Guten Tag,
wir sind ein kleiner Betriebsteil mit 5 MA (keiner in leitender Position) und 1 BRmirglied+1Ersatzmitglied. Der Betriebsrat endet am 31.05. Der BR ist seit 27.04 und bis vorauss. mindestens 4.05. krankgeschrieben. Er hat 4 Jahre lang nichts gemacht und möchte auch nicht weitergewählt werden und sicher sich auch nicht um neue Wahl kümmern sondern eher verhindern, wie wir jetzt feststellen! Alle Unterlagen betreffend den BR-Wahl der vorigen Jahren sind unauffindbar. Keine Reaktion auf die Frage, wo sie sind. Auf seinen Pflicht hin, eine BRsitung für die Wahl zu berufen, wurde er am 26.04 informiert. Wir haben einen Ersatzmitglied. Was passiert nun? Darf der Ersatzmitglied an seiner Stelle treten und den AG über die neue Wahl informieren sowie die MA Liste anfordern? Muss er dafür vorab eine BR-Versammlunf aufrufen? Gibt es da bestimmte Dinge, auf die er achten muss, damit es nicht anfechtbar ist (Musterschreiben?)? Muss in diesem Schreiben das Wahldatum schon mitgeteilt werden? Ist noch genügend Zeit überhaupt? Ich verstehe. dass der Wahlvorstand erst gegründet wird, wenn die MA Liste vorhanden ist, korrekt? Reichen 2 Mitglieder in Wahlvorstand? Ob ein 3. in Frage kommt ist fraglich. Welche Frist muss man den AG (nicht vor Ort) geben, um die MA Liste zu erstellen? Schreiben per Mail + Brief am 2.05, Liste spätestens bis 8.5? Die Wahl möchten wir am 18.05 machen, weil danach die 2, die im Wahlvorstand sein möchten vom 19.05 bis 3.6 in Urlaub sind und kein anderer MA die Wahl organisieren will=13 Tage vor Ende des BR-Ende. Ist es OK? Wann muss/kann der Wahlvorstand gewählt werden? Was passiert, wenn der jetziger BR nicht macht? Kann der Ersatz-BRmitglied den Wahlvorstand bestellen? Welche Fristen/Prozedur gibt es dann? Es sind viele Fragen, wir sind ziemlich im kalten Wasser geschmissen und haben wenig Zeit und Kenntnisse und sind auf Hilfe angewiesen. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.