbeiter. Für die nun anstehenden BR-Wahlen haben wir in der letzten BR-Sitzung den Wahlvorstand gewählt. Wir haben als Betriebsrat festgelegt, dass zur besseren Durchführung der Wahlen, der Wahlvorstand statt nur aus 3, nun aus 5 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied wurde als Vorsitzender gewählt. Als Ersatzmitglieder hatten sich zu dieser Zeit keine Kollegen/innen bereiterklärt. Ein Informationsschreiben an die Belegschaft und dem Arbeitgeber ist noch nicht erfolgt.
Nun haben sich aber 3 Kollegen/innen gemeldet, die gern den Wahlvorstand als Ersatzmitglieder unterstützen würden. Meine Frage ist nun, kann der Betriebsrat in seiner nächsten Sitzung diese noch "nachwählen" bzw. bestellen oder wäre das schon ein Formfehler?
Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten!
Liebe Grüße, fighter2011
Community-Antworten (3)
23.01.2014 um 11:32 Uhr
Da sehe ich keine Probleme
23.01.2014 um 11:40 Uhr
Für die Wahl selbst kann der Wahlvorstand ja auch noch Wahlhelfer rekrutieren.
23.01.2014 um 20:53 Uhr
@ fighter
Bei nur 330 Wahlberechtigten halte ich einen 5köpfigen Wahlvorstand für ziemlich übertrieben! Hier wäre ein 3köpfiger WV mit 2 Ersatzmitglieder völlig ausreichend. Das aber nur als Anmerkung am Rande.
Aber die potentiellen Ersatzmitglieder scheinen eine falsche Vorstellung ihrer Rolle zu haben! Sie kommen ausschließlich dann zum Zuge, wenn eines der ordentlichen Mitglieder des WV verhindert ist. Ich weiß jedenfalls nicht, was bei Euch unter "Unterstützung" des WV verstanden wird! Auch sind Ersatzmitglieder KEINE Wahlhelfer.
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