Betriebswahl bei 1 BR und Verhinderung
Guten Tag, wir sind ein kleiner Betriebsteil mit 5 MA (keiner in leitender Position) und 1 BRmirglied+1Ersatzmitglied. Der Betriebsrat endet am 31.05. Der BR ist seit 27.04 und bis vorauss. mindestens 4.05. krankgeschrieben. Er hat 4 Jahre lang nichts gemacht und möchte auch nicht weitergewählt werden und sicher sich auch nicht um neue Wahl kümmern sondern eher verhindern, wie wir jetzt feststellen! Alle Unterlagen betreffend den BR-Wahl der vorigen Jahren sind unauffindbar. Keine Reaktion auf die Frage, wo sie sind. Auf seinen Pflicht hin, eine BRsitung für die Wahl zu berufen, wurde er am 26.04 informiert. Wir haben einen Ersatzmitglied. Was passiert nun? Darf der Ersatzmitglied an seiner Stelle treten und den AG über die neue Wahl informieren sowie die MA Liste anfordern? Muss er dafür vorab eine BR-Versammlunf aufrufen? Gibt es da bestimmte Dinge, auf die er achten muss, damit es nicht anfechtbar ist (Musterschreiben?)? Muss in diesem Schreiben das Wahldatum schon mitgeteilt werden? Ist noch genügend Zeit überhaupt? Ich verstehe. dass der Wahlvorstand erst gegründet wird, wenn die MA Liste vorhanden ist, korrekt? Reichen 2 Mitglieder in Wahlvorstand? Ob ein 3. in Frage kommt ist fraglich. Welche Frist muss man den AG (nicht vor Ort) geben, um die MA Liste zu erstellen? Schreiben per Mail + Brief am 2.05, Liste spätestens bis 8.5? Die Wahl möchten wir am 18.05 machen, weil danach die 2, die im Wahlvorstand sein möchten vom 19.05 bis 3.6 in Urlaub sind und kein anderer MA die Wahl organisieren will=13 Tage vor Ende des BR-Ende. Ist es OK? Wann muss/kann der Wahlvorstand gewählt werden? Was passiert, wenn der jetziger BR nicht macht? Kann der Ersatz-BRmitglied den Wahlvorstand bestellen? Welche Fristen/Prozedur gibt es dann? Es sind viele Fragen, wir sind ziemlich im kalten Wasser geschmissen und haben wenig Zeit und Kenntnisse und sind auf Hilfe angewiesen. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Community-Antworten (7)
01.05.2018 um 12:50 Uhr
Wenn der Kollege krank ist, ist der Ersatz automatisch vollwertiger BR und übernimmt die Amtsgeschäfte. Aber vielleicht kommt der Kollege am 4.5.wieder. Ansonsten habt ihr ja Zeit, wenn tatsächlich die Amtszeit erst am 31.5. endet. Ihr macht ja das vereinfachte Wahlverfahren.
01.05.2018 um 12:52 Uhr
Wendet euch mal an die örtliche Gewerkschaft (du bist doch Mitglied? )
01.05.2018 um 12:57 Uhr
Da ihr nur 5 MA seid geht das alles ganz mühelos durchzuführen. Bei euch würde das vereinfachte Wahlverfahren zum Einsatz kommen.
- Fällt ein BRM aus übernimmt ein Ersatzmitglied dessen Aufgaben! 2.Ersatzmitglied setzt den Wahlvorstand ein, kann es aber auch selbst machen! 3.Termin der Wahlversammlung wird den MA und dem AG bekanntgegeben, das Wahldatum muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.
- Wahlvorstand wird unabhängig von MA Liste eingesetzt und dieser fordert vom AG die Wählerliste ab,gerne mit Termin und geht sicher auch per email. Frist wie von dir vorgeschlagen ist bei 5 MA in Ordnung.
- Bei euch reichen 2 Leute im Wahlvorstand.
- Beim vereinfachten Wahlverfahren könnt ihr nach der Versammlung in welcher der Wahlvorstand eingesetzt wurde eine Woche später die BR Wahl durchführen!
Hinweise: Habt ihr keine Gewerkschaft? Die helfen euch gerne bei der Organisation und Durchführung. Auch hört sich das so an, das ihr mehrere Betriebsteile habt. Wenn ja habt ihr sicher auch einen Gesamtbetriebsrat in welchem euer BR auch"nicht"aktiv gewesen sein muss. Die könnten auch helfen.
02.05.2018 um 01:17 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Fragen über Fragen... Müssen wir warten, bis der Kollege am 7.05 wieder kommt oder kann der Ersatzmitglied schon morgen aktiv werden (=4 Wo vor Ende der Amtszeit)? Verstehe ich richtig, dass der Wahlvorstand erst begründet werden muss und dann erst wird die MA Liste beim AG angefordert? Passiert die Bestellung des Wahlvorstandes nur schriftlich oder in einer BR Versammlung? Keiner in der Firma gehört einer Gewerkschaft. Der jetziger Hauptsitz hat kein BR. Welche Fristen müssen eingehalten werden? 2.5 Wahlvorstand Bestellung 2-3 Tage später: Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens+Wählerliste: muss man da eine Sitzung mit alle MA halten oder nur Aushang? 9.5 Ende Frist für Wahlvorschläge Was ist mit Briefwahl? Muss man das akzeptieren? Müssen die MA, die verhindert sind, das anfordern oder muss man Briefwahl vorbereiten, wenn man weiß, dass MA verhindert sind? Was ist, wenn der MA nicht wählen will oder wählt? Trotzdem Unterlagen schicken? Reicht eine Stimme und 4 Enthalt/nicht gewählt oder 2 Stimmen und 3 Enthalt, um gewählt zu sein? 18.05 Wahlversammlung + Stimmzählung "Vor Ablauf einer Woche nach Abschluss der Wahl: Einberufung der konstituierenden Sitzung des neugewählten Betriebsrats ": was ist, wenn der neuer BRmitglied/Wahlvorstand in dieser Zeit (19.05 bis 3.6)in Urlaub ist? Kann das schriftlich per Mail erfolgen? Danke vielmals im Voraus für eure Hilfe.
02.05.2018 um 01:52 Uhr
"oder kann der Ersatzmitglied schon morgen aktiv werden"
kann morgen schon aktiv werden
"Passiert die Bestellung des Wahlvorstandes nur schriftlich oder in einer BR Versammlung?"
Normalerweise wird der WV bei einer BR Sitzung eingesetzt. Ein 1er BR hat dementsprechend eine kurze Vorlaufzeit für solch eine Sitzung.
"Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens+Wählerliste: muss man da eine Sitzung mit alle MA halten oder nur Aushang?"
Aushang reicht
"Was ist mit Briefwahl? Muss man das akzeptieren? Müssen die MA, die verhindert sind, das anfordern oder muss man Briefwahl vorbereiten, wenn man weiß, dass MA verhindert sind?"
Muß man akzeptieren und sollte man daher vorbereiten. Es gibt Personen, die müssen es anfordern, anderen muß man es ohne Anforderung zuschicken. Das muß der WV aber wissen.
"Was ist, wenn der MA nicht wählen will oder wählt? Trotzdem Unterlagen schicken? Reicht eine Stimme und 4 Enthalt/nicht gewählt oder 2 Stimmen und 3 Enthalt, um gewählt zu sein?"
Jeder Kandidaten mit mindestens 1 Stimme ist gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen ist BRM, der "Rest" Ersatzmitglied.
02.05.2018 um 12:28 Uhr
Vielen Dank. ihr schreibt, dass 2 Personen im Wahlvorstand reichen. Ich lese im Gesetz und überall: "Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen" und mindestens 3 Personen. Ich fürchte, der AG lehnt ab, wenn der WV aus nur 2 Personen besteht. Wo finde ich eine Argumentation, dass 2 Pers. reichen? Danke. Muss man, wenn der Ersatzmitglied eine BR Sitzung (BR ist krank) eine Frist einhalten? Heute einladen, Sitzung in 3 Tage mindestens? Danke.
02.05.2018 um 12:53 Uhr
"3.Termin der Wahlversammlung wird den MA und dem AG bekanntgegeben,"
Es existiert bereits ein BR, was willst Du dann mit einer Wahlversammlung ?
"5. Bei euch reichen 2 Leute im Wahlvorstand."
Wie kommst Du denn auf diese Idee ?
"6. Beim vereinfachten Wahlverfahren könnt ihr nach der Versammlung in welcher der Wahlvorstand eingesetzt wurde eine Woche später die BR Wahl durchführen!"
siehe Antwort zu Punkt 3
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